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Rauchverbot

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Rauchverbotszeichen

Ein Rauchverbot untersagt, Tabak (und oft auch vergleichbare Substanzen) an bestimmten Orten abbrennen zu lassen. Ziel ist in der Regel der Schutz der Anwesenden vor den Gefahren des Passivrauchens, der Brandschutz oder die Vermeidung von Verschmutzungen.

Rauchverbote können von Inhabern eines Hausrechtes ausgesprochen und vom Gesetzgeber erlassen werden.

Zieler

Rauchverbote und andere Maßnahmen gegen das Rauchen gibt es aus verschiedenen Gründen:

  • Brandschutz,Freimuth,griechen haben schulden
  • Vermeidung der Verschmutzung von Örtlichkeiten und Gegenständen,
  • Schutz von Nichtrauchern vor Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung (Nichtraucherschutz),
  • Verkehrssicherheit,
  • Schutz Jugendlicher vor der Verführung zum Rauchen (Jugendschutz),
  • volkswirtschaftliche Gründe,
  • betriebswirtschaftliche Gründe,
  • religiöse und weltanschauliche Gründe,
  • Drogenprävention: Schutz von Rauchern vor Selbstschädigung und/oder Abhängigkeit.

Die letzten beiden Punkte, welche die Religionsfreiheit oder die Freiheit eines mündigen Menschen umfassen, sich selbst zu schädigen, spielen in liberalen und säkularen Rechtssystemen keine Rolle und begründen keine gesetzlichen Verbote, da sie gegen das Prinzip der Handlungsfreiheit verstoßen würden. Siehe auch Allgemeine Handlungsfreiheit.

Brandschutz

Glimmende Zigaretten, Zigarren und Pfeifen fallen unter die Terminologie „offenes Feuer“ und sind in explosions- und feuergefährdeten Bereichen gesetzlich oder aufgrund von Auflagen verboten.

Brandgefährdet sind häufig beispielsweise historische Gebäude, Wälder bei Trockenheit und Betriebsstätten mit brennbaren oder explosiven Stoffen und Stäuben (hier Tankstellen, Sägewerke, Bergwerke, Mehl-Mühlen usw.). Auch in Museen und Archiven, in denen der Schutz des Ausstellungs- oder Lagergutes im Vordergrund steht, besteht Rauchverbot. Speziell besteht auch generelles Rauch- und Feuerverbot in Theatern und Opern (siehe auch Brandschutz).

Vermeidung von Verschmutzung

Rauchverbote sind seit langem üblich

  • in Geschäften, um zu vermeiden, dass ausliegende Waren Tabakgeruch annehmen,
  • in Krankenhäusern und Pflegeheimen,
  • in vielen Labors und empfindlichen Produktionsbereichen,
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln

Rauchverbote können zu erheblichen Einsparungen an Reinigungskosten (weggeworfene oder liegengelassene Kippen, aber auch Verschmutzung durch den Rauch und die Asche) und Reparaturen (Glimmschäden an Gebäudeteilen oder Einrichtungsgegenständen) führen; bis weit in die 1990er Jahre wurden zum Beispiel neu eingeführte Rauchverbote in U-Bahnhöfen primär mit solchen Einsparungen und nicht mit dem Nichtraucherschutz begründet. Der Schweizer Verband öffentlicher Verkehr (VöV) meldete ein Jahr nach der Einführung eines Rauchverbotes in allen Zügen, dass dank massiv gesunkener Reinigungskosten jährlich ca. 1,3 Millionen Euro eingespart würden.[1]

Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens

Das Rauchen außerhalb speziell eingerichteter Raucherräume wird in Hongkong streng bestraft

Tabakrauch kann für Passivraucher erhebliche Belästigungen, Beeinträchtigungen, Gefährdungen und Schädigungen verursachen:

  • kurzfristig Unwohlsein, Beklemmung, Appetitverlust;
  • Augen- und Atemwegsreizungen;
  • langfristig gesundheitlichen Folgen bis hin zu einem statistisch erhöhten Krebs- und Herzinfarktrisiko;[2]
  • bei empfindlichen oder gesundheitlich vorgeschädigten Personen Asthmaanfälle, Migräne, Allergieschübe;
  • bei Schwangeren Schädigung des Embryos, Schwangere können dieses Risiko nur meiden, indem sie Orte meiden, an denen geraucht wird;
  • anhaftende Geruchsbelastung von Körper, Kleidung und mitgeführten Gegenständen.

