Europawahl in Deutschland 2014
Die Europawahl in Deutschland 2014 findet am Sonntag, dem 25. Mai 2014 von 8 bis 18 Uhr statt. Sie ist Teil der EU-weit stattfindenden Europawahl 2014. Erstmals wird nach dem Vertrag von Lissabon, der die Rechte des Europäischen Parlaments gestärkt hat, gewählt. Im Vertrag wurde ebenfalls die Sitzverteilung der Mitgliedstaaten der EU neu geregelt. Deutschland stehen demnach nur noch 96 statt bisher 99 Mandate zu.
Im Juni 2013 beschloss der Bundestag die Einführung einer Dreiprozenthürde zur Europawahl 2014. Diese erklärte das Bundesverfassungsgericht jedoch am 26. Februar 2014 – wie zuvor auch die Fünfprozenthürde – für verfassungswidrig und nichtig. Somit muss eine Partei erstmals nur das natürliche Quorum von ca. 0,5 Prozent der Stimmen erzielen, um mit einem Abgeordneten ins Europäische Parlament einzuziehen.
Wahlberechtigte
Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in Deutschland werden rund 61,4 Millionen Deutsche und weitere 2,9 Millionen Unionsbürger wahlberechtigt sein, davon 33,1 Millionen Frauen und 31,2 Millionen Männer. Im Einzelnen setzen sich die Wahlberechtigten (Angabe in Millionen) folgendermaßen zusammen:[1]
Alter von … bis unter … Jahren | Deutsche | EU-Staatsangehörige | Insgesamt | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Männer | Frauen | zusammen | Männer | Frauen | zusammen | Männer | Frauen | zusammen | |
18–21 | 1,1 | 1,1 | 2,2 | 0,1 | 0,0 | 0,1 | 1,2 | 1,1 | 2,2 |
21–45 | 10,3 | 10,0 | 20,3 | 1,0 | 0,9 | 1,8 | 11,2 | 10,9 | 22,1 |
45–60 | 8,9 | 8,9 | 17,8 | 0,4 | 0,3 | 0,7 | 9,3 | 9,2 | 18,6 |
60 und mehr | 9,3 | 11,8 | 21,2 | 0,2 | 0,1 | 0,3 | 9,5 | 12,0 | 21,5 |
Insgesamt | 29,7 | 31,8 | 61,4 | 1,6 | 1,4 | 2,9 | 31,2 | 33,1 | 64,4 |
darunter: | |||||||||
Erstwähler2 | 2,4 | 2,3 | 4,7 | 0,3 | 0,2 | 0,5 | 2,7 | 2,5 | 5,2 |
1 Wegen erfolgten Auf- beziehungsweise Abrundungen können die Summen geringfügig abweichen.
2 Zu den Erstwählern zählen sowohl alle im Zeitraum 8. Juni 1991 bis 25. Mai 1996 Geborenen als auch die vor dem 8. Juni 1991 geborenen Kroaten.
