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Wiener Schiedsspruch

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Unter Wiener Schiedsspruch sind zwei Schiedssprüche zu verstehen, bei denen die Schiedsrichter Deutsches Reich und Italien Grenzstreitigkeiten zwischen Ungarn und seinen Nachbarn beizulegen versuchten.

Der Erste Wiener Schiedsspruch

Der Erste Wiener Schiedspruch ist das Ergebnis der Wiener Arbitrage vom 2. November 1938, in dem Gebiete mit ungarischer Mehrheit in der Südslowakei und in der Karpato-Ukraine von der Tschechoslowakei abgetrennt und wieder Ungarn zugesprochen wurden. (Dieses Gebiet hatte Ungarn 1920 mit dem Trianon Friedensvertrag verloren) Die Fläche dieser Gebiete betrug 11.927 km² (10.390 davon in der heutigen Slowakei) mit über 1 Million Einwohner.

Geschichte des Wiener Schiedspruchs

Auf polnischen und ungarischen Druck bekam das Münchener Abkommen von 29. September 1938 ein Anhang des Inhalts: die Tschechoslowakei möge sogleich in bilateralen Verhandlungen mit Polen und Ungarn über die fragliche Gebiete eintreten.

Polen hat das Gebiet in Frage (in Schlesien) gleich besetzt (1000km2), Ungarn hat aber mit der Verhandlungen in Komorn (Komárom angefangen. Die Tschechoslowakische Delegation war von Jozef Tiso, die ungarische von Kálmán Kánya und Pál Teleki geführt. Verhandlungen waren zwischen 9. und 13. September 1938 stattgefunden.

Die Tschechoslowakische Delegation hat zwei Grenzpunkte gleich an Ungarn zurückgegeben (Stadt Ipolyság (heute wieder: Sahy) und die getrennte Vorstadt der ungarische Stadt Sátoraljaújhely (heute liegt die Vorstadt wieder in der Slowakei und heisst Slovenské Nové Mesto (=Slowakisch Neudorf))

Am Ende der Verhandlungen waren die Tschechoslowaken bereit 90% der schliesslich abgetrennte Gebiete an Ungarn selbst abzugeben aber wollten die wichtige Städte der Region behalten. (Léva, Kaschau (Kosice), Ungvár) Das war aber für die Ungarn nicht akzeptabel und wurde die Frage vor die Großmächte gebracht.(nach dem münchner Muster) Nach Wien sind aber der englische und französische Ministerpräsidenten nicht angekommen (wegen "Uninteresse")und wurde die Frage von Italien und Deutschland entschieden. Der Einzug der Königlich Ungarischen Armee (Magyar Királyi Honvédség)war von der Mehrheit der Bevölkerung des nordungarschen Gebietes ganz vom Herzen gefeiert.

Ungarischer Einmarsch nach Kosice (Kaschau)
Ungarischer Einmarsch nach Kosice (Kaschau)

Während der ungarische Zeit gab es keine Attrozitäten gegen die Slowaken, die ungarnsprachige jüdische Bevölkerung des Gebietes wurde aber nach der deutsche Besetzung Ungarns (19. März 1944) deportiert.

Nach dem russichen Befreiung/Besetzung des Gebietes sind die tschechische Behörden zurückgekehrt. Die Ungarn galten zusammen mit den Deutschen als Kriegsverbrecher. Die Depotierung der Ungarn war aber von den Pariser Friedenskonferenz nicht genehmigt. Viele Ungarn wurden innerhalb des Landes nach Tschechien deportiert und viele sind nach Ungarn geflohen, doch sind etwa 600 000 Ungarn bis heute in der Slowakei übriggeblieben. Nach der gewaltige Slovakisierung haben die Städte der Region die ungarische Mehrheit verloren, in Kaschau (ung. Kassa, slo. Kosice) sind etwa 10% Ungarn übrig.

Eine andere Interpretation:

In den abgetrennten slowakischen Gebieten lebten 852 332 Einwohner - 506 208 Ungarn aber auch 290 107 Slowaken (26227 Juden, 13184 Deutsche, 1892 Ruthenen und 14714 andere Nationalitäten). Der Schiedsspruch verstieß also gegen das Prinzip der ethnischen Grenzen. Bereits zwischen dem 5. und 10. November wurde das abgetretene Gebiet von der ungarischen Armee besetzt. Am 11. November ist der ungarische Führer Miklós Horthy feierlich in das besetzte Kosice eingefahren. Die slowakische (aber auch deutsche und jüdische) Bevölkerung in den besetzten Gebieten war diversen Verfolgungen ausgesetzt.

Der von den Außenministern Deutschlands (Joachim von Ribbentrop) und Italiens (Galeazzo Ciano) zugunsten Ungarns gefällte Schiedspruch war eine der Folgen des Münchener Abkommens. Er wurde von den Alliierten bereits während des Weltkriegs für nichtig erklärt und anschließend von der Pariser Friedenskonferenz 1947 auch rechtlich aufgehoben.