Diskussion:Guantanamo Bay Naval Base
"inhaftiert" ist das eig ein Rechtsbegriff, oder gehört hier gefangen gehalten?
Was haltet ihr davon, den Großteil dieses Artikels nach Bahía de Guantánamo auszulagern, inkl. Redirect Guantanamo Bay? 208.000 Einwohner sollten ja wohl ausreichen für einen getrennten Artikel über die Stadt.
Hier hab ich schonmal ein Satellitenfoto von der Bucht:
- Geniales Bild, bitte einbauen :-) Zu deiner Frage: eine Verschiebung scheint mir angebracht, da über die Stadt fast nichts geschrieben wird. -- mkrohn 20:28, 14. Aug 2003 (CEST)
Aus dem Artikel: "Dieser wurde im Februar 1903 bis 2003 von Kuba an die USA verpachtet. 1934 wurde der Vetrag durch US-amerikanischen Druck auf "ewig" nachträglich abgeändert."
Kann mir jemand sagen, inwieweit die USA Druck ausgeübt haben? Ich halte das für etwas fraglich; die damalige Regierung war sowieso sehr US freundlich, Druck wird da wohl kaum notwendig gewesen sein. Auch google hat nichts zu Tage gefördert. -- mkrohn 20:28, 14. Aug 2003 (CEST)
Hier ist noch ein Bild, das wir einfügen können, wenn wir etwas mehr Text haben. Über die Geschichte kann man noch jede Menge schreiben. Hier gibt's weitere Bilder.
Also, w:Illegal_combatant hat mit Genfer Konvention nix zu tun, oder?--'~'
- Die Genfer Konvention und hier insbesondere die dritte Genfer Konvention erläutert wie Kriegsgefangene zu behandeln sind. Kriegsgefangenen Status kann man nur erlangen, wenn man Kombattant (siehe w:Combatant) ist bzw. war. Die amerikanische Regierung behauptet nun, dass die Kämpfer der Taliban nicht Kombattanten waren, sie also folglich auch nicht als Kriegsgefangene nach der Genfer Konvention gelten. Z.B. müssen Kombattanten eine Uniform tragen und müssen ihre Waffen immer offen zeigen, was wohl im Falle der Taliban oftmals nicht zutrifft. Formal kann ich diese Argumentation nachvollziehen, d.h. ich halte das amerikanische Vorgehen für rechtmäßig, heiße es aber nicht gut.
- Zur Unterscheidung: Kombattanten (siehe oben), Nicht-Kombattanten (Zivilpersonen, medizinisches Personal, Militärseelsorger etc.), illegale Kombattanten (bewaffnete, die an Kämpfen teilnehmen, aber nicht den Kombattanten Status haben, z.B. Söldner).
- siehe auch: w:Prisoner of war
- Zu deiner Frage: Kombattanten haben etwas mit der GK zu tun, wer kämpft und nicht Kombattant ist, hat gemäß GK keinerlei Rechte. Hoffe das hilft weiter -- mkrohn 15:11, 15. Aug 2003 (CEST)
- ... wer kämpft und nicht Kombattant ist, hat gemäß GK keinerlei Rechte. Steht das so drinnen. Also sagt die GK: nur die, die in der GK aufgezählt sind, genießen bestimmte Rechte. Anscheinend. --'~' aha, schade das bei w:Illegal combatant die GK nicht erwähnt wird. --'~'
Nach nochmaligen sorgfältigen Lesen bin ich mir nicht mehr so sicher, ob meine ursprüngliche Interpretation richtig ist.
- Kombattant (Kämpfer in Uniform etc.) => Kriegsgefangener - unstrittig
- Nicht-Kombattant (Zivilisten, Sanitäter etc.) => dafür gibt es Regelungen - unstrittig
- Kämpfer, die nicht Kombattanten sind - umstritten (ich hätte erwartet, dass diese keine Rechte haben, aber es scheint so, als wenn dir GK sagt, dass diese dann unter das Zivilrecht fallen. Der Begriff "illegaler Kombattant" wurde von den Amerikanern geprägt).
Aus w:Illegal_combatant: "Under this Convention and other treaties, the established approach is that a person is either a civilian tried under civilian law or a combatant treated as a prisoner of war."
Aus [1] der GK III (Artikel 2): "(1) Persons taking no active part in the hostilities, including members of armed forces who have laid down their arms and those placed ' hors de combat ' by sickness, wounds, detention, or any other cause, shall in all circumstances be treated humanely, without any adverse distinction founded on race, colour, religion or faith, sex, birth or wealth, or any other similar criteria. To this end, the following acts are and shall remain prohibited at any time and in any place whatsoever with respect to the above-mentioned persons:
(a) violence to life and person, in particular murder of all kinds, mutilation, cruel treatment and torture;"
- Ob die Gefangen in Guantanamo jetzt Kombattanten oder Nicht-Kombattanten sind, sei mal dahingestellt. Daraus geht aber nicht hervor, daß sie überhaupt keine Rechte haben. Für sie gilt dann immer noch die Allg. Erklärung der Menschenrechte und dort heißt es:
"Artikel 9 Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
Artikel 10 Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht." http://www.uno.de/menschen/index.cfm?ctg=udhr
Das völlig rechtlose Subjekt, wie es die Regierung der USA mit den Gefangenen in Guantanamo geschaffen haben, läßt sich rechtmäßig, d.h. im Sinne irgendeines Gesetzes oder einer Verfassung, nicht begründen und ist Ausdruck des Ausnahmezustandes, in dem REcht und Gesetz suspendiert sind, den die Regierung der USA im Kampf gegen "den Terrorismus" geschaffen haben. Captain-C 14:41, 17. Mai 2004 (CEST)