Termine
Der Bundeswahlleiter gab folgende Termine bekannt:[2]
- 3. März 2014, 18:00 Uhr (83. Tag vor der Wahl): Fristablauf für die Einreichung der Wahlvorschläge/Listen
- 14. März 2014 (72. Tag vor der Wahl): Fristablauf für
- die Änderung eines Wahlvorschlages
- die Entscheidung des Bundeswahlauschusses über die Zulassung
- 18. März 2014 (68. Tag vor der Wahl): Letzter Tag für eine Beschwerde beim Bundeswahlausschuss/Bundesverfassungsgericht
- 3. April 2014 (52. Tag vor der Wahl): Letzter Tag zur Entscheidung über eine Beschwerde
- 7. April 2014 (48. Tag vor der Wahl): Letzter Tag zur Veröffentlichung der zugelassenen Listen
- 20. April 2014 (35. Tag vor der Wahl): Stichtag für das Wählerverzeichnis
- 4. Mai 2014 (21. Tag vor der Wahl): Letzter Tag für
- die Wählerbenachrichtigung
- Beantragung der Eintragung ins Wählerverzeichnis
- 5.–9. Mai 2014 (20.–16. Tag vor der Wahl): Einsichtnahme in Einspruchsmöglichkeit gegen das Wählerverzeichnis
- 23. Mai 2014 18:00 Uhr (2. Tag vor der Wahl): Fristablauf für die Beantragung von Wahlscheinen
- 25. Mai 2014: Wahltag
Wahlsystem
Rechtsgrundlage für die Europawahl in Deutschland ist das Europawahlgesetz, das in vielen Bereichen auf das Bundeswahlgesetz verweist. Die Wahl ist eine Verhältniswahl, das heißt, jede Partei bekommt Sitze entsprechend ihrem Anteil an den bundesweit abgegebenen gültigen Stimmen zugeteilt. Anders als bei der Bundestagswahl hat der Wähler bei der Europawahl nur eine Stimme, mit der er eine Partei oder sonstige politische Vereinigung wählen kann. Die meisten Parteien treten mit bundesweiten Wahllisten an. Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Sainte-Laguë-Verfahren. Die Wahllisten sind geschlossen; das heißt, die auf die Wahlvorschläge entfallenden Sitze werden genau in der auf der Liste festgelegten Reihenfolge besetzt.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind in Deutschland all jene Unionsbürger, die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und über die deutsche Staatsbürgerschaft oder einen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Deutsche Staatsbürger, die im EU-Ausland leben, sowie EU-Ausländer, die in Deutschland leben, müssen entscheiden, ob sie in ihrem Heimatland oder im Land ihres Wohnsitzes wählen wollten. EU-Ausländer, die in Deutschland wählen wollen, müssen sich hierzu vorab in das Wahlregister eintragen lassen.
Verfassungswidrigkeit der Fünfprozenthürde
Im September 2010 legte der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim beim deutschen Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Ergebnis der Europawahl 2009 ein. Seiner Ansicht nach müsste die Fünfprozenthürde wegfallen, da sie das Ergebnis ohne einen triftigen Grund verzerre. Dabei berief sich Arnim auf das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, aus dem sich ergebe, dass die Fünf-Prozent-Klausel, wie sie bei Bundestagswahlen gilt, bei Europawahlen nicht zu rechtfertigen sei.[4] Die Verfassungsbeschwerde wurde von 500 Bürgern unterstützt, unter denen auch 30 Verfassungsjuristen waren. Über sie wurde am 3. Mai 2011 mündlich verhandelt; die Verkündung des Urteils erfolgte am 9. November 2011.[5] Laut Urteil ist die 5%-Sperrklausel bei Europawahlen in Deutschland verfassungswidrig, was aber nachträglich keine Änderung der 2009 ermittelten Sitzverteilung zur Folge hatte und somit erstmals bei der Europawahl 2014 zum Tragen kommen wird.[6][7]
Verfassungswidrigkeit der Dreiprozenthürde
Der CDU-Bundesparteitag sowie einige SPD-Landesverbände forderten daraufhin Ende 2012 die Einführung einer Dreiprozenthürde bei Europawahlen. Die CSU präferierte die Einrichtung von Wahlkreisen und Umstellung auf d'Hondt,[8] was ebenfalls zu einer deutlichen Erhöhung des natürlichen Quorums (der Sperrwirkung eines Verhältniswahlsystems ohne Sperrklausel) führt.
Im Mai 2013 einigten sich die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der Grünen auf eine Dreiprozentklausel,[9] welche zügig als Gesetzentwurf in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurde. Bereits am 13. Juni 2013 verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen das Fünfte Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes, mit dem die Dreiprozentsperrklausel zur Europawahl in Deutschland eingeführt wurde.[10] Gegen die Sperrklausel erhoben unter anderem mehr als 1.000 Wahlberechtigte zusammen mit dem Verein Mehr Demokratie beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde und 19 Parteien beantragten Organstreitverfahren (darunter NPD, Piratenpartei, Freie Wähler, ÖDP und Republikaner).[11][12]
Am 26. Februar 2014 verkündete das Bundesverfassungsgericht das Urteil in den verbundenen Verfahren. Danach verstößt die Dreiprozenthürde gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien und ist daher nichtig.[12] Teilweise wurden daraufhin auch die Sperrklauseln für Bundestags- und Landtagswahlen in Frage gestellt.
