Phylogenese
Unter Phylogenese (lat. phylum = Stamm) versteht man die Stammesentwicklung der Lebewesen (biologische Evolution) im Verlauf der Erdgeschichte.
Der Begriff wird teilweise als Kontrast zur Ontogenese, der Keimesentwicklung von der Eizelle zum erwachsenen Lebewesen, verwendet, so in der von Ernst Haeckel formulierten biogenetischen Grundregel. Nach ihr ist die Ontogenese eine kurze Rekapitulation der Phylogenese.
Der Begriff ist nicht nur auf die Evolution von Tierstämmen begrenzt sondern schließt die Entwicklung von Taxa auf allen Ebenen der Systematik ein. Er wird auch benutzt, um die Evolution einzelner Merkmale im Verlauf der Entwicklungsgeschichte zu charakterisieren.
Die Erforschung der Phylogenese erfolgt insbesondere durch
- Auswertung von morphologischen und anatomischen Merkmalen von Fossilien,
- Vergleich der morphologischen, anatomischen und physiologischen Merkmale rezenter (jetztzeitiger) Lebewesen,
- Vergleich der Ontogenese vorwiegend rezenter Lebewesen,
- Analyse der DNA, z.B. durch Sequenzanalyse.
Ein wissenschaftstheoretisches Problem der Phylogeneseforschung ist, dass die der Phylogenese zugrundeliegenden Evolutionsprozesse in der Regel nicht direkt beobachtet oder experimentell nachvollzogen werden können. Daher müssen Belege aus verschiedenen Bereichen herangezogen werden, um einigermaßen stimmige Stammbäume rekonstruieren zu können. So kommt es häufiger zu unterschiedlichen Auffassungen, wie beispielsweise die Diskussion um die Einteilung verschiedener protostomer Tierstämme in Ecdysozoa (vorwiegend genetisch begründet) oder Articulata (vorwiegend morphologisch begründet) zeigt.
Siehe auch: Biologie, Evolution, Evolutionstheorie, Paläontologie