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Portal Diskussion:Recht

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 28. April 2014 um 17:58 Uhr durch RAFrankLabisch (Diskussion | Beiträge) (Abfindung (Arbeitsrecht)). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von RAFrankLabisch in Abschnitt Abfindung (Arbeitsrecht)
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Diskussionsseite

Auf dieser Seite finden allgemeine Diskussionen im Fachbereich Recht statt, auch im Rahmen der Redaktion. Sie steht Lesern und Mitarbeitern für Fragen, Anregungen und Diskussionen zur Verfügung.

Zu konkreten rechtlichen Fragestellungen wird hier (und auch sonstwo in der Wikipedia) aus rechtlichen Gründen keine Auskunft gegeben!

Themenbereich Recht: Projekt | Portal | DiskussionAbkürzung: PD:R, PD:§
Bearbeitung des Portal:Recht
Wenn du dich an der Bearbeitung des Portals beteiligen möchtest, bist du herzlich dazu eingeladen – sei mutig. Hier ein paar Hinweise und Tipps für dich:
  • Versuche, das optische Erscheinungsbild der Seite zu erhalten (oder auch zu verbessern, wenn du eine gute Idee hast). Sieh dir dein Ergebnis vor dem Speichern am besten mit der Vorschaufunktion an.
  • Das Portal ist als Einstiegsseite gedacht, die einen Überblick über das Wikipediaangebot zu Rechtsbegriffen geben und die Orientierung erleichtern soll. Inhalte sollten daher auf ganz elementare und grundlegende Verweise beschränkt werden. Das Portal soll weder das Stichwortverzeichnis noch die systematische Übersicht ersetzen.
  • Nach der Neugestaltung der Portalseite richtet sich das Portal:Recht jetzt hauptsächlich an die Leser.
  • Für Mitarbeiter ist das WikiProjekt Recht gedacht. Dort befindet sich auch die Qualitätssicherung ({{QS-Recht}}) des Fachbereichs. Im Zuge der Einrichtung der Redaktion Recht wird allerdings über eine Neuanordnung der Inhalte des WikiProjekts Recht nachgedacht.
  • Wenn du einen neuen rechtlichen Beitrag verfasst oder einen bestehenden grundlegend überarbeitet hast, zögere nicht, ihn hier in die Rubrik Neue Artikel sowie in das Stichwortverzeichnis einzutragen. Wenn du magst, kannst du auch eine kleine Information aus dem Artikel mit einem Link im Kasten Schon gewusst auf dem Portal eintragen.

Einzelabschnitte
Zur leichteren Bearbeitung sind einige Abschnitte ausgelagert. Um nichts zu verpassen, sei empfohlen, diese Unterseiten ggf. deiner Beobachtungsliste hinzuzufügen. Was du beim Bearbeiten der einzelnen Unterseiten jeweils beachten solltest, steht in einem Kommentar im Quelltext, den du beim Bearbeiten angezeigt bekommst.

_______ Neue Einträge bitte hier einfügen _______


Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Gemeindeverband (Deutschland)

Hallo,

beim Artikel Gemeindeverband (Deutschland) bin ich nicht sicher, wie belastbar die Aussagen dort sind. Soweit ich es verstehe, ist der Begriff im Grundgesetz und den Landesverfassungen nicht scharf definiert. Aber ich habe ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gefunden, dass sagt

„Die in Schleswig-Holstein gebildeten Ämter sind jedoch keine Gemeindeverbände im Sinne der Landessatzung.“

Von der Begründung her könnte man die Argumentation eventuell auf alle Bundkörperschaften erweitern, z.B.:

„Den schleswig-holsteinischen Ämtern fehlten danach fast alle Eigenschaften, die einem kommunalen Zusammenschluß den Status einer Gebietskörperschaft verleihen. Es handelte sich um einen Zusammenschluß selbständig bleibender Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechtes, für die in der neueren Literatur der Ausdruck Bundkörperschaft verwendet wird (vgl. OVG Lüneburg, OVGE 26, 487 [494 f.]; Wolff-Bachof, Verwaltungsrecht II, 4. Auflage, 1976, § 84 III d 4).“

Das Urteil ist von 1977 und bezog sich auf die spezielle Situation in Schleswig-Holstein, von daher kenne ich die heutige Situation nicht und will da nichts ändern. Aber es wäre Klasse, wenn jemand mit Ahnung sich dass einmal anschauen könnte. Eventuell kann man Informationen von dort dann nach Verwaltungskooperation oder einen anderen Artikel verlagern.