Aus dem für die Europawahl vorgesehenen Sitzzuteilungsverfahren (Divisorverfahren mit Standardrundung/Sainte-Laguë) und der Anzahl der zugelassenen Parteien ergibt sich, dass eine Partei mindestens 0,592 % der Stimmen erreichen muss, um sicher ins Europaparlament einziehen zu können; ab 0,465 % ist die Zuteilung eines Sitzes in Abhängigkeit von der Verteilung der Stimmen auf die anderen Parteien möglich.[13][14]
Die folgende Tabelle zeigt die (hypothetische) Wirkung des Wegfalls der Sperrklausel auf die aktuelle Sitzverteilung im Europäischen Parlament.[15]
Partei | Stimmenanteil | Sitze (mit Sperrklausel) |
Sitze (ohne Sperrklausel) |
Differenz |
---|---|---|---|---|
CDU | 30,7 % | 34 | 32 | −2 |
SPD | 20,8 % | 23 | 21 | −2 |
GRÜNE | 12,1 % | 14 | 12 | −2 |
FDP | 11,0 % | 12 | 11 | −1 |
DIE LINKE | 7,5 % | 8 | 8 | ±0 |
CSU | 7,2 % | 8 | 7 | −1 |
FREIE WÄHLER | 1,7 % | 0 | 2 | +2 |
REP | 1,3 % | 0 | 1 | +1 |
Tierschutzpartei | 1,1 % | 0 | 1 | +1 |
FAMILIE | 1,0 % | 0 | 1 | +1 |
PIRATEN | 0,9 % | 0 | 1 | +1 |
RENTNER | 0,8 % | 0 | 1 | +1 |
ÖDP | 0,5 % | 0 | 1 | +1 |
19 weitere Parteien | 3,5 % | 0 | 0 | ±0 |
Summe | 100,0 % | 99 | 99 | ±0 |
Parteien und Kandidaten
Zur Europawahl konnten politische Parteien und sonstige politische Vereinigungen Listen einreichen. Gemäß § 9 Abs. 5 Europawahlgesetz mussten bundesweite Listen von 4.000 Wahlberechtigten unterzeichnet werden (Landeslisten von 1 Promille, maximal jedoch 2.000 Wahlberechtigten des Bundeslandes). Von der Pflicht zur Einreichung von Unterstützungsunterschriften ausgenommen waren Parteien, die im Bundestag, einem Landtag oder dem Europäischen Parlament seit dessen letzter Wahl mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind. Listen mussten zusammen mit den Unterstützungsunterschriften bis zum 3. März 2014 eingereicht werden.
Der Bundeswahlausschuss ließ am 14. März 2014 in einer öffentlichen Sitzung 25 Parteien zur Europawahl zu, von denen alle außer den Unionsparteien, die Landeslisten einreichten, mit einer gemeinsamen Liste für alle Bundesländer antreten (Reihenfolge gemäß Feststellung durch den Bundeswahlleiter).[16][17]
Den folgenden 19 Parteien und politischen Vereinigungen wurde die Zulassung versagt: NEIN!-Idee, Demokratische Schwul / Lesbische Partei - Die Bürgerpartei, Rentner Partei Deutschland, Rentner Partei Deutschland – Balck, Aufbruch C, Partei Gesunder Menschenverstand Deutschland, Parteilose Wählergemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland, Deutsche Konservative Partei - Allianz der Mitte, Partei der Nichtwähler, Aussiedler und Migranten Partei Deutschland, Allianz Graue Panther Deutschland, Partei der Vernunft, Liste Stefan