Deutschösterreich
Begriffserklärung
Der Begriff Deutschösterreich (vielmals auch Deutsch-Österreich geschrieben) bezeichnete bis 1918 die von Deutschen bewohnten Reichsteile der k.u.k. Monarchie. Es war allerdings eine nichtamtliche Bezeichnung, der offizielle Name lautete: Deutsche Kronländer oder auch Deutsche Erblande.
Kronländer Deutschösterreichs
Deutschösterreich umfaßte 1910 folgende Teile:
(Deutsch-Westungarn - das spätere Burgenland - gehörte nicht zum Gebietsteil Deutschösterreich, da es der ungarischen Reichshälfte angehörte.)
Bei der Volkszählung 1910 umfaßte Deutschösterreich 79.866 km² und 6,358 Mio. Einwohner.
Republik Deutschösterreich
Mit dem Zusammenbruch Österreich-Ungarns wählten am 21.10.1918 die deutschen Abgeordneten der Monarchie (also auch die Sudetendeutschen, Deutschsüdtiroler und Deutsch-Untersteirer den Vertreter der stärksten Fraktion des Österreichischen Parlamentes zum ersten Präsidenten der Provisorischen Nationalversammlung. Dies war der Deutschnationale Franz Dinghofer. Landeshauptstadt wurde die Stadt Wien.
Am 12.11.1918 rief der sozialdemokratische Staatskanzler Ernst Renner in Wien die Republik aus. Die Republik berief sich auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker und damit auf das 14-Punkte-Programm des amerikanischen Präsidenten Wilson. Das äußert sich nun im Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich, welches am selben Tage verkündet wurde:
Artikel 1 Deutschösterreich ist eine demokratische Republik. Alle öffentlichen Gewalten werden vom Volke eingesetzt.
Artikel 2 Deutschösterreich ist ein Bestandteil der Deutschen Republik. Besondere Gesetze regeln die Teilnahme Deutschösterreichs an der Gesetzgebung und Verwaltung der Deutschen Republik sowie die Ausdehnung des Geltungsbereiches von Gesetzen und Einrichtungen der Deutschen Republik auf Deutschösterreich.
(...)
Die Republik umfaßte nun 118.311 km² und 10,37 Mio. Einwohner. Erstes Staatsoberhaupt wurde F. Dinghofer.
Mit dem Gesetz vom 22.11.1918 hatte die deutschösterreichische Nationalversammlung das Staatsgebiet wie folgt festgelegt:
Die Republik Deutschösterreich übt die Gebietshoheit über das geschlossene Siedlungsgebiet der Deutschen innerhalb der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder aus.
Bundesländer Deutschösterreichs
- Niederösterreich einschließlich des Kreises Deutsch-Südmähren und des deutschen Gebietes um Neubistritz.
- Oberösterreich einschließlich des Kreises Deutsch-Südböhmen.
- Salzburg
- Steiermark ohne die südslawischen Gebietsteile
- Kärnten mit Ausschluß der südslawischen Gebiete
- Deutschtirol mit Ausschluß Welschtirols, aber mit den ladinischbesiedelten Landesteilen
- Vorarlberg
- Deutsch-Böhmen
- Sudetenland
- Deutsch-Westungarn sowie
- die deutschen Siedlungsgebiete von Brünn, Iglau und Olmütz
Als Anfang 1919 bekannt wurde, was die Siegermächte mit Deutschösterreich und dem Deutschen Reiche vorhatten, übermittelte am 4. Februar 1919 das deutschösterreichische Parlament einstimmig dem Deutschen Reichstag folgende Grußworte: "Wir hoffen, daß es der deutschen Nationalversammlung im Vereine mit der deutschösterreichischen Volksvertretung gelingen wird, das Band, das die Gewalt im Jahre 1866 zerrissen hat, wieder zu knüpfen, die Einheit und Freiheit des Deutschen Volkes zu verwirklichen und Deutschösterreich mit dem deutschen Mutterlande für alle Zeiten zu vereinen." Deutschösterreich verstand sich damit als ein Teil einer gesamtdeutschen Nation. Quer durch alle politischen Lager herrschte die Auffassung, dass dieser Reststaat - beraubt der ungarischen Agrar- und der böhmischen Industriegebiete - nicht alleine lebensfähig sei. Doch wurde im Frieden von Saint-Germain (1919) der Anschluß ans Deutsche Reich und der Name Deutschösterreich verboten: Am 21. Oktober 1919 wurde die Staatsbezeichnung "Republik Deutschösterreich" in "Republik Österreich" umgewandelt.
Präsident Dinghofer prophezeite am 6.Dezember 1919: "Diese brutale Gewalt, welche man an uns ausübt, wird sich rächen. Das Wort, daß jede Politik der Gewalt sich am Ende rächt, wird Wahrheit werden, Wahrheit in vielleicht nicht allzu ferner Zeit!"