Danke und Gruss, --S.K. (Diskussion) 11:11, 8. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Österreichisches Recht: Nichtigkeitsbeschwerde

Im Artikel Strafprozessrecht (Österreich)#Instanzenzug führt der Link Nichtigkeitsbeschwerde im Redirekt auf Strafprozessrecht (Österreich)#Instanzenzug.

Mag irgendwer Fachkundiger diesen offensichtlich fehlenden grundsätzlichen Artikel ergänzen? (mögliche Quelle)

Oder wo soll ich diesen fehlenden Artikel eintragen? --Ohrnwuzler (Diskussion) 22:34, 6. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Verkehrsanschauung

Es gilt wohl Ähnliches, wie ich oben zu der von mir "lancierten" Verhandlungsfähigkeit schrieb, in Bezug auf die Lemmata Verkehrsanschauung/ Verkehrsauffassung. Für jede Rückmeldung dankbar,--Der Spion (Diskussion) 00:42, 1. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Diskussion:Eigentumserwerb

Für Beteiligung bin ich dankbar. -- Stechlin (Diskussion) 22:06, 7. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Frohes Fest

Allen Wikipedianern, mitlesenden Gästen und besonders Denjenigen die hier noch mitarbeiten wünsche ich ein frohes Weihnachtsfest. Besten --Gruß Tom (Diskussion) 11:58, 25. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Änderungen an der Vorlage:Infobox Gesetz

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte. Anmerkung: Dieses Thema wird uns noch etwas beschäftigen. Von daher ist es sinnvoll nur einen Abschnitt für die Diskussion zu haben, der bei Abschluß ins Archiv wandert. --Markus S. (Diskussion) 17:50, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Hallo werte Portalmitarbeiter, wie im Zuge der Löschdiskussion angekündigt bin ich zur Zeit an der Überarbeitung der Vorlage:Infobox Gesetz. Da es mittlerweile sechs verschiedene Infoboxen gibt und eine gewisse Übereinstimmung mit anderssprachigen Infoboxen geben sollte, zur einfacheren Portierung deren Inhalte, gibt es hier eine entsprechende Gegenüberstellung. Eine entsprechende Diskussion läuft auch schon. Den Entwicklungsfortschritt könnt ihr auf der Seite sehen. Ich würde mich über eine breite Beteiligung von Euch sehr freuen. --Markus S. (Diskussion) 06:37, 30. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Sehr interessant! (Mir graut jedoch davor, die neue Infobox dann fehlerfrei in alle bestehenden Gesetzesartikel einzufügen...) Magst du die hier mitlesenden Benutzer ab und zu an dieser Stelle auf dem Laufenden halten, wenn es etwas Neues gibt? Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:46, 4. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Inwieweit die Weiterentwicklung Vorteile bringt, die die Nachteile etwaiger Umstellung bisheriger Handhabung und Eintragungen überwiegen, erscheint mir noch nicht recht erkennbar. Sollte es tatsächlich so gemeint sein, dass alle Infoboxen zu einer zusammengeführt werden sollen, graut mir vor der Kompliziertheit der Ausfüllanweisung. Aber man wird sehen.
Was ich noch für sinnvoll hielte. Man sollte die Infobox so minimal umgestalten, dass sie auch für deutsche Rechtsverordnungen einsetzbar wird (und so wird sie bereits jetzt benutzt). Man müsste dazu nur den Parameter "Datum des Gesetzes" modifizieren, entweder in "Datum der Norm" umwandeln oder zwei fakultative Einträge "Datum des Gesetzes" und "Datum der Verordnung" nebeneinander schaffen.--DiRit 15:29, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Wichtig wäre auch, zu gewährleisten, dass die Eintragungen wie bisher umfassend durch Verarbeitung des Bundesgesetzblattes und der letzten Änderungen aktuell gehalten werden. Da könnten sich Probleme ergeben. --DiRit 15:38, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Die Überarbeitung der Infobox soll zu keiner Verschlechterung der Bedienbarkeit führen (schließlich sind wir nicht Microsoft). Zur Zeit sind wir ja erst in dem Stadium der Bestandsaufnahme von existierenden Infoboxen. Darunter fallen auch solche aus en, fr und pl und was noch so kommt. Hierbei werden wir versuchen die entsprechenden Parameter benutzerfreundlich so zu integrieren, dass ein problemlose Übernahme von dort geht. Natürlich werden hierbei einige Parameter wegfallen. Da ich kein Entwicklung in einem Hinterstübchen machen möchte, seid ihr ganz herzlich eingeladen mitzuwirken, eure Vorschläge und Bedenken vorzubringen. Nur so kann anschließend eine breite Zustimmung zur Änderung kommen. Da ich schon einmal so ein Projekt gemacht habe (Vorlage:Infobox Stadion) kann ich sagen, dass der Prozess ein gutes Jahr dauern wird :( --Markus S. (Diskussion) 17:50, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Bei einer Angleichung der Infoboxen könnten die teilweise erheblichen nationalen Besonderheiten in der Gesetzgebung eine Schwierigkeit sein. Die Vorlage:Infobox Gesetz ist bisher auf aktuelle und auch historische (!) deutsche Rechtsquellen abgestimmt. Bei einer Angleichung sollte daran gedacht werden, dass Parameter, die (vor allem) für die deutsche Gesetzgebung einschlägig sind, in anderen Rechts- bzw. Gesetzgebungsordnungen so nicht bekannt sein müssen. Eine Frage ist hier wohl, ob man die Infobox an die Rechtsquellen oder die Rechtsquellen an die Infobox anpassen will. ;-) --Alros002 (Diskussion) 18:07, 31. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Lemma: Maßregelungsverbot

