Prostitution Minderjähriger
Kinderprostitution ist eine besonders üble Form der Prostitution, bei der Kinder zum Geschlechtsverkehr oder anderen sexuellen Handlungen mit Erwachsenen gezwungen werden, die nicht in der Lage sind, ihren Geschlechtstrieb mit erwachsenen Geschlechtspartnern auszuleben, oder die "normale" Sexualität als weniger befriedigend empfinden. Weltweit sollen ca. 3 bis 4 Millionen Kinder davon betroffen sein, doch die Dunkelziffer ist hoch. Besonders Sextouristen, die in wirtschaftlich ärmere Länder, z.B. nach Fernost, reisen, finden ein reichhaltiges Angebot an Kindern vor. Man kennt sogar etliche Fälle, bei denen Kinder aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen von ihren eigenen Eltern zur Prostitution gezwungen werden.
Personen, die Kinder zur Prostitution zwingen, machen sich strafbar. Artikel 34 der UN-Kinderrechtskonvention lautet:
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen kommerzieller sexueller Ausbeutung zu schützen. Zu diesen Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Kinder
- zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden,
- für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden,
- für pornographische Darbietungen und Darstellungen ausgebeutet werden.
Trotz dieser Bestimmungen kommt es immer wieder zur Kinderprostitution. Minderjährige sind offenbar eine begehrte Ware auf dem prosperierenden Markt der Prostitution. Betroffen sind oft junge Mädchen, die von geldgierigen, meist sehr armen Eltern, von Freunden oder Bekannten an Zuhälter verkauft werden. Manche von ihnen wissen, was ihnen blüht, aber sie ergeben sich in ihr Schicksal, weil sie gelernt haben, dass sie als Frauen in vielen armen Ländern nichts gelten.
Siehe auch: Babystrich; Strichjunge