Schwarzbrennerei

Unter Schwarzbrennerei wird die illegale (oftmals häusliche) Herstellung von Spirituosen verstanden. Es wird heimlich eine Anlage zum Schnaps-Brennen betrieben. In den USA werden schwarzgebrannte Spirituosen als Moonshine bezeichnet.[1] Dieser Name stammt aus der Prohibitionszeit, während der die Schwarzbrenner in den ländlichen Gegenden nachts ihren Alkohol brannten. Dadurch konnten sie die versteckten Destillen vor den Prohibitionsagenten verbergen.
In vielen Ländern ist die private Herstellung von Spirituosen ohne Erlaubnis verboten oder stellt unangemeldet einen Verstoß gegen Branntweinsteuergesetze dar. Schwarzbrennerei ist gerade in landwirtschaftlich geprägten Regionen traditionell vorhanden. Einen Anreiz für Schwarzbrennerei können hohe Steuern und hohe Preise wie in den skandinavischen Ländern oder Alkoholverbote darstellen.
In Deutschland ist nach dem Recht des Branntweinmonopols die Herstellung von Branntwein (Brennen) und der Gewahrsam von Brenngeräten anmelde- und überwachungspflichtig, er erfolgt in mit Brennrechten ausgestatteten Verschlussbrennereien oder nach dem Verfahren der Abfindungsbrennerei.
Zolltechnisch wird in Deutschland zwischen Schwarzbrennerei und Geheimbrennerei unterschieden:[2]
- Schwarzbrennen
- ist die Herstellung von Branntwein durch Manipulation ordnungsgemäß angemeldeter Anlagen und Geräte ohne steuerliche Erfassung.
- Geheimbrennen
- ist die Herstellung von Branntwein mit Geräten und Anlagen, die der Monopolverwaltung nicht angemeldet sind.

Weblinks
- Deutsche Rechtsprechung zur „Hobbybrennerei“
- Alkoholpolitik und Schwarzbrennerei in der Schweiz
- SAMOGON - russian legal moonshine
Anmerkungen
- ↑ Stefan Gabányi: Stichwort: Moonshine. In: Schumann’s Whisk(e)ylexikon. Heyne Verlag, München 1996, ISBN 3-453-11529-5, S. 239 f.
- ↑ „Geheimbrennen“ oder „Schwarzbrennen“ − was ist richtig? Abgerufen am 1. Mai 2013.