Herausgabeanspruch
Mit einem Herausgabeanspruch wird ein Verlangen nach Hergabe eines Gegenstands oder unter Umständen sogar eines Menschen, zum Beispiel eines Kindes, an einen anderen geltend gemacht.
Im allgemeinen findet der Begriff im Sachenrecht Anwendung. Hier bedeutet die Herausgabe die übertragung des unmittelbaren Besitzes an dem Ort, an dem sich die Sache bestimmungsgemäß befindet. Ein Herausgabeanspruch kann auf gesetzlichen Vorschriften oder vertraglichen Bestimmungen beruhen. Er kann den Besitz einer Sache oder einen sonstigen Gegenstand (z.B. Gebrauchsvorteil) betreffen.
Der praktisch wichtigste Herausgabeanspruch ist der des Eigentümers gegen den Besitzer aus Vorlage:Zitat § BGB.
Allgemeine Grundsätze zur Herausgabe sind dem deutsche Zivilrecht mit Ausnahme des Vorlage:Zitat § BGB nicht zu entnehmen.