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Claus Arndt

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Claus Arndt (* 16. April 1927 in Marburg; † 10. Februar 2014 in Hamburg) war ein deutscher Jurist und Politiker (SPD).

Claus Arndt

Leben

Arndt wurde 1927 als Sohn des späteren Kronjuristen der SPD, Adolf Arndt und dessen Frau Ruth Helbing geboren. Er besuchte Gymnasien in Berlin. Trotz seines Status als „jüdischer Mischling“ wurde er noch 1944 zur Wehrmacht eingezogen und zog nach seiner Entlassung aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft 1949 zu seinen Eltern nach Bonn.

Arndt studierte Rechtswissenschaften in Bonn, München und Hamburg, besuchte die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und wurde 1959 an der Universität Bonn mit der Arbeit Der Begriff der Partei im Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht promoviert.

Von 1959 bis 1968 und 1973 bis 1974 war Arndt im Sozialistischen Deutschen Studentenbund tätig, unter anderem als Referent für Verfassungsrecht in der Behörde für Inneres, zuletzt als Senatsdirektor. Ab 1960 war er zudem Lehrbeauftragter für Staatsrecht an der DHV Speyer, ab 1967 auch an der Polizeischule und ab 1983 an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung.

Während des Studiums engagierte sich Arndt ab 1950 im Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS), dessen Bundesvorstand er zwischen 1952 und 1955 mehrmals angehörte, und engagierte sich als Mitglied des Exekutivkomitees der International Union of Socialist Youth (IUSY). 1951 trat er in die SPD ein. Vom 4. Juni 1968 bis 1972 und vom 20. Mai 1974 bis 1976 (nachgerückt für Wilhelm Nölling) gehörte er als Abgeordneter der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) dem Deutschen Bundestag an. Er wurde stets über die Landesliste Hamburg gewählt. Bereits sein Vater Adolf Arndt saß von 1949 bis 1969 für die SPD im Deutschen Bundestag. Adolf Arndt und Claus Arndt sind bis heute die einzigen Abgeordneten, die gleichzeitig im deutschen Bundestag saßen.

Von 1969 bis 1972 war er stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses und von 1969 bis 1974 Mitglied der Enquête-Kommission Verfassungsfragen, ab 1973 als Vorsitzender der Unterkommission Parlament und Regierung, zudem war er 1974-1975 stellvertretender Vorsitzender im Guillaume-Untersuchungsausschuss. Noch lange nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag blieb er bis 1999 stellvertretender Vorsitzender der G 10-Kommission. Bis zuletzt wurde er nach seiner Meinung zum Thema Geheimdienste befragt.[1]

Sein Mitwirken, die 1970 in Moskau und Warschau unterzeichneten Ostverträge parlamentarisch durchzusetzen, sie verfassungs- und völkerrechtlich abzusichern, bleibt wohl sein wichtigster politisch-parlamentarischer Beitrag, die große Beachtung fand. Anlässlich der Ratifizierung der Verträge 1972 ließ der Berichterstatter den juristischen Ausführungen eine persönliche Erklärung folgen, die große Beachtung fand.

Der selbst während der Nazizeit Verfolgte erkämpfte erfolgreich das „Transsexuellengesetz“, setzte sich vielfältig für Minderheitenrechte ein und hatte schon 1962 zusammen mit dem damaligen WDR-Journalisten Gerd Ruge die deutsche Sektion von Amnesty International[2] gegründet. „Toleranz und Gerechtigkeit haben kaum einen leidenschaftlicheren Verfechter finden können. Sein Handeln war stets von Toleranz und Gerechtigkeit geleitet“, schrieb Egon Bahr über Claus Arndt.

Zusammen mit seiner Ehefrau, der Grafikerin Elke Arndt-Bruhns, und seinen vier Kindern lebte Arndt seit 1965 in Hamburg-Lohbrügge.

Werke (Auszug)

  • Der Begriff der Partei im Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Dissertation, Bonn 1959.
  • Die Ostverträge in Recht und Politik. In: Deutschlandarchiv (1970).
  • Die Verträge von Moskau und Warschau. Politische, verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Aspekte. Bonn 1973, ISBN 3-87831-159-1.
  • Rechtliche und politische Aspekte der deutschen Ostpolitik. In: Österreichische Zeitschrift für Außenpolitik. Wien 1974.
  • Les aspects juridiques et politiques de la 'Ostpolitik' allemande de 1970 à 1976. In: Politique Etrangère. Paris 1976.
  • Claus Arndt (Hrsg.): Der § 218 vor dem Bundesverfassungsgericht. Dokumentation zum Normenkontrollverfahren wegen verfassungsrechtlicher Prüfung des fünften Strafrechtsreformgesetzes (Fristenregelung). Heidelberg, Karlsruhe 1979, ISBN 3-8114-1978-1.
  • Die Menschenrechte. Hamburg 1981 (hrgg. von der Landeszentrale für Politische Bildung).
  • Amt und Mandat. Ausgewählte Reden und Schriften. 5 Bände, Baden-Baden 1989–2004.
  • Spuren in der Zeit. Politische und persönliche Erinnerungen aus einem halben Jahrhundert. Düsseldorf 1991, ISBN 3-7700-0954-1.
  • Claus Arndt (Hrsg.): Adolf Arndt zum 90. Geburtstag – Dokumentation der Festakademie in der Katholischen Akademie Hamburg. Kath. Akademie Hamburg und Friedrich-Ebert-Stiftung, 1995, ISBN 3-86077-367-4.
  • Die Herausgabe von Stasi-Unterlagen Prominenter. In: NJW. 2004, S. 3157 bis 3159.
  • Beschränkt wehrwürdig. Beitrag von Claus Arndt (S. 62 bis 67) in Alfred Neven DuMont (Hrsg.): Jahrgang 1926/27. Erinnerungen an die Jahre unter dem Hakenkreuz. Sammelband, DuMont Buchverlag, ISBN 978-3-8321-8059-1.

Einzelnachweise

  1. Klaus Wiegrefe: Sie sind der Hegemon hier. In: Der Spiegel. Nr. 28, 2013, S. 18 (online – Der Ex-Bundestagsabgeordnete Claus Arndt, 86 (SPD), über seinen früheren Job als Geheimdienstkontrolleur und den Informationshunger der Amerikaner).
  2. Claus Arndt: Spuren in der Zeit Politische und persönliche Erinnerungen aus einem halben Jahrhundert. Düsseldorf 1991, ISBN 3-7700-0954-1.