Zum Inhalt springen

Kapitalgesellschaft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. Mai 2003 um 13:25 Uhr durch MichaelJ (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die Kapitalgesellschaft ist eine Form der Betätigung mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Ziels.

Grundlage für das wirtschaftliche Handeln ist dabei das Grundkapital der Gesellschaft, das bei der Gründung eingebracht wird und später auch verändert werden kann. Die beteiligten Unternehmer haften dabei nicht mit ihrem privaten Vermögen für den Erfolg des Gesellschaft, sondern mit dem eingebrachten Grundkapital. Ist dieses verbraucht, so erlischt die Gesellschaft (siehe Insolvenz und Konkurs).

Die Kapitalgesellschaft ist rechtlich gesehen eine juristische Person, d.h. sie kann als Unternehmen Klagen einreichen und verklagt werden. Privatrechtliche Konsequenzen, also beispielsweise Strafen, müssen daher aus dem Unternehmensvermögen getragen werden, nicht von den betroffenen Einzelpersonen.

Als Kapitallgesellschaften gelten insbesondere die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit besonderer Haftung (GmbH). Eine Mischform stellt die Kommanditgesellschaft dar.