Martin, Die Gerade Partei, Deutsche Demokratische Partei, Die Violetten, Die Parteifreien Wähler und Grundrechtepartei. Gegen diese Entscheidung konnte bis zum 18. März Einspruch erhoben werden. Die Verbraucherschutzpartei und die Ökoliberalen Deutschland hatten ihre Listen vor der Sitzung zurückgezogen. Am 3. April wies der Bundeswahlausschuss alle 12 eingereichten Beschwerden ab; damit sind insgesamt 25 Parteien und sonstige politische Vereinigungen zur Europawahl zugelassen.[19][20]
Es bewerben sich insgesamt 1.053 Kandidatinnen und Kandidaten aus 25 Parteien um einen der 96 Parlamentssitze. Davon sind 726 Männer (69 Prozent) und 327 Frauen (31 Prozent).[21]
Umfragen
Für die Sonntagsfrage geben die Demoskopen folgende Anteile an:
Institut | Datum | CDU/CSU | SPD | GRÜNE | FDP | LINKE | AfD | Sonstige |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Forschungsgruppe Wahlen[22] | 16.05.2014 | 38 % | 27 % | 11 % | 3 % | 8 % | 6 % | 7 % |
Infratest dimap[22] | 14.05.2014 | 37 % | 27 % | 9 % | 3 % | 9 % | 7 % | 8 % |
YouGov[22][23] | 13.05.2014 | 39 % | 25 % | 10 % | 4 % | 10 % | 6 % | Piraten 2 % Andere 5 % |
Forschungsgruppe Wahlen[22] | 09.05.2014 | 38 % | 27 % | 12 % | 3 % | 8 % | 6 % | 6 % |
Infratest dimap[22] | 30.04.2014 | 39 % | 27 % | 9 % | 4 % | 8 % | 6 % | 7 % |
INSA[22] | 25.04.2014 | 36 % | 28 % | 11 % | 4 % | 9 % | 7 % | n.a. |
Forschungsgruppe Wahlen[22] | 11.04.2014 | 39 % | 27 % | 11 % | 3 % | 8 % | 6 % | 6 % |
Infratest dimap[22] | 03.04.2014 | 40 % | 28 % | 9 % | 3 % | 7 % | 6 % | 7 % |
Forschungsgruppe Wahlen[22] | 28.03.2014 | 39 % | 26 % | 12 % | 3 % | 8 % | 6 % | 6 % |
Forschungsgruppe Wahlen[22] | 14.03.2014 | 38 % | 26 % | 11 % | 4 % | 8 % | 6 % | 7 % |
INSA[22] | 09.03.2014 | 38 % | 26 % | 9,5 % | 3 % | 8,5 % | 7,5 % | n.a. |
Infratest dimap[22] | 06.03.2014 | 40 % | 26 % | 11 % | 4 % | 7 % | 5 % | 7 % |
Forschungsgruppe Wahlen[22] | 21.02.2014 | 40 % | 24 % | 12 % | 4 % | 8 % | 6 % | 6 % |
INSA[22] | 14.02.2014 | 39 % | 25 % | 10 % | 3 % | 10 % | 8 % | n.a. |
Infratest dimap[22] | 06.02.2014 | 38 % | 29 % | 10 % | 4 % | 8 % | 6 % | 5 % |
Emnid[22] | 26.01.2014 | 42 % | 26 % | 10 % | 3 % | 8 % | 7 % | 4 % |
Europawahl 2009 | 7. Juni 2009 | 37,9 % | 20,8 % | 12,1 % | 11,0 % | 7,5 % | n.k. | 10,8 % |
Hinweis: Die Anzahl der Sitze je Partei entspricht ungefähr ihrem Prozentergebnis.
Sonstiges
Zeitgleich finden in folgenden zehn Bundesländern Kommunalwahlen statt:
Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
Weblinks
→ Weiterführende Links finden sich unter Europawahl 2014
- Bundeswahlleiter: Sonderheft: Die Wahlbewerber für die Wahl zum Europäischen Parlament aus der Bundesrepublik Deutschland.
