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Otto von Bismarck

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Otto von Bismarck

Otto Eduard Leopold Fürst von Bismarck (* 1. April 1815 in Schönhausen (heute Sachsen-Anhalt), † 30. Juli 1898 in Friedrichsruh bei Hamburg), genannt "Eiserner Kanzler", war zunächst Graf, seit 1871 Fürst von Bismarck-Schönhausen und 1890-1898 Herzog von Lauenburg.

Otto von Bismarck studierte Rechtswissenschaften (Jura) in Göttingen und war Mitglied des Corps Hannovera. Nach erfolglosen Versuchen als Verwaltungsbeamter, beschloss er, Landwirt zu werden und übernahm die Bewirtschaftung des Bismarckschen Besitzes Schönhausen. Dass er auch darin allein nicht seinen Lebensinhalt finden konnte, zeigte sich in politischen Ambitionen, aber auch in ausgeprägter Beschäftigung mit Philosophie, Kunst, Religion und Literatur. Schon damals war er ein meisterlicher Redner und Briefe-Schreiber. 1847 heiratete er Johanna von Puttkamer (1824-1894), wie er es seiner wahren Liebe und Johannas bester Freundin, Marie von Thadden, vor deren Tod versprochen hatte. Dieser Ehe entstammt sein Sohn Herbert. Zu dieser Zeit wurde er auch politisch aktiv als Mitglied des preußischen Vereinigten Landtages. Während der Märzrevolution von 1848/49 profilierte er sich als konsequenter Verteidiger des monarchischen Prinzips und wurde daraufhin 1851 in den diplomatischen Dienst berufen. (Zunächst als Gesandter beim Deutschen Bund, später als Botschafter in Sankt Petersburg und in Paris). 1862 wurde er preußischer Ministerpräsident und Außenminister. Seine Ernennung ist in engem Zusammenhang mit dem preußischen Verfassungskonflikt zu sehen. Bismarck war als Monarchist bekannt und bot als einer der wenigen die Garantie, bedingungslos für den preußischen König gegen das Parlament die notwendige Militärreform durchzusetzen.

Einigung Deutschlands unter preußischer Führung

1864 führte Preußen im Bunde mit Österreich erfolgreich den Deutsch-Dänischen Krieg um Schleswig-Holstein. Der Deutsche Krieg gegen Österreich verursachte die Auflösung des Deutschen Bundes, wobei Bismarck eine Demütigung Österreichs vermied (Kleindeutsche Lösung). In der Folge wurde 1867 der Norddeutsche Bund gegründet. Bismarck sicherte sich das Amt des Bundeskanzlers und strebte Preußens Dominanz über Deutschland an. 1870 nutzte Bismarck die Chance der französischen Kriegserklärung an Preußen, um Deutschland unter preußischer Führung zu einen. Im Verlauf des Deutsch-Französischen Kriegs riefen die deutschen Fürsten am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal zu Versailles Wilhelm I. zum Kaiser aus. Bismarck erreichte durch den Friede von Frankfurt zudem den territorialen Zugewinn von Elsaß-Lothringen. Die Gründung des Deutschen Reichs leitete maßgeblich Bismarck. Er wurde dessen erster Reichskanzler.

Innenpolitik

Bismarck kam 1862 durch den Konflikt um die Heeresreform zwischen dem preußischen Landtag und dem preußischen König Wilhelm I. an die Macht. Um die Heeresreform, die Preußen militärisch stärken sollte, auch ohne die Zustimmung des Parlamentes durchsetzen zu können, berief er sich auf die sogenannte Lückentheorie, indem er darlegte, der Fall des unauflöslichen Dissenses zwischen Monarch und Parlament sei in der Verfassung nicht geregelt, es liege also eine Lücke vor, die durch die Prärogative des Königs geschlossen werden müsse. Diese Verfassungsinterpretation ist zumindest stark angreifbar und nach Auffassung vieler ein schlichter Verfassungsbruch. Nach dem Sieg über Österreich brachte Bismarck 1866 die Indemnitätsvorlage im Reichstag ein, um seinen Verfassungsbruch nachträglich zu legitimieren. Die Abstimmung über diese Frage spaltete die liberale Partei.