Hi! Ich würde gerne diese Lemma erstellen. Was meint Ihr? Relevanz und Aufnahmewürdigkeit gegeben? --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 10:04, 9. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Naja, dieser Rechtsbegriff hat einen eigenen Paragrafen im BGB und wird einigermaßen umfangreich kommentiert; außerdem wird er schon in der Wikipedia erwähnt - also nix wie los! Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:12, 9. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Wikipedia:Formatvorlage Gericht

Hallo Gerichtsspezialisten, wie sieht es eigentlich mit obiger Formatvorlage aus. Gibt es da Ambitionen das auszubauen oder mal so anzupassen, dass die Vorlage nutzbar wird? Falls nicht würde ich dafür plädieren das Ganze ins Archiv zu verschieben. Eine Formatvorlage, die sich nicht wirklich nutzen lässt, weil sie sich seit 2005 in der Entwicklung befindet, hilft eigentlich niemandem. Daher hätte ich da gern mal eure Meinungen abgefragt, was damit passieren soll.

Zudem gibt es noch eine Weiterleitung Wp:Formatvorlage Gesetz auf Vorlage:Infobox Gesetz. Da könnte man →die Links anpassen und die WL löschen, falls ihr damit einverstanden seid, oder in die Weiterleitung die [[Kategorie:Wikipedia:Formatvorlage|Gesetz]] einfügen, damit sie auch im Kategoriesystem auffindbar ist. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 07:42, 10. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Hallo Lómelinde, was du so alles ausgräbst! Ich finde die Formatvorlage auf den ersten Blick super, vielleicht sollten wir sie einfach für "fertig" erklären - hin und wieder wird ja immer noch an Gerichtsartikeln gebastelt. Immerhin wird die Vorlage auch im Wikipedia:WikiProjekt Recht verlinkt.
Hinsichtlich der Weiterleitung bin ich mit deinem Vorschlag einverstanden. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:35, 10. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Hallo Gnom, wenn du dir das Ganze mal ansehen würdest und dann den Hinweis Diese Vorlage befindet sich noch im Aufbau herausnimmst wäre das schon super.
Die Links der WL kann ich gern anpassen, und dann einen SLA stellen, sind ja nicht so viele. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 10:47, 10. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Nachtrag, da die →Disk ziemlich voll ist schiebe ich das lieber ins Archiv rüber, oder? --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 10:56, 10. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Turnstange war schneller als ich. Ja, die Einführung einer Formatvorlage war immer wieder im Gespräch, zuletzt 2012 auf dem Redaktionstreffen... Also doch besser ins Archiv. Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:18, 10. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Prima, dann wünsche ich euch noch einen angenehmen Tag. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 11:21, 10. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

