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Europawahl in Deutschland 2014

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Die Europawahl in Deutschland 2014 findet am Sonntag, dem 25. Mai 2014 von 8 bis 18 Uhr statt. Sie ist Teil der EU-weit stattfindenden Europawahl 2014. Erstmals wird nach dem Vertrag von Lissabon, der die Rechte des Europäischen Parlaments gestärkt hat, gewählt. Im Vertrag wurde ebenfalls die Sitzverteilung der Mitgliedstaaten der EU neu geregelt. Deutschland stehen demnach nur noch 96 statt bisher 99 Mandate zu.

Im Juni 2013 beschloss der Bundestag die Einführung einer Dreiprozenthürde zur Europawahl 2014. Diese erklärte das Bundesverfassungsgericht jedoch am 26. Februar 2014 – wie zuvor auch die Fünfprozenthürde – für verfassungswidrig und nichtig. Somit muss eine Partei erstmals nur das natürliche Quorum von ca. 0,5 Prozent der Stimmen erzielen, um mit einem Abgeordneten ins Europäische Parlament einzuziehen.

Wahlberechtigte

Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in Deutschland werden rund 61,4 Millionen Deutsche und weitere 2,9 Millionen Unionsbürger wahlberechtigt sein, davon 33,1 Millionen Frauen und 31,2 Millionen Männer. Im Einzelnen setzen sich die Wahlberechtigten (Angabe in Millionen) folgendermaßen zusammen:[1]

Alter von … bis unter … Jahren Deutsche EU-Staatsangehörige Insgesamt
Männer Frauen zusammen Männer Frauen zusammen Männer Frauen zusammen
18–21 1,1 1,1 2,2 0,1 0,0 0,1 1,2 1,1 2,2
21–45 10,3 10,0 20,3 1,0 0,9 1,8 11,2 10,9 22,1
45–60 8,9 8,9 17,8 0,4 0,3 0,7 9,3 9,2 18,6
60 und mehr 9,3 11,8 21,2 0,2 0,1 0,3 9,5 12,0 21,5
Insgesamt 29,7 31,8 61,4 1,6 1,4 2,9 31,2 33,1 64,4
 darunter:
 Erstwähler2 2,4 2,3 4,7 0,3 0,2 0,5 2,7 2,5 5,2

1 Wegen erfolgten Auf- beziehungsweise Abrundungen können die Summen geringfügig abweichen.

2 Zu den Erstwählern zählen sowohl alle im Zeitraum 8. Juni 1991 bis 25. Mai 1996 Geborenen als auch die vor dem 8. Juni 1991 geborenen Kroaten.

Termine

Der Bundeswahlleiter gab folgende Termine bekannt:[2]

  • 3. März 2014, 18:00 Uhr (83. Tag vor der Wahl): Fristablauf für die Einreichung der Wahlvorschläge/Listen
  • 14. März 2014 (72. Tag vor der Wahl): Fristablauf für
  1. die Änderung eines Wahlvorschlages
  2. die Entscheidung des Bundeswahlauschusses über die Zulassung
  • 18. März 2014 (68. Tag vor der Wahl): Letzter Tag für eine Beschwerde beim Bundeswahlausschuss/Bundesverfassungsgericht
  • 3. April 2014 (52. Tag vor der Wahl): Letzter Tag zur Entscheidung über eine Beschwerde
  • 7. April 2014 (48. Tag vor der Wahl): Letzter Tag zur Veröffentlichung der zugelassenen Listen
  • 20. April 2014 (35. Tag vor der Wahl): Stichtag für das Wählerverzeichnis
  • 4. Mai 2014 (21. Tag vor der Wahl): Letzter Tag für
  1. die Wählerbenachrichtigung
  2. Beantragung der Eintragung ins Wählerverzeichnis
  • 5.–9. Mai 2014 (20.–16. Tag vor der Wahl): Einsichtnahme in Einspruchsmöglichkeit gegen das Wählerverzeichnis
  • 23. Mai 2014 18:00 Uhr (2. Tag vor der Wahl): Fristablauf für die Beantragung von Wahlscheinen
  • 25. Mai 2014: Wahltag

