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Zwischenstaatliche Organisation

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• IGOs: International Gov. Orgs: zB WHO, UNO, EU; wird von Staaten gegründet und beruht auf einem völkerrechtlichen Gründungsvertrag. IGOs wird über den GV Kompetenzen vom Staat abgegeben. Wichtig für globale Sicht, Stabilisierung, Standardisierung, weltweite Koordination. Beruht jedoch - wie das Völkerrecht - meistens auf freiwilliger Unterwerfung. Da die Kompetenzkompetenz immer beim Staat bleibt, keine Verwässerung des Staatsgefüges. • INGOs: International non-Gov. Orgs: Zusammenschluss nationaler Vereine, zB Greenpeace, FIFA, WWF.