Zweitstimme
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Die Zweitstimme entscheidet bei politischen Wahlen darüber, wie stark eine Partei im Parlament vertreten ist.
Bei der Bundestagswahl und einigen Landtagswahlen haben die Wähler zwei Stimmen. Eine Erststimme oder auch Wahlkreisstimme für einen Kandidaten im Wahlkreis und eine Zweitstimme (auch Parteistimme/Listenstimme) für die Liste einer Partei. Die Zweitstimme entscheidet dabei über die Stärke der einzelnen Parteien bei der Zusammensetzung des gesamten Parlamentes. Entsprechend der Anzahl der bei der Wahl gewonnenen Stimmen bestimmt die Partei über vorher festgelegte Listenplätze Abgeordnete, auf deren Nominierung die Wähler keinen Einfluss haben, sofern diese kein Mitglied der Partei sind.