Laut einer Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2009 sterben jährlich etwa 600.000 Menschen an den Folgen des Passivrauchens.[3]

Der Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ist das primäre Motiv für Rauchverbote

Erst vor wenigen Jahren wurde vor dem Hintergrund der mittlerweile als erwiesen geltenden Gesundheitsgefahren des Passivrauchens begonnen, dem Schutz der Passivrauchenden vor Gesundheitsschädigung und Belästigung mehr Beachtung zu schenken und weltweit Rauchverbote in Verkehrsmitteln, öffentlichen Gebäuden und zunehmend auch Gaststätten einzuführen.

Eine Möglichkeit, Mitarbeitende vor dem Passivrauchen zu schützen, sind Raucherkabinen an Arbeitsstätten. Technisch funktionieren diese Raucherkabinen mit Quellenabsaugung wie Gefahrstoffarbeitsplätze in Laboratorien zum Schutz der Anwender vor gesundheitsgefährlichen Dämpfen. Sie sind jedoch mit nicht unerheblichen laufenden Kosten verbunden, beispielsweise für die Reinigung und für den Austausch der Filter.[4]

Sicherheit im Straßenverkehr

Ein Rauchverbot aus Gründen der Verkehrssicherheit wird für Fahrzeugführer kontrovers diskutiert.[5] Es können einige schwere Verkehrsunfälle auf das Rauchen zurückgeführt werden.[6] Auch die Rechtsprechung dazu scheint eindeutig: „Auszugehen ist davon, dass ein gewisser Leichtsinn schon darin zu erblicken ist, dass während der Fahrt geraucht wird. Dies beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit schon deshalb, weil er beim Rauchen nicht beide Hände ausschließlich zum Halten und Betätigen des Lenkrads gebrauchen kann.“[7] Ein Rauchverbot am Steuer herrscht bereits in Belgien (nur in Firmenfahrzeugen), Neuseeland, mehreren kanadischen und australischen Provinzen und Schottland; Italien erwägt z.Z. (Ende 2009) ebenfalls die Einführung einer solchen Regelung. In den meisten dieser Gesetzgebungen gilt das Rauchverbot im Pkw allerdings nur wenn Minderjährige mitfahren, d.h. es wird eher mit Passivrauchen und Jugendschutz argumentiert. In diesen Fällen gilt das Rauchverbot dann auch nicht nur für den Fahrer, sondern auch für die Passagiere. Näheres im Artikel Rauchverbot in Personenkraftwagen.

Jugendschutz

Das Einstiegsalter in den Zigarettenkonsum liegt derzeit zwischen 10 und 15 Jahren. Dementsprechend heftig umkämpft sind Maßnahmen, die spezifisch Jugendliche vor dem Rauchen schützen sollen. Dazu gehören:

  • Werbeverbote,
  • Verbote versteckter Werbung (Sponsoring),
  • Verkaufseinschränkungen (siehe § 10, Jugendschutzgesetz),
  • Rauchverbote in Schulen,
  • Rauchverbote in Diskotheken.

Viele US-Bundesstaaten haben die Altersgrenze für Rauchen in der Öffentlichkeit von 18 auf 19 Jahre angehoben; Die Staaten Portugal, Dänemark, Niederlande, Frankreich, Großbritannien und Italien hoben im Zeitraum 2005-2014 ihre Altersgrenzen von 16 auf 18 Jahren an. Auch in Deutschland traten Änderungen des Jugendschutzgesetzes zum 1. September 2007 in Kraft, welche die Grenze von 16 auf 18 Jahre anhoben.

Einige Zigarettenhersteller unterstreichen ihre Verpflichtung zum Jugendschutz mit Aussagen wie z. B. „Rauchen: Bitte nur Erwachsene“ oder „Zigaretten sind Genussmittel für Erwachsene“. Kritiker befürchten allerdings, dass Kinder dadurch zum Rauchen motiviert werden, weil sie mit dem Rauchen das erstrebte Erwachsensein assoziieren.

Religiöse Motive

In religiösen Stätten wie Kirchen, Synagogen, Moscheen, Tempeln wird Rauchen heute in der Regel als ebenso unpassend angesehen wie Essen oder Trinken. Bis zum Barock war das in katholischen Kirchen jedoch durchaus üblich.

