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Feuerwehr-Dienstvorschrift

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Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) regeln die Arbeiten der Feuerwehr in Deutschland. Sie sind als Richtlinien und Anleitungen zu verstehen. Sie dienen zum einem, einen einheitlichen Standard der Hilfeleistung zu definieren und ermöglichen zum anderen den geordneten Einsatz taktischer Einheiten der Feuerwehr.

Die Feuerwehr darf nur im Rahmen der entsprechenden Dienstvorschriften tätig werden. Einzig zur Menschenrettung darf von den Dienstvorschriften abgewichen werden.


Erstellung und Einführung

Die Dienstvorschriften werden von der Projekt-Gruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) erstellt und den Bundesländern zur Einführung auf Grundlage der entsprechenden Feuerwehr-Gesetze empfohlen. Aufgrund dessen unterscheiden sich die in den einzelnen Bundesländern gültigen Feuerwehrdienstvorschriften. Eine Liste der gültigen FwDVen kann in den Weblinks gefunden werden.

Die FwDV 3 ist durch die AFKzV zur Einführung empfohlen worden und ersetzt die FwDVen 3 (alt), 4 und 5. Sie ist vielen Bundesländern jedoch noch nicht eingeführt.


Aktuelle Feuerwehrdienstvorschriften

FwDV 1/1 Grundtätigkeit - Löscheinsatz und Rettung
FwDV 1/2 Grundtätigkeit - Technische Hilfeleistung und Rettung
  • gleiche Inhalt wie die FwDV 1/1; nur für Technische Hilfeleistungen
FwDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr
FwDV 3 (neu) Einheiten im Löscheinsatz (vom AFKzV am 16.09.2005 den Ländern zur Einführung empfohlen)
  • In der neuen FwDV 3 werden die Aufgaben und die Gliederung der Trupps in der Staffel,Gruppe und dem Zug erklärt und der Löscheinsatz für verschiedene Taktische Einheiten erläutert.
FwDV 3 (alt) Die Staffel im Löscheinsatz (eingeflossen in neue FwDV 3)
  • Es wird die Gliederung der Staffel und die Aufgaben der einzelnen Trupps beim Löscheinsatz erklärt.
FwDV 4 Die Gruppe im Löscheinsatz (eingeflossen in neue FwDV 3)
  • Es wird die Gliederung und die Aufgaben der einzelnen Trupps in der Gruppe erklärt.
FwDV 5 Der Zug im Löscheinsatz (eingeflossen in neue FwDV 3)
  • Hier wird die Gliederung und die Aufgaben der Trupps im Zug erklärt.
FwDV 7 Atemschutz
  • In dieser FwDV werden die Anforderungen an einen Atemschutzgeräteträger, die Aus- und Weiterbildung,sowie Einsatzgrundsätze, Aufgabenverteilung und die Bedeutung des Atemschutzes erklärt.
FwDV 8 Tauchen
FwDV 10 Die tragbaren Leitern
FwDV 13/1 Technische Hilfeleistung
FwDV 100 Führung und Leitung im Einsatz
FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz
PDV/DV 810 Sprechfunkdienst


Ehemalige Feuerwehrdienstvorschriften

Diese FwDVen sind in einigen Bundesländern noch gültig.

FwDV 2/1 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr - Rahmenvorschriften
  • Hier werden die Aufgaben der einzelnen Trupps in der Löschgruppe erklärt; weiterhin werden die Aufgaben von besonderen Funktionen wie Gerätewart, Sprechfunker, Maschinist, Atemschutzgerätewart, Schirrmeister und Kreisausbilder erklärt.
FwDV 2/2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr - Muster-Ausbildungspläne
FwDV 9/1 Strahlenschutz - Rahmenvorschriften (eingeflossen in die FwDV 500)
FwDV 9/2 Strahlenschutz - Einsatzgrundsätze (eingeflossen in die FwDV 500)
FwDV 12/1 Einsatzleitung - Führungssystem (wurde durch FwDV 100 ersetzt)
FwDV 14 Gefährliche Stoffe (eingeflossen in die FwDV 500)


Feuerwehrdienstvorschriften in Planung / lokale FwDv

AA 3 Ausbildungsanleitung für die Feuerwehren Baden-Württemberg - Einheiten im Löscheinsatz
  • Eingeführt 2004 als die FwDV 3 (neu) zu scheitern drohte.
FwDV 6 Taktische Einheiten und Verbände
FwDV 11 Einsätze auf dem Wasser
FwDV 102 Taktische Zeichen
FwDV 300 HH Gesundheitliche Anforderungen (FwDV der Feuerwehr Hamburg)

Literatur

  • (die Lehrinhalte nach FwDV 2/2 ausführend:) Schott, Lothar/Ritter, Manfred: Feuerwehr Grundlehrgang FwDv 2/2, 12. Aufl. 2003.