Wahlsystem

(in %)[3]
 %
40
30
20
10
0
37,9
20,8
12,1
11,0
7,5
1,7
1,3
1,1
6,7

Rechtsgrundlage für die Europawahl in Deutschland ist das Europawahlgesetz, das in vielen Bereichen auf das Bundeswahlgesetz verweist. Die Wahl ist eine Verhältniswahl, das heißt, jede Partei bekommt Sitze entsprechend ihrem Anteil an den bundesweit abgegebenen gültigen Stimmen zugeteilt. Anders als bei der Bundestagswahl hat der Wähler bei der Europawahl nur eine Stimme, mit der er eine Partei oder sonstige politische Vereinigung wählen kann. Die meisten Parteien treten mit bundesweiten Wahllisten an. Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Sainte-Laguë-Verfahren. Die Wahllisten sind geschlossen; das heißt, die auf die Wahlvorschläge entfallenden Sitze werden genau in der auf der Liste festgelegten Reihenfolge besetzt.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind in Deutschland all jene Unionsbürger, die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und über die deutsche Staatsbürgerschaft oder einen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Deutsche Staatsbürger, die im EU-Ausland leben, sowie EU-Ausländer, die in Deutschland leben, müssen entscheiden, ob sie in ihrem Heimatland oder im Land ihres Wohnsitzes wählen wollten. EU-Ausländer, die in Deutschland wählen wollen, müssen sich hierzu vorab in das Wahlregister eintragen lassen.

Verfassungswidrigkeit der Fünfprozenthürde

Im September 2010 legte der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim beim deutschen Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Ergebnis der Europawahl 2009 ein. Seiner Ansicht nach müsste die Fünfprozenthürde wegfallen, da sie das Ergebnis ohne einen triftigen Grund verzerre. Dabei berief sich Arnim auf das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, aus dem sich ergebe, dass die Fünf-Prozent-Klausel, wie sie bei Bundestagswahlen gilt, bei Europawahlen nicht zu rechtfertigen sei.[4] Die Verfassungsbeschwerde wurde von 500 Bürgern unterstützt, unter denen auch 30 Verfassungsjuristen waren. Über sie wurde am 3. Mai 2011 mündlich verhandelt; die Verkündung des Urteils erfolgte am 9. November 2011.[5] Laut Urteil ist die 5%-Sperrklausel bei Europawahlen in Deutschland verfassungswidrig, was aber nachträglich keine Änderung der 2009 ermittelten Sitzverteilung zur Folge hatte und somit erstmals bei der Europawahl 2014 zum Tragen kommen wird.[6][7]

Verfassungswidrigkeit der Dreiprozenthürde

Der CDU-Bundesparteitag sowie einige SPD-Landesverbände forderten daraufhin Ende 2012 die Einführung einer Dreiprozenthürde bei Europawahlen. Die CSU präferierte die Einrichtung von Wahlkreisen und Umstellung auf d'Hondt,[8] was ebenfalls zu einer deutlichen Erhöhung des natürlichen Quorums (der Sperrwirkung eines Verhältniswahlsystems ohne Sperrklausel) führt.

Im Mai 2013 einigten sich die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der Grünen auf eine Dreiprozentklausel,[9] welche zügig als Gesetzentwurf in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurde. Bereits am 13. Juni 2013 verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen das Fünfte Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes, mit dem die Dreiprozentsperrklausel zur Europawahl in Deutschland eingeführt wurde.[10] Gegen die Sperrklausel erhoben unter anderem mehr als 1.000 Wahlberechtigte zusammen mit dem Verein Mehr Demokratie beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde und 19 Parteien beantragten Organstreitverfahren (darunter NPD, Piratenpartei, Freie Wähler, ÖDP und Republikaner).[11][12]

Am 26. Februar 2014 verkündete das Bundesverfassungsgericht das Urteil in den verbundenen Verfahren. Danach verstößt die Dreiprozenthürde gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien und ist daher nichtig.[12] Teilweise wurden daraufhin auch die Sperrklauseln für Bundestags- und Landtagswahlen in Frage gestellt.

