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Hauptversammlung

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Die Hauptversammlung ist als höchstes Organ einer Aktiengesellschaft im Gesellschaftsrecht vorgesehen. Berechtigte Teilnehmer der Hauptversammlung sind alle Aktionäre eines Unternehmens.

Auf der Hauptversammlung werden grundsätzliche Entscheidungen für das Unternehmen gefällt, beispielsweise die Wahl der Aufsichtsrates, Änderungen der Statuten sowie die Ausschüttung von Gewinnen in Form einer Dividende.