In bestimmten religiösen Gruppen ist das Rauchen verpönt oder sogar ganz verboten, wie zum Beispiel bei den Zeugen Jehovas und den Mormonen. Viele Religionen sind zumindest theoretisch gegen das Rauchen eingestellt, da es ähnlich wie der Alkohol zu den (gesundheitsschädlichen) Genussmitteln gehört. Obwohl der Koran sich nicht über das Rauchen äußert, ist es aufgrund seiner Folgen und abhängig machenden Wirkung als verboten oder zumindest nicht erstrebenswert anzusehen, was auch von zahlreichen Geistlichen propagiert wird. Trotzdem ist das Rauchen unter Muslimen weit verbreitet, und in islamischen Ländern ist der Anteil der Raucher signifikant höher als in Europa. Im Gaza-Streifen hat das Hamas-Regime für Frauen ein Wasserpfeifen-Rauchverbot verhängt, um sie entsprechend dem radikal-islamistischen Frauenbild aus der Öffentlichkeit zu verdrängen.[8] Im Ramadan haben tagsüber alle Muslime das Rauchen genauso wie Essen oder Trinken zu unterlassen.

Rauch (wenngleich nicht der Zigarettenrauch) und Rauschmittel gehören in zahlreichen Religionen und Weltanschauungsgruppen allerdings zum Kultus. Siehe auch beispielsweise Rastafari sowie Weihrauch.

Volkswirtschaftliche Motive

Der hohe volkswirtschaftliche Schaden durch das Rauchen (siehe Ökonomische Aspekte des Tabakrauchens) hat möglicherweise in vergangenen Zeiten den Staat zu Rauchverboten veranlasst. Da Rauchverbote im Sinne von Tabak-Konsumverboten jedoch das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit übermäßig einschränken würden, haben Rauchverbote heutzutage allein das Ziel, Belästigungen bzw. Schäden an dritten Personen und Gegenständen zu verhindern. Staatliche Maßnahmen gegen das Rauchen beschränken sich daher auf Aufklärungskampagnen, Tabaksteuererhöhungen etc.

Geschichte

Rauchverbot „von Polizey wegen“ Anno 1814 im Bremer Stadttheater

Bereits im Jahr 1590 soll Papst Urban VII. den Gläubigen unter Androhung der Exkommunikation das Rauchen von Tabak in Kirchen untersagt haben. Die erste aktenmäßige Darstellung eines Rauchverbotes steht in der Bulle Cum Ecclesia vom 30. Januar 1642.[9] Die Bulle kam unter Papst Urban VIII. zu Stande. Das Gesetz war danach bis 1724 in Kraft, als es Papst Benedikt XIII. aufhob, der ein starker Raucher war.[10]

Als sich um 1600 das Tabakrauchen auszubreiten begann, reagierten einige Herrscher in den Despotien des Ostens zunächst mit drakonischen Körperstrafen. In Europa (später auch in Russland, der Türkei usw.) setzte sich hingegen der Weg durch, den Tabakkonsum durch punktuelle Rauchverbote, etwa in den Kirchen, und Luxussteuern zu begrenzen und zugleich als Einnahmequelle zu nutzen.[11] Weitere Rauchverbote kamen auf, als das Rauchen im Zuge des Dreißigjährigen Krieges immer weiter um sich griff. Im Herzogtum Lüneburg stand auf Rauchen bis 1692 theoretisch sogar die Todesstrafe. Einer bekannten Anekdote zufolge war für manchen 1848er-Revolutionär die wichtigste Forderung die Abschaffung des Rauchverbots im Berliner Tiergarten.

Das Rauchverbot in den Schützengräben des Ersten Weltkriegs diente dem Selbstschutz: das Anzünden oder Aufglimmen einer Zigarette konnte die Position eines Soldaten verraten und ihn damit zum leichten Ziel machen.

In Zügen gab es seit dem 19. Jahrhundert Nichtraucherabteile, allerdings umfassten diese zunächst nur den kleineren Teil der Sitzplätze. Im Lauf des 20. Jahrhunderts wurde der Anteil der Nichtraucherplätze bedarfsgemäß immer mehr erweitert. Seit 2005 ist das Rauchen bei allen Schweizer Transportunternehmen verboten[12], seit 2007 bei den deutschen[13] und österreichischen[14] Bahnen. Andere europäische Bahnen haben im gleichen Zeitraum Rauchverbote umgesetzt.