Wahlprogramme
- „Gemeinsam erfolgreich in Europa.“ - Europapolitischer Beschluss des 26. Parteitags der CDU
- „Europa eine Richtung geben“ - Wahlprogramm der SPD
- „Europa mitentscheiden, erneuern, zusammenhalten“ - Wahlprogramm von B90/Grüne
- „Das braucht Europa!“ - Wahlprogramm der FDP
- „Europa geht anders“ - Wahlprogramm von Die Linke
- „Der Europaplan“ - Wahlprogramm der CSU
- „Europa bist Du. Misch Dich ein!“ - Wahlprogramm der Freien Wähler
- „30 Schwerpunkte zu den Wahlen 2014“ - Wahlprogramm der Republikaner
- „Europa neu gestalten – mehr Demokratie und mehr Europa wagen“ - Wahlprogramm der Tierschutzpartei
- „FAMILIE: Generationsübergreifende Gerechtigkeit“ - Wahlprogramm der Familienpartei
- „Europa. Grenzenlos.“ - Wahlprogramm der Piratenpartei
- „Wir sind überzeugte Europäer!“ - Wahlprogramm der ÖDP
- „Für ein Deutschland nach Gottes Geboten“ - Grundsatzprogramm der CM
- „Sieben Marksteine für Europa“ - Wahlprogramm der AUF
- „NEIN zum Europa der Banken und Konzerne! JA zum Europa der Solidarität und des Widerstands!“ - Wahlprogramm der DKP
- „Erst kommen die Menschen!“ - Wahlprogramm der BüSo
- „Gegen die Europäische Union, für die Vereinigten Sozialistischen Staaten von Europa!“ - Wahlprogramm der PSG
- „Mut zu Deutschland. Für ein Europa der Vielfalt“ - Wahlprogramm der AfD
- „Europa wählt Rechts!“ - Wahlprogramm der NPD
- „JA zu Europa, NEIN zu Europa!“ - Wahlprogramm der PARTEI
Einzelnachweise
- ↑ http://bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_14/presse/w14003_Wahlberechtigte.html
- ↑ http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_14/terminkalender/index.html Zugriff: 7. März 2014
- ↑ Bundesergebnis. Endgültiges Ergebnis der Europawahl 2009 Der Bundeswahlleiter
- ↑ EurActiv, 12. September 2010: Verfassungsbeschwerde gegen Europawahl 2009.
- ↑ http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-066.html
- ↑ Vgl. http://www.spiegel.de/politik/deutschlandS/0,1518,796718,00.html
- ↑ http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-070.html
- ↑ Der Wahlrecht.de-Jahresrückblick 2012 und der Ausblick auf 2013. In: Wahlrecht.de. 1. Januar 2013, abgerufen am 30. März 2013.
- ↑ Parteien wollen 3-Prozent-Hürde. In: Bild.de. 17. Mai 2013, abgerufen am 19. Mai 2013.
- ↑ Gesetzgebung – Fünftes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes. Deutscher Bundestag, 14. Februar 2014, abgerufen am 28. Februar 2014.
- ↑ Charlie Rutz: Klage gegen Drei-Prozent-Hürde bei EU-Wahlen. Mehr Demokratie, 14. Februar 2014, abgerufen am 11. Februar 2014.
- ↑ a b Urteil des Zweiten Senats vom 26. Februar 2014 – 2 BvE 2/13 u. a. –. Bundesverfassungsgericht, 26. Februar 2014, abgerufen am 28. Februar 2014.
- ↑ Sperrklausel bei der Europawahl. In: Euwahl2014.de. 14. März 2014, abgerufen am 1. Mai 2014.
- ↑ Faktische Sperrwirkung. In: Wahlrecht.de. 20. Juni 2000, abgerufen am 26. Februar 2014.
- ↑ Hypothetische Sitzverteilung ohne Sperrklausel am Beispiel des Wahlergebnisses der Europawahl 2009. In: Wahlrecht.de. 28. Februar 2014, abgerufen am 2. März 2014.
- ↑ Europawahl 2014: Der Bundeswahlausschuss lässt 25 Parteien und sonstige politische Vereinigungen zu
- ↑ 25 Parteien zur Europawahl zugelassen - Aufzeichnung der Sitzung
- ↑ bundeswahlleiter.de
- ↑ Europawahl 2014: Bundeswahlausschuss hat über Beschwerden entschieden. In: Bundeswahlleiter. 3. April 2014, abgerufen am 4. April 2014.
- ↑ 2. Sitzung des Bundeswahlausschuss - Aufzeichnung der Sitzung
- ↑ http://bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_14/presse/w14012_Anzahl_Kandidaten.html
- ↑ a b c d e f g h i j k l m n o p Wahlumfragen zur Europawahl in Deutschland. In: Wahlrecht.de. Abgerufen am 26. April 2014.
- ↑ [1]