FDGO / streitbare Demokratie / Verfassungsschutz

Hallo, zwischen den o. g. Lemmata besteht große Redundanz. Vieles wird m. E. auch an der falschen Stelle bzw. im falschen Lemma gebracht. Ziel sollte es sein, die drei Lemmata zwar einzeln zu erhalten, deren Inhalte jedoch so abzustimmen, dass redundante Passagen möglichst vermieden werden. Der Artikel zur FDGO sollte sich m. E. schwerpunktmäßig auf das grundlegende Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschränken. Die dort z. Zt. noch vorhandene Legaldefinition iSd BVerfSchG ist redundant zum im Artikel erähnten SRP-Urteil einerseits und zum Lemma Verfassungsschutz andererseits. Darüber hinaus ist die Reichweite der FDGO nicht durch ein einfaches Gesetz bestimmbar. Der Umfang kann sich vielmehr nur aus dem GG und der konkretisierenden Rspr des BVerfG ergeben. Insoweit deckt ist eine Erwähnung der FDGO iSd (!) BVerfSchG methodisch falsch. Im Lemma Streitbare Demokratie wird erneut der Leitsatz des SRP-Urteils ausgebreitet. Das Lemma sollte sich m. E. jedoch an den Mitteln der streitbaren Demokratie, also den Folgen zur Verteidigung der FDGO, orientieren, während das Lemma FDGO knapp dafür die Grundlage bietet. Unter Verfassungsschutz böte sich dann, wie bereits geschehen, die Möglichkeit, die einzelnen Definitionen nach dem BVerfSchG zu erwähnen. Meinungen? --roblion (Diskussion) 21:10, 11. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Hi! Wieso sollen die Lemmata einzeln erhalten bleiben? --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 00:25, 12. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Zumindest Verfassungsschutz ist schon ein eigenes Lemma wert. Die Abgrenzung zwischen FDGO und streitbarer Demokratie dürfte in der Tat schwieriger werden. Gruß. --roblion (Diskussion) 14:18, 12. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Ist dort nicht verlinkt. Wikipedia:Redundanz/April 2014 Gruß --ot (Diskussion) 06:42, 12. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Nur ganz allgemein: Eine gewisse Redundanz in dem Sinne, dass die gleiche Thematik aus verschiedenen Richtungen beleuchtet wird, ist durchaus gewollt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:56, 13. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Danke, wurde dort ergänzt. --roblion (Diskussion) 14:12, 12. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Die englischsprachigen Kollegen stellen sich vor...

...und haben kein besonders gutes Bild von uns. Hier: en:Wikipedia:Wikipedia Signpost/2014-04-09/WikiProject report. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:23, 14. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Da redet doch die Kuh vom Fliegen. Woher sollen die Kollegen denn die kontinentaleuropäische Rechtstradition kennen? Grüße --h-stt !? 19:30, 14. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Na ja, sie hätten vor allem gerne mehr Mitarbeit von außen, und damit haben sie ja auch völlig Recht, denn die Artikel zum deutschen Recht sind so gut wie unbelegt – was natürlich daran liegt, daß englischsprachige Quellen bevorzugt verwendet werden sollen, und an denen fehlt es nun mal. Da helfen mir auch HighBeam Research oder Questia über die Wikipedia Library nicht viel weiter, und JSTOR bietet nur die Aufsatzliteratur, aber keine Lehrbücher, die man für solche grundlegenden Aufbauarbeiten bräuchte, wie sie hier benötigt würden. Fazit: Ich würde dort gerne zwischen den WikiProjects Germany und Law etwas beitragen, es fehlt mir aber an der Bibliothek, um die vielen fehlenden Belege, die in machen Artikeln schon seit 2008 moniert werden, beizubringen. Und so kann das nichts werden.--Aschmidt (Diskussion) 16:54, 18. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Ein deutsches Thema kann in der en-WP auch mit deutschsprachiger Literatur belegt werden. Die Kultur in en-WP setzt eben sehr stark auf unmittelbare Überprüfbarkeit, weshalb nicht nur englischsprachige Belege, sondern generell auch online-Veröffentlichungen gegenüber Papier vorgezogen werden. Also Zugang zur deutschen Fachliteratur reicht aus, um in en-WP über deutsches Recht zu schreiben. Sinnvoll wäre es natürlich, Bezüge herzustellen. Dafür bräuchte es dann rechtsvergleichende Literatur. Grüße --h-stt !? 16:01, 23. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Seltsamer Beitrag in Beweisverwertungsverbot / Edits des Benutzers MGrasek100 im Allgemeinen