Aus dem für die Europawahl vorgesehenen Sitzzuteilungsverfahren (Divisorverfahren mit Standardrundung/Sainte-Laguë) und der Anzahl der zugelassenen Parteien ergibt sich, dass eine Partei mindestens 0,592 % der Stimmen erreichen muss, um sicher ins Europaparlament einziehen zu können; ab 0,465 % ist die Zuteilung eines Sitzes in Abhängigkeit von der Verteilung der Stimmen auf die anderen Parteien möglich.[13][14]

Die folgende Tabelle zeigt die (hypothetische) Wirkung des Wegfalls der Sperrklausel auf die aktuelle Sitzverteilung im Europäischen Parlament.[15]

Partei Stimmenanteil Sitze (mit
Sperrklausel)
Sitze (ohne
Sperrklausel)
Differenz
CDU 30,7 % 34 32 −2
SPD 20,8 % 23 21 −2
GRÜNE 12,1 % 14 12 −2
FDP 11,0 % 12 11 −1
DIE LINKE 7,5 % 8 8 ±0
CSU 7,2 % 8 7 −1
FREIE WÄHLER 1,7 % 0 2 +2
REP 1,3 % 0 1 +1
Tierschutzpartei 1,1 % 0 1 +1
FAMILIE 1,0 % 0 1 +1
PIRATEN 0,9 % 0 1 +1
RENTNER 0,8 % 0 1 +1
ÖDP 0,5 % 0 1 +1
19 weitere Parteien 3,5 % 0 0 ±0
Summe 100,0 % 99 99 ±0

Parteien und Kandidaten

Zur Europawahl konnten politische Parteien und sonstige politische Vereinigungen Listen einreichen. Gemäß § 9 Abs. 5 Europawahlgesetz mussten bundesweite Listen von 4.000 Wahlberechtigten unterzeichnet werden (Landeslisten von 1 Promille, maximal jedoch 2.000 Wahlberechtigten des Bundeslandes). Von der Pflicht zur Einreichung von Unterstützungsunterschriften ausgenommen waren Parteien, die im Bundestag, einem Landtag oder dem Europäischen Parlament seit dessen letzter Wahl mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind. Listen mussten zusammen mit den Unterstützungsunterschriften bis zum 3. März 2014 eingereicht werden.

Der Bundeswahlausschuss ließ am 14. März 2014 in einer öffentlichen Sitzung 25 Parteien zur Europawahl zu, von denen alle außer den Unionsparteien, die Landeslisten einreichten, mit einer gemeinsamen Liste für alle Bundesländer antreten (Reihenfolge gemäß Feststellung durch den Bundeswahlleiter).[16][17]