Raucherbereich auf einem Bahnsteig im Münchner Hauptbahnhof

Erstmals mit den gesundheitlichen Gefahren begründete Rauchverbote wurden nach Meinung des US-Forschers Robert N. Proctor in Deutschland in der Zeit des Nationalsozialismus erlassen (Kampagnen gegen das Rauchen im Dritten Reich). Der US-Konzern Philipp Morris versuchte vor diesem Hintergrund erfolglos, Rauchverbote durch Vergleiche von Nichtraucherzonen mit Judenghettos in Misskredit zu bringen.[15]

Zahlreiche Behörden und Unternehmen führten zwischen etwa 1980 und 2000 ein generelles Rauchverbot in ihren Räumlichkeiten ein. Das deutsche Bundesarbeitsgericht entschied am 19. Januar 1999 in einem Grundsatzurteil (Aktenzeichen 1 AZR 499/98), dass generelle Rauchverbote in Betriebsräumen zulässig sind.[16]

Auch die Fluggesellschaften verhängten schrittweise seit den 1980er Jahren Rauchverbote, nachdem sich die Unterteilung von Flugzeugen in Raucher- und Nichtraucherzonen immer dann als eine Farce erwiesen hatte, wenn die Bereiche nicht baulich (zum Beispiel durch Trennwände) voneinander geschieden waren. Zunächst galt das Rauchverbot nur für Inlandsflüge oder Flüge unter einer bestimmten Dauer, wurde aber wenige Jahre später auf Kontinental- und Interkontinentalflüge ausgedehnt. Es wurde nicht nur gesundheitlich, sondern auch wirtschaftlich (niedrigerer Kraftstoffverbrauch durch geringeren Bedarf an Zapfluft sowie geringere Reinigungskosten) begründet.

Den Wunsch nach gesetzlichen Rauchverboten zum Zwecke des Nichtraucherschutzes gibt es schon seit Mitte der 1970er Jahre, als die ersten Nichtraucher-Initiativen gegründet wurden. Große Hoffnungen wurden mit einem ersten Nichtraucherschutzgesetz verbunden, das jedoch am 5. Februar 1998 nach einer erhitzten Bundestagsdebatte in einer namentlichen Abstimmung ohne Fraktionszwang abgelehnt wurde (54 Prozent dagegen, 41 Prozent dafür). Erst etwa neun Jahre später erließen die Bundesländer Rauchverbote, die verschieden weit gingen.

Laut einer Studie der WHO aus dem Jahr 2009 sind weltweit noch immer mehr als 94 Prozent der Menschheit nicht durch Gesetze vor Tabakrauch geschützt.[3]

Gesellschaftliche Akzeptanz

Aufkleber der NID
Gedenkvitrine in einer Gaststätte im oberbayerischen Etterschlag zur Einführung des Rauchverbots am 1. Januar 2008

Die gesellschaftliche Akzeptanz von Rauchverboten ist in Deutschland hoch. Dazu hat auch die Aufklärungsarbeit über die Schädlichkeit des Rauchens beigetragen.

Eine im März 2009 veröffentlichte Untersuchung der Europäischen Union zeigt, dass sich die Mehrheit der Bürger komplett rauchfreie Einrichtungen wünscht. 84 % sprechen sich für rauchfreie Arbeitsplätze aus. 79 % wünschen sich ein generelles Rauchverbot für Restaurants und 65 % der Bürger sind dagegen, dass in Bars und Clubs geraucht wird.[17]

Den Wunsch nach teilweiser Rauchfreiheit zeigte im Februar 2008 das Ergebnis einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach. Darin sprachen sich nur 14 Prozent der Bevölkerung dafür aus, das Rauchen in Gaststätten generell zu erlauben. Etwa ein Drittel stimmte für ein totales Rauchverbot, während 48 Prozent sich für eine Regelung aussprachen, die bereits in einigen Bundesländern Praxis ist: Das Rauchen ist in einem Nebenraum erlaubt.[18] Andere Untersuchungen kamen zu ähnlichen Ergebnissen: Für ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Restaurants sprachen sich 2006 laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts polis/Usuma für den Focus[19] 76 Prozent der Deutschen aus. Auch Umfragen der GfK im Auftrag des DKFZ[20] und von Infratest dimap im Auftrage der hessischen Landesstelle für Suchtfragen[21] ergaben eine Zustimmung zu Rauchverboten in der Gastronomie von etwa 70 Prozent. Uneinheitliche Regelungen auf Landesebene werden dagegen abgelehnt: Nach einer Umfrage des Marktforschungsinstituts TNS Emnid wünschen sich 81 % der Deutschen eine bundesweit einheitliche Regelung des Rauchverbots.[22]

Kritiker eines gesetzlichen Rauchverbotes in gastronomischen Einheiten sehen darin einen Eingriff in das Hausrecht, die Eigentumsrechte, die Unternehmerrechte und die Berufsfreiheit der Gastwirte. Weiterhin wird eine mögliche höhere Lärmbelästigung für Anwohner von gastronomischen Betrieben in der Nacht durch eine Verlagerung des Aufenthaltes von Gästen vor die Tür befürchtet.