Hier habe ich den Beitrag eines Autors entfernt, den ich für äußerst skurril halte. Stehe ich hier völlig auf dem Schlauch oder ist das in der Tat zusammengeschusterter barer Unsinn, für den ich es im ersten Moment halte? Ergänzung: Ich schaue mir gerade die anderen Beiträge des Benutzers an und glaube, hier ist dringendst anzuraten, das alles mal einer Überprüfung zu unterziehen, zumal ich nun auch sehe, dass dieser Benutzer auch bereits auf dieser Portalseite aufgefallen ist. In meinen Augen ist das haufenweise zusammengschusterter Unsinn, der weder Hand noch Fuß hat und in keinster Weise auf Grundlage einer juristischen Ausbildung verfasst worden ist.--Losdedos (Diskussion) 15:51, 18. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Das erhielt ich als Antwort des Benutzers auf eine Nachfrage auf seiner Diskussionsseite. Ich denke, hier dürfte einer Überprüfung aller seiner Beiträge in Artikeln mit Rechtsbezug äußerst sinnvoll sein.--Losdedos (Diskussion) 00:55, 19. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Ergänzung: Ich stelle soeben fest, dass mir der Benutzer und seine fachlich unbrauchbaren Beiträge bereits im August 2012 im Artikel Beweisverbot aufgefallen ist, siehe dortige Disk. Damals war ich allerdings leider nicht konsequent genug. Auch diesen Abschnitt habe ich nun entfernt. Es steht zu befürchten, dass hier weitere juristische Artikel im Laufe der Jahre unbemerkt von ihm "verbessert" wurden.--Losdedos (Diskussion) 01:39, 19. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
[1],[2],[3]...--Hans Castorp (Diskussion) 01:41, 19. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
...[4]...Erzer (Diskussion) 09:46, 19. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Ehrlich gesagt fehlen mir die Worte. Was der Benutzer an vielen Stellen schreibt ist blanker Unsinn. Nur wie gehen wir damit um? Offensichtlich meint er es ja gut und will sich beteiligen...Er bräuchte vielleicht dringend einen juristischen Mentor. --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 11:19, 19. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Er ist ja völlig unbelehrbar, hält seine Beiträge für brillant und versucht seinen Unsinn - wie zB hier - durch Editwars durchzusetzen und es gibt immer noch einige Admins, die das alles offenbar immer noch nicht durchschauen, selbst nur solch einen Unsinn verzapfen und dann noch der Meinung sind, User - die unter Angabe von Gründen Martins Unsinn entfernen - sperren zu müssen.--Taste1at (Diskussion) 12:46, 19. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Ich sehe vier Möglichkeiten, die alle mit mehr oder weniger Zeitaufwand verbunden sind und von denen ich die letzte eigentlich ungern in Betracht ziehe:

  • Ein juristischer Mentor kann behilflich sein
  • Auflage, bei längeren Texten allenfalls Entwürfe zu verfassen, die dann gegengelesen, ggf. korrigiert und erst dann eingestellt werden können
  • Auflage, im Rechtsbereich nicht mehr zu edieren,
  • Benutzersperrung.

