Funkgerät


Als Funkgerät (auch Transceiver genannt) bezeichnet man ein drahtlos arbeitendes Kommunikationsgerät, das mit elektrischer Energie betrieben wird. Je nach Geräteart ist es beweglich (Handfunkgerät oder Walkie Talkie, Babyfon, usw.) oder stationär (Feststation wie Polizeifunkzentrale, Amateurfunkstation usw.).
Solche Geräte gibt es für die verschiedensten Anwendungen. Für jedermann einsetzbar sind Geräte im CB-, SRD/LPD- und PMR-Bereich, die anmelde- und gebührenfrei betrieben werden können:
- SRD/LPD-Geräte haben 69 Kanäle, aber nur einige 100 m Reichweite
- PMR-Geräte mit nur 8 Kanälen haben eine Reichweite von ca. 3.000 m
- CB-Funkgeräte haben bis zu 80 Kanäle und - abhängig von Standort, Sendeleistung und Antenne - eine Reichweite von etwa 500 bis 50.000 m. Bei besonderen Ausbreitungsbedingungen können aber auch mehrere hundert bis zu einigen tausend Kilometern überbrückt werden.
Nicht für Jedermann nutzbar sind:
- Amateurfunkgeräte haben je nach verwendeter Frequenz, Modulationsart, Sendeleistung, Antenne und Standort eine weltweite Reichweite
- Betriebsfunkgeräte
- BOS-Funkgeräte (wie z.B. das auf dieser Seite abgebildete Handfunkgerät "FuG 13b").
- Flugfunkgeräte
- Militärfunkgeräte
- Seefunkgeräte
- Bündelfunk
Eine sehr viel größere Reichweite ist sowohl im professionellen als auch im Amateurfunkbereich möglich, wenn Funkgeräte nicht direkt miteinander Kontakt halten sollen, sondern ihr Signal über Relais vermittelt wird.
Hand- oder Mobilfunkgeräte senden ihr Signal dann an Relaisstationen, die auf hohen Standorten angebracht sind, und diese senden das empfangene Signal weiter, sodass auch Empfänger, die die sendende Station direkt nicht „hören“ können, über das Relais die Sendung empfangen können.
In Deutschland werden die verschiedenen Funkdienste von der Bundesnetzagentur geregelt.
Während früher und auch bis heute noch die gesprochene Sprache in analoger Form in Funkwellen umgewandelt wurde, gewinnt heutzutage zunehmend auch der Digitalfunk (z.B. TETRA) an Aufmerksamkeit. Die Bedeutung von Digitalfunk nimmt auch aufgrund des neueren Satellitenfunks zu, auch Sicherheitserwägungen spielen eine Rolle.
Während der DDR-Zeit waren Funkgeräte beim Grenzübertritt von West nach Ost anzugeben und wurden gegen Quittung eingezogen.
Für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) gelten die Spezifikationen des BOS-Funks.