Selbstverteidigung
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Selbstverteidigung
jur. Notwehr : Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
StGB §32 Abs. 2
sportlich : Kampfsportarten oder Kampfkünste die den Trainierenden in die Lage versetzen soll sich und/oder andere gegen Angriffe zu verteidigen.