Gruß --Hans Castorp (Diskussion) 12:58, 19. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Ich möchte dem Benutzer sicher nicht den Spass an der Wikipedia insgesamt nehmen, denke aber, dass Nr. 3 der einzig gangbare Weg ist. Nr. 1 wird nicht helfen, weil fürs Editieren im Rechtsbereich eigentlich zwingend eine entsprechende Ausbildung vorhanden sein muss, sonst wird das nix werden. Das ist nun mal in einigen Bereichen so. Ich lese beispielsweise aus beruflichen Gründen auch durchaus nicht selten medizinische Gutachten. Trotzdem würde ich nicht ernsthaft sinnvolles im Medizinbereich ergänzen können, obwohl ich glaube, das ein oder andere in diesem Themenfeld "verstanden" zu haben. Nr. 2 scheitert wohl daran, dass sich dafür kaum ein Jurist finden lassen wird, der die Muße und vor allem die Zeit hat, diese Aufgabe zu übernehmen. Von Lösung Nr. 4 bin ich grundsätzlich kein Freund und würde mir daher hoffen, dass es auch ohne geht (Streichung als nachträgliche Ergänzung am 20. Apr. 2014, nachdem ich numehr die "Freude" hatte, mit ihm zu diskutieren.). Gruß,--Losdedos (Diskussion) 13:35, 19. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Sinnvoll wäre es wohl, wenn man ihm das passive Sichterrecht für den Rechtsbereich oder insgesamt entziehen könnte, dann schaut ja immer nochmal einer drüber...Der schreibt wirklich einen Kram zusammen, unfassbar. Schau mal seine Benutzerseite an. Lauter Ideologische Text....--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 13:37, 19. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Die Redaktion Biologie hatte mal ein ähnliches Problem mit einem Mitarbeiter, der vollkommen unfähig war. Ich finde die interne Diskussion dazu leider nicht mehr. Damals gab es Streit darüber, ob er sich als Mitglied der Redaktion eintragen dürfe. Die Positionen reichten von extrem liberal („jeder kann“) bis vernünftig („er aber nicht“). Das kann sich hinziehen...--Aschmidt (Diskussion) 13:47, 19. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Hey Martin, Dir will hier niemand etwas böses. Auch wir wollen, genau wie du, das beste für Wikipedia. Und natürlich muss man nicht studiert haben um mitzumachen. Das ist ja gerade der Sinn des ganzen. Das Problem an Deinen Beiträgen ist schonmal die unglaubliche Wortfülle. Wer viel schreibt, schreibt natürlich auch mehr falsches. Dann würdigst Du die Rechtsprechung immer gleich mit Vermutungen. Dies hier ist jedoch kein Forum sonder eine Enzyklopädie.

Aber im Prinzip hast Du eine gute Idee: Wie wäre folgendes, zumindest für die Rechtsthemen. Du trägst Dein Vorschlag zunächst auf der jeweiligen Diskussionsseite ein, dann kann Dir ein juristischer Kolle beim veröffentlichen helfen, wie wärs? Ich kann Dir leider nicht helfen, da ich mich nicht mit Völkerrecht und Strafrecht, sondern mit Arbeitsrecht befasse. Gruß--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 18:26, 20. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Der Benutzer ist mir auch wiederholt unngenehm aufgefallen. Ich halte es für zwingend notwendig, dass solche Leute die Wikipedia nicht diskreditieren und lächerlich machen. --Malabon (Diskussion) 22:25, 20. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Löschdiskussion

Hallo, ich möchte euch auf diese Löschdiskussion hinweisen: Wikipedia:Löschkandidaten/19. April 2014#EU-Gleichstellungsrichtlinie. Da geht es um eine grundsätzliche Frage. Beiträge sind daher willkommen. --Forevermore (Diskussion) 22:22, 19. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Abfindung (Arbeitsrecht)