Von 1871 bis 1878 führte Bismarck den so genannten Kulturkampf gegen die katholischen Kirche und die katholische Zentrumspartei, da er fürchtete, diese seien "Reichsfeinden" und dem Papst mehr zugetan als dem deutschen Kaiser. Im Zuge dieser Auseinandersetzung wurden Rechte und Machtstellung der Kirche durch Reichs- und preußische Landesgsetze beschnitten (Kanzelparagraph, Brotkorbgesetz) und auch die Zivilehe eingeführt. In diesem Zusammenhang äußerte Bismarck den bekannten Satz: "Seien sie außer Sorge, nach Canossa gehen wir nicht - weder körperlich noch geistig."

1878 nahm er das zweite Attentat auf Kaiser Wilhelm I. zum Anlass, das Sozialistengesetz im Reichstag zu initiieren, welches bis 1890 in Kraft blieb. Dieses Ausnahmegesetz, das seinen Zweck wohl letztlich verfehlte, erlaubte es, die sozialistische Agitation zu verbieten, ließ jedoch die politische Arbeit der Sozialdemokratischen Partei in Wahlmandaten wie z.B. im Reichstag unangetastet. Die "Peitsche" des Sozialistengesetzes ergänzte er durch das "Zuckerbrot" sozialer Reformen. Bismarck versuchte, die Arbeiterschaft mit dem Staate zu versöhnen, indem er 1881-1889 weitreichende Sozialgesetze zur Kranken-, Unfall-, Renten- und Invaliditätsversicherung durchsetzte. Während B. für "seine" Sozialgesetzgebung bis heute gerühmt wird, wird er wegen der Verfolgung von sogenannten "Reichsfeinden" durch Kulturkampf und Sozialistengesetz kritisiert. Die Sozialgesetzgebung kam allerdings auch durch den Druck der SPD zu stande und war kein alleiniges "Verdienst" Bismarcks. Die SPD wurde auch heftig von dem Liberalen Eugen Richter kritisiert. Dessen Argumente wurden aber ignoriert.

siehe auch: Eugen Richter

Außenpolitik

Voraussetzung für Bs. erfolgreiche Außenpolitik war die "Saturiertheit" des Reiches nach der Reichseinigung von 1871, d.h. der Verzicht auf weitere Expansion und weitere Annexionen. So konnte er durch eine geschickte Bündnispolitik das europäische Mächtegleichgewicht erhalten, einer Isolierung Deutschlands vorbeugen und Kriege der Nachbarn gegen das Deutsche Reich, aber auch gegeneinander verhindern (Berliner Kongress 1878). Grundlage der Bündnispolitik war das Dreikaiserabkommen von 1873 mit Österreich-Ungarn und Russland, das 1881 nochmals als Dreikaiserbund bestätigt wurde. 1879 konnte er den Zweibund mit Österreich-Ungarn abschließen, der mit dem Beitritt Italiens 1882 zum Dreibund erweitert wurde. Ein großer außenpolitischer Erfolg war der Rückversicherungsvertrag 1887 mit Russland.

"Der Lotse geht von Bord"

Bismarcks Sturz im Jahr 1890 ist v.a. auf das Scheitern eines von ihm vorgelegten verschärften Sozialistengesetzes im Reichstag zurückzuführen, das er gegen die durch bedeutende Wahlerfolge im Januar erstarkten Sozialdemokraten einsetzen wollte. Zudem wünschte der junge Kaiser Wilhelm II. künftig eine eigene Politik, frei von Bismarcks Einfluss, zu gestalten. Trotz seiner entwürdigenden Entlassung am 20. März 1890 durch Wilhelm II. setzte wenig später eine beispiellose Bismarck-Verehrung ein (Bismarck-Türme, Bismarck-Denkmäler, Bismarckstraßen und Bismarckgesellschaften). Bismarck starb am 30. Juli 1898 in Friedrichsruh. Ihm zu Ehren wurde seine Büste in der Walhalla aufgestellt und er ist außerdem Ehrenbürger der Städte München, Hamburg, Kassel, Köln und Karlsruhe.

Literatur