Kürzel Name Spitzenkandidat[18] Sitze im EP 2009−14 Europapartei
CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands David McAllister
34 Europäische Volkspartei
SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands Martin Schulz
23 Sozialdemokratische Partei Europas
GRÜNE Bündnis 90/Die Grünen Rebecca Harms
14 Europäische Grüne Partei
FDP Freie Demokratische Partei Alexander Graf Lambsdorff
12 Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa
DIE LINKE Die Linke Gabi Zimmer
08 Europäische Linke
CSU Christlich-Soziale Union in Bayern Markus Ferber
08 Europäische Volkspartei
FREIE WÄHLER Freie Wähler Ulrike Müller
0 Europäische Demokratische Partei
REP Die Republikaner Hermann Mack 0
Tierschutzpartei Partei Mensch Umwelt Tierschutz Stefan Bernhard Eck 0
FAMILIE Familien-Partei Deutschlands Arne Gericke 0
PIRATEN Piratenpartei Deutschland Julia Reda
0 Europäische Piratenpartei
ÖDP Ökologisch-Demokratische Partei Klaus Buchner
0
PBC Partei Bibeltreuer Christen Klaus-Dieter Schlottmann 0 Europäische Christliche Politische Bewegung
Volksabstimmung Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung Helmut Fleck 0
BP Bayernpartei Florian Weber 0 Europäische Freie Allianz
CM Christliche Mitte – Für ein Deutschland nach Gottes Geboten Josef Happel 0
AUF AUF - Partei für Arbeit, Umwelt und Familie, Christen für Deutschland Christa Meves 0 Europäische Christliche Politische Bewegung
DKP Deutsche Kommunistische Partei Nina Hager 0 Europäische Linke (beobachtend)
BüSo Bürgerrechtsbewegung Solidarität Helga Zepp-LaRouche
0
PSG Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale Ulrich Rippert 0
AfD Alternative für Deutschland Bernd Lucke
0
PRO NRW Bürgerbewegung pro NRW Markus Beisicht
0
MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands Peter Weispfenning 0
NPD Nationaldemokratische Partei Deutschlands Udo Voigt
0
Die PARTEI Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative Martin Sonneborn
0

Den folgenden 19 Parteien und politischen Vereinigungen wurde die Zulassung versagt: NEIN!-Idee, Demokratische Schwul / Lesbische Partei - Die Bürgerpartei, Rentner Partei Deutschland, Rentner Partei Deutschland – Balck, Aufbruch C, Partei Gesunder Menschenverstand Deutschland, Parteilose Wählergemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland, Deutsche Konservative Partei - Allianz der Mitte, Partei der Nichtwähler, Aussiedler und Migranten Partei Deutschland, Allianz Graue Panther Deutschland, Partei der Vernunft, Liste Stefan Martin, Die Gerade Partei, Deutsche Demokratische Partei, Die Violetten, Die Parteifreien Wähler und Grundrechtepartei. Gegen diese Entscheidung konnte bis zum 18. März Einspruch erhoben werden. Die Verbraucherschutzpartei und die Ökoliberalen Deutschland hatten ihre Listen vor der Sitzung zurückgezogen. Am 3. April wies der Bundeswahlausschuss alle 12 eingereichten Beschwerden ab; damit sind insgesamt 25 Parteien und sonstige politische Vereinigungen zur Europawahl zugelassen.[19][20]

Es bewerben sich insgesamt 1.053 Kandidatinnen und Kandidaten aus 25 Parteien um einen der 96 Parlamentssitze. Davon sind 726 Männer (69 Prozent) und 327 Frauen (31 Prozent).[21]

Umfragen

16. Mai 2014
 %
40
30
20
10
0
38
(± 0)
27
(+6)
11
(−1)
3
(−8)
8
(+0,5)
6
(n. k.)
7
(−4)
20092014

Für die Sonntagsfrage geben die Demoskopen folgende Anteile an:

Institut Datum CDU/CSU SPD GRÜNE FDP LINKE AfD Sonstige
Forschungsgruppe Wahlen[22] 16.05.2014 38 % 27 % 11 % 3 % 08 % 6 % 7 %
Infratest dimap[22] 14.05.2014 37 % 27 % 09 % 3 % 09 % 7 % 8 %
YouGov[22][23] 13.05.2014 39 % 25 % 10 % 4 % 10 % 6 % Piraten 2 %
Andere 5 %
Forschungsgruppe Wahlen[22] 09.05.2014 38 % 27 % 12 % 3 % 08 % 6 % 6 %
Infratest dimap[22] 30.04.2014 39 % 27 % 09 % 4 % 08 % 6 % 7 %
INSA[22] 25.04.2014 36 % 28 % 11 % 4 % 09 % 7 % n.a.
Forschungsgruppe Wahlen[22] 11.04.2014 39 % 27 % 11 % 3 % 08 % 6 % 6 %
Infratest dimap[22] 03.04.2014 40 % 28 % 09 % 3 % 07 % 6 % 7 %
Forschungsgruppe Wahlen[22] 28.03.2014 39 % 26 % 12 % 3 % 08 % 6 % 6 %
Forschungsgruppe Wahlen[22] 14.03.2014 38 % 26 % 11 % 4 % 08 % 6 % 7 %
INSA[22] 09.03.2014 38 % 26 % 9,5 % 3 % 8,5 % 7,5 % n.a.
Infratest dimap[22] 06.03.2014 40 % 26 % 11 % 4 % 07 % 5 % 7 %
Forschungsgruppe Wahlen[22] 21.02.2014 40 % 24 % 12 % 4 % 08 % 6 % 6 %
INSA[22] 14.02.2014 39 % 25 % 10 % 3 % 10 % 8 % n.a.
Infratest dimap[22] 06.02.2014 38 % 29 % 10 % 4 % 08 % 6 % 5 %
Emnid[22] 26.01.2014 42 % 26 % 10 % 3 % 08 % 7 % 4 %
Europawahl 2009 7. Juni 2009 37,9 % 20,8 % 12,1 % 11,0 % 7,5 % n.k. 10,8 %