Hi! Muss es nicht heißen Abfindung (deutsches Arbeitsrecht)?--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 15:09, 24. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Hallo Frank. So besteht zumindest die theoretische Möglichkeit, dass unter diesem Lemma auch jemand etwas zur Abfindung etwa in Österreich, der Schweiz, Luxemburg, Frankreich etc ergänzt.--Losdedos (Diskussion) 15:16, 24. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Ja das ist der Vorteil. Allerdings beziehen sich die meisten Ausführen auf deutsches Arbeitsrecht. Aber stimmt schon, wenn wir es so lassen wie es ist, machen wir nichts falsch.--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 15:18, 24. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Naja, der Artikel befasst sich ausschließlich mit deutschem Recht, was man schon an der Einleitung und der Kategorisierung erkennen kann. Eine Verschiebung ist daher durchaus gerechtfertigt, weil wir grundsätzlich nicht verschiedene Rechtsordnungen in einem gemeinsamen Artikel behandeln wollen. Voraussetzung ist jedoch, dass es Abfindungen auch im Arbeitsrecht anderer Rechtsordnungen gibt, was ich nicht weiß. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:46, 24. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Ich kenne das Phänomen der Abfindung auch aus dem englischen "Arbeitsrecht" (dort nach meiner Erinnerung "compensation" genannt) und auch aus dem belgischen Recht. Dass jemand etwas zu diesem Thema schreibt, ist immerhin möglich (ich wäre das allerdings nicht). Herzlichen Gruß Matthias.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 21:02, 24. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Eben dies war stets das hauptsächliche Argument gegen solche landesspezifischen Lemmata: Wer schreibt, bitte, die Artikel, und welchen Sinn hat es, in Klammerlemmata nach Ländern zu differenzieren, solange es noch keine Artikel zu einer Auswahl von Landesrechten gibt? Hat aber bisher schon niemand interessiert. Die Optimisten bestanden darauf, daß sich diese Lücken schon füllen würden, und auf die spätere Verschiebung wollte man nicht warten. Daher: Deutsches Arbeitsrecht.--Aschmidt (Diskussion) 21:41, 24. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Als Realist denke ich, dass das bisherige Lemma den Artikelinhalt repräsentiert und daher beibehalten werden kann. --Forevermore (Diskussion) 22:39, 24. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Naja, dein Realismus hilft einem Leser aus Österreich oder der Schweiz wenig ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:41, 24. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Seit ich mich vermehrt in der englischen Wikipedia umtue, neige ich auch zu dieser Richtung. Ich meine auch, daß wir unsere Namenskonventionen mal überdenken sollten. Wie wäre es mit Abfindung im deutschen Arbeitsrecht statt der blöden Klammerung? Das fände ich viel eleganter. Siehe Lemmas wie Recht Frankreichs oder Geschichte Brasiliens – da schreiben wir ja auch nicht Brasilien (Geschichte) oder Geschichte (Brasilien). ;) --Aschmidt (Diskussion) 02:30, 25. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
O.K., habe ich das Meinungsbild nun richtig verstanden, dass wir den Artikel umbenennen in Abfindung (deutsches Arbeitsrecht). Dann eine Verteilerseite eröffnen, auf der wir auf das Recht in Österreich, der Schweiz und den USA verweisen? Eine kurze Seite hierzu könnte ich schnell erstellen da ich auch die Rechtslage in diesen Ländern relativ gut kenne. Allerdings benötige ich Hilfe bei der Verschieberei und dem Erstellen der Seiten. Dies habe ich noch nicht so richtig verstanden; würde dies aber gerne lernen. Lukas, können wir das, bei Gelegenheit, einmal zusammen machen, vielleicht per Teamviewer Sitzung?--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 10:48, 25. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
@Frank: Haha, gern, aber erst nächste Woche. Du darfst die entsprechenden neuen Länderartikel gern schon einmal in deinem BNR vorbereiten. @Aschmidt: Du drehst deutlich größere Räder als so manch einer hier, wenn du im Nebensatz die Änderung der Namenskonventionen planst ;-) Ich habe mich in den letzten Tagen auch ein bisschen aus dem Fenster gelehnt, aber im kleineren Maße... Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:57, 25. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Da hast Du natürlich Recht, Gnom. Neue NKs wären wahrscheinlich erst nach mehrmonatigen langwierigen Verhandlungen durchzusetzen. Alle Schlachten sind bereits geschlagen. Veränderungen wird es jetzt keine mehr geben. Deshalb verabschiede ich mich schonmal ins Wochenende. ;)--Aschmidt (Diskussion) 22:10, 25. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Hi Leute, wieso denn jetzt Abfindung (Arbeitsrecht Deutschlands)?--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 17:58, 28. Apr. 2014 (CEST)Beantworten