Regionalstrom
Regionalstrom ist ein – zumindest teilweise - in der Region, z.B. einem Bundesland oder einem Landkreis oder im Konzessionsgebiet eines Energieversorgungsunternehmens produzierter, vertriebener und konsumierter elektrischer Strom. Seine Herkunft wird jeweils spezifisch definiert.
Bedeutung
Der Begriff wird im Rahmen der Energiewende verwendet als ein Beitrag zum Umbau der Energiewirtschaft in Richtung Dezentralität und zeigt die räumliche Nähe von Stromproduzent und Stromkonsument an. In der Regel wird der Regionalstrom aus Erneuerbaren Energien und gasbetriebenen Blockheizkraftwerken von kommunalen oder bürgereigenen Stromversorgungsunternehmen, z.B. Stadtwerken bzw. Bürgerenergiegenossenschaften produziert. Mit dem Ausbau des Anteils an Regionalstrom gehen reduzierte Anforderungen an den Ausbau des Hochspannungsleitungsnetzes einher (Netzentwicklungsplan).
Regionalstromtarife
Die regionale Direktvermarktung gilt als ein mögliches Geschäftsmodell zur Vermarktung des Stroms ohne Einspeisevergütung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Grundlage ist die im §33 des EEG definierte Direktvermarktung erneuerbarer Energien. Regionalstromtarife müssen berücksichtigen, dass die Produktionskosten des in Deutschland aus erneuerbaren Energien regional erzeugten Stroms in der Regel um mindestens 6 Ct/kWh über dem Börsenpreis liegen. Damit dieser Strom auch ohne EEG-Einspeisevergütung zu marktfähigen Preisen vermarktet werden kann, kann der Produzent verschiedene Möglichkeiten nutzen.
- Erstens: Häufig wird Ökostrom aus dem Ausland, z.B. Wasserkraftstrom aus Skandinavien, Österreich oder der Schweiz hinzugekauft, womit der teurere regional aus Erneuerbaren Energien erzeugte Strom nur z.B. 25% ausmacht.
- Zweitens: Eine weitere Möglichkeit, den höheren Stromerzeugungspreis zu kompensieren, ist die Vor-Ort-Vermarktung ohne Nutzung des öffentlichen Stromnetzes, womit kein Netzentgelt zu zahlen ist, oder die Direktvermarktung „im räumlichen Zusammenhang“, womit nach § 9 StromStG eine Stromsteuerbefreiung möglich ist, die das Hauptzollamt dem Anlagenbetreiber genehmigen kann.
- Drittens: Bei Direktvermarktung unter Nutzung der Marktprämie verliert der aus erneuerbaren Energien gewonnene Strom wegen des Doppelvermarktungsverbots seine „Grünstromeigenschaft“. Strom, der aus erneuerbaren Energie in Deutschland gewonnen wurde und Marktprämie in Anspruch nimmt, ist der Strombörse zur Verfügung zu stellen und wird somit zu „Graustrom“. Er darf nicht als Grünstrom oder Ökostrom bezeichnet und zertifiziert werden. Der Begriff „Regionalstrom“ gewinnt in der Kommunikation an Bedeutung als Alternative zum Begriff „Ökostrom“, ist aber spezifisch zu definieren.
- Viertens: Die Nutzung des „Grünstromprivilegs“ mit verringerter Zahlung der EEG-Umlage wird künftig nicht mehr möglich sein, da diese Möglichkeit laut Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD der Bundesregierung mit der Reform des EEG 2014 abgeschafft wird.
Beispiele für Regionalstrom
Stadtwerke im Landkreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen bieten einen regionalen Strom unter der Marke „Unser Landstrom"[1], der im Wesentlichen auf Windkraft basiert. Energiegenossenschaften in Thüringen [2] und Bayern [3] vermarkten ihren Solarstrom in einem Regionalstromprodukt zu einem Anteil von 25% ("SOLAR25").
Einzelnachweise
- ↑ Unser Landstrom
- ↑ Ökostromanbieter-grünstromwerk-entwickelt-regionaltarif-mit-der-rittersdorf-eg
- ↑ solarserver.de "Energiegenossenschaft und Grünstromwerk bringen ersten Öko-Regionalstromtarif Bayerns auf den Markt, einschließlich 25 % Solarstrom"