Hinweis: Die Anzahl der Sitze je Partei entspricht ungefähr ihrem Prozentergebnis.

Sonstiges

Zeitgleich finden in folgenden zehn Bundesländern Kommunalwahlen statt:

Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.

→ Weiterführende Links finden sich unter Europawahl 2014

Wahlprogramme

Einzelnachweise

  1. http://bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_14/presse/w14003_Wahlberechtigte.html
  2. http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_14/terminkalender/index.html Zugriff: 7. März 2014
  3. Bundesergebnis. Endgültiges Ergebnis der Europawahl 2009 Der Bundeswahlleiter
  4. EurActiv, 12. September 2010: Verfassungsbeschwerde gegen Europawahl 2009.
  5. http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-066.html
  6. Vgl. http://www.spiegel.de/politik/deutschlandS/0,1518,796718,00.html
  7. http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-070.html
  8. Der Wahlrecht.de-Jahresrückblick 2012 und der Ausblick auf 2013. In: Wahlrecht.de. 1. Januar 2013, abgerufen am 30. März 2013.
  9. Parteien wollen 3-Prozent-Hürde. In: Bild.de. 17. Mai 2013, abgerufen am 19. Mai 2013.
  10. Gesetzgebung – Fünftes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes. Deutscher Bundestag, 14. Februar 2014, abgerufen am 28. Februar 2014.
  11. Charlie Rutz: Klage gegen Drei-Prozent-Hürde bei EU-Wahlen. Mehr Demokratie, 14. Februar 2014, abgerufen am 11. Februar 2014.
  12. a b Urteil des Zweiten Senats vom 26. Februar 2014 – 2 BvE 2/13 u. a. –. Bundesverfassungsgericht, 26. Februar 2014, abgerufen am 28. Februar 2014.
  13. Sperrklausel bei der Europawahl. In: Euwahl2014.de. 14. März 2014, abgerufen am 1. Mai 2014.
  14. Faktische Sperrwirkung. In: Wahlrecht.de. 20. Juni 2000, abgerufen am 26. Februar 2014.
  15. Hypothetische Sitzverteilung ohne Sperrklausel am Beispiel des Wahlergebnisses der Europawahl 2009. In: Wahlrecht.de. 28. Februar 2014, abgerufen am 2. März 2014.
  16. Europawahl 2014: Der Bundeswahlausschuss lässt 25 Parteien und sonstige politische Vereinigungen zu
  17. 25 Parteien zur Europawahl zugelassen - Aufzeichnung der Sitzung
  18. bundeswahlleiter.de
  19. Europawahl 2014: Bundeswahlausschuss hat über Beschwerden entschieden. In: Bundeswahlleiter. 3. April 2014, abgerufen am 4. April 2014.
  20. 2. Sitzung des Bundeswahlausschuss - Aufzeichnung der Sitzung
  21. http://bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_14/presse/w14012_Anzahl_Kandidaten.html
  22. [1]