Diskussionen über Rauchverbote lassen erkennen, dass Rauchverbote von Rauchern oft nicht als Mittel des Nichtraucherschutzes verstanden werden, sondern dass viele Raucher meinen, es würde ein Verbot des Konsums von Tabak selbst bezweckt werden. Diese Sichtweise steht jedoch im Widerspruch zu den betreffenden Gesetzestexten, zumal nicht einmal die Betäubungsmittelgesetze den Konsum von Drogen verbieten.

Im Jahr 2009 wurde die gesellschaftliche Akzeptanz in Deutschland anhand von zwei Volksbegehren deutlich. In Berlin kamen für das Volksbegehren über die Aufhebung des Rauchverbots in Gaststätten lediglich 2,5 Prozent Zustimmungserklärungen statt der erforderlichen 7 Prozent zusammen.[23] Hingegen übertraf in Bayern das Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz!“ mit dem Ziel der Abschaffung von Ausnahmeregelungen die erforderlichen 10 Prozent der Unterschriften deutlich mit 13,9 Prozent.[24]

Gesundheitswirkungen eines Rauchverbots

Laut Forschungsergebnissen, die in den Wissenschaftszeitschriften Circulation und Journal of the American College of Cardiology im Jahre 2009 veröffentlicht wurden, haben Rauchverbote in Europa und den USA die Anzahl der Herzinfarkte jährlich um 26 % vermindert.[25]

Das Canadian Medical Association Journal berichtet von einem Rückgang cardiovaskulärer Erkrankungen um 39 % sowie von einer Reduktion der Atemwegserkrankungen um 33 % in Toronto.[26]

Die Anzahl der Klinikeinweisungen wegen Herzproblemen ging nach der Einführung von Rauchverboten im Schweizer Kanton Graubünden um mehr als 20 %,[27][28][29] in den US-Städten Helena um 16 % und Pueblo um 41 %,[30][31] in Island bei den männlichen Nichtrauchern um 21 %,[32] in der italienischen Region Piemont bei Personen bis zum Alter von 60 Jahren um 11 %[33] und in Neuseeland bei Personen im Alter von 55 bis 74 Jahren um 9 % sowie bei Menschen von 30 bis 54 Jahren um 5 % zurück.[34]

Die bislang weltweit größte Studie zur Wirkung von Rauchverboten, für die Krankenhausdaten von 3,7 Millionen Versicherten der DAK-Gesundheit von Anfang 2004 bis Ende 2008 ausgewertet wurden, zeigte einen Rückgang von Behandlungen bei Herzinfarkten um acht Prozent und bei Angina pectoris um 13 % seit Einführung der strengeren Bestimmungen in Deutschland 2007/2008.[35][36][37]

Eine 2012 veröffentlichte Studie von Forschern der University of Glasgow stellte einen Rückgang der Zahl der Frühgeburten und der Neugeborenen, die für ihr Alter viel zu klein seien, nach der Einführung eines umfassendes Rauchverbots in Schottland 2006 fest.[38][39]

Gesetzliche Regelungen

Siehe auch

Commons: Rauchverbot – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Rauchverbot – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Rauchfreie Züge sind ein Erfolg (pdf; 69 kB)
  2. Risiko durch Passivrauchen
  3. a b http://www.who.int/mediacentre/news/releases/2009/smoke_free_laws_20091209/en/index.html
  4. Süddeutsche Zeitung: Raucher unter der Haube
  5. Vorlage:Tagesschau
  6. SWR: Diskussion – Rauchen im Auto
  7. Juristisches Fallbeispiel für Raucher am Steuer
  8. Tomas Avenarius: Gaza-Streifen - Pfeifen auf die Emanzipation, SZ-Online (vom 19. Juli 2010)
  9. Römisches Bullarium, Luxemburger Ausgabe Bd. V. Seite 363 u. 364
  10. Das Genussrauchen und die Mär des freien Menschen
  11. Hasso Spode: Rauchzeichen. Zur Kulturgeschichte des Tabaks, in: Buko Agrar Dossier 24/2000, ISBN 3-9805354-9-5.
  12. Rauchen ade bei der SBB, news.ch, 11. Dezember 2005
  13. Blauer Dunst verzieht sich aus Zügen, Der Tagesspiegel, 30. August 2007
  14. Ab September herrscht in ÖBB-Zügen Rauchverbot, Der Standard, 31. August 2007
  15. Robert N. Proctor: The Nazi war on cancer. Princeton University Press 1999, ISBN 0-691-00196-0, S. 271ff.
  16. Nichtraucher-Info Nr. 34, abgefragt am 13. Februar 2009
  17. 2008 EUROBAROMETER SURVEY ON TOBACCO. (PDF; 114 kB) Europäische Gesundheitskommission, Dezember 2008, S. 5, abgerufen am 14. Mai 2009 (englisch).
  18. Nur 14 Prozent für Rückkehr zu Rauchergaststätten. epochtimes.de, 21. Februar 2008, abgerufen am 20. Mai 2012.
  19. Mehrheit für Rauchverbot
  20. Zwei Drittel für Rauchverbot in Gaststätten
  21. Hessen sagen Ja zum Rauchverbot
  22. Regelung des Rauchverbots, TNS Emid, August 2008
  23. Ergebnis des Volksbegehrens in Berlin
  24. Ergebnis des Volksbegehrens in Bayern. Am 4. Juli 2010 entschied das bayerische Volk bei einer Wahlbeteiligung von 37,7 % mit 61 % für eine entsprechende Änderung im Gesetz. Seit 1. August 2010 ist es ausnahmslos verboten, in öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Bildungseinrichtungen für Erwachsene, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Heimen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Gaststätten und Verkehrsflughäfen zu rauchen. Dies gilt generell für die Innenräume, in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche ist das Rauchen auch auf dem Gelände der Einrichtungen verboten
  25. Smoking bans „cut heart attacks“. In: BBC News. 21. September 2009
  26. Alisa Naiman, Richard H. Glazier & Rahim Moineddin: Association of anti-smoking legislation with rates of hospital admission for cardiovascular and respiratory conditions. In: Canadian Medical Association Journal. Vol. 182, No. 8, 2010, doi: 10.1503/cmaj.091130
  27. Weniger Herzinfarkte seit dem Rauchverbot. In: Neue Zürcher Zeitung. 8. Januar 2010, abgerufen am 13. März 2012.
  28. Piero O. Bonettia, Lukas D. Trachsela, Max U. Kuhna, Thomas Schulzkia, Paul Ernee, Dragana Radovanovic & Walter H. Reinhart: Incidence of acute myocardial infarction after implementation of a public smoking ban in Graubünden, Switzerland: Two year follow-up. In: Swiss Medical Weekly. Bd. 141, 2011, doi:10.4414/smw.2011.13206
  29. Graubünden: Weniger Herzinfarkte nach Rauchverbot. In: Tagesschau (SF). 29. Mai 2011
  30. Institute of Medicine: Secondhand Smoke Exposure and Cardiovascular Effects: Making Sense of the Evidence. 15. Oktober 2009
  31. Passivrauchen: Rauchverbote vermeiden Herzkrankheiten bei Nichtrauchern. Abgerufen am 29. Mai 2010.
  32. Rauchverbote senken Herzinfarktrate. In: Der Standard. 30. August 2009, abgerufen am 13. März 2012.
  33. Nach Rauchverbot: Weniger Herzinfarkte in Italien. In: n-tv. 3. Oktober 2006, abgerufen am 13. März 2012.
  34. Smoking ban may help heart health rate. In: BBC News. 17. März 2010
  35. James D. Sargent, Eugene Demidenko, David J. Malenka, Zhongze Li, Helmut Gohlke & Reiner Hanewinkel: Smoking restrictions and hospitalization for acute coronary events in Germany. In: Clinical Research in Cardiology. Vol. 101, No. 3, 2012, doi:10.1007/s00392-011-0385-1, S. 227-235
  36. DAK-Gesundheit: Pressemappe: Nichtraucherschutzgesetze. 13. März 2012
  37. Herzinfarkt-Studie: Rauchverbote retten Tausende Leben. In: Spiegel Online. 13. März 2012
  38. Daniel F. Mackay, Scott M. Nelson, Sally J. Haw, Jill P. Pell: Impact of Scotland’s Smoke-Free Legislation on Pregnancy Complications: Retrospective Cohort Study. In: PLoS Medicine. 9 (3), 2012, doi:10.1371/journal.pmed.1001175
  39. Zigaretten-Stopp: Weniger Frühgeburten dank Rauchverbot. In: Spiegel Online. 7. März 2012