Generalstände
Niederländische Generalstände, siehe Generalstaaten
Als Generalstände (frz. États généraux) bezeichnet man die seit 1302 in Frankreich einberufene Versammlung von Vertretern der drei Stände. Diese bestanden aus Klerus, Adel sowie dem Dritten Stand, der den Großteil der Bevölkerung ausmachte. De facto war im Dritten Stand hauptsächlich das Bildungs- und Besitzbürgertum der Städte vertreten.
Die Generalstände wurden meist in Krisenzeiten vom König einberufen, wenn es galt, neue Steuern durchzusetzen oder außenpolitisch riskante Verträge absegnen zu lassen. Die Ursprünge der Ständeversammlung liegen in der alten Pflicht des Adels, den König zu beraten. Immer wieder gab es Versuche der Versammlung, Einfluss auf die königliche Gesetzgebung zu gewinnen, die aber nicht sehr erfolgreich waren.
Im 14. und 15. Jahrhundert hatten die Generalstände ihren größten Machteinfluss, unter Karl VII. jedoch verloren sie an Bedeutung. 1614 wurden sie, angeblich anlässlich der Volljährigkeit Ludwigs XIII., zum vorletzten Mal einberufen. Dahinter steckte jedoch der Druck hochadliger Vertreter, die ihre politische und ökonomische Stellung gefährdet sahen und auf die königliche Politik zu ihren Gunsten Einfluss nehmen wollten. Das Selbstverständnis der Herrscher Frankreichs in der neuen Ära des Absolutismus ließ dann die Einberufung der Generalstände nicht mehr zu.
Erst zum 5. Mai 1789 wurden sie von Ludwig XVI. aufgrund der finanziellen Krise auf Druck des Adels nochmals einberufen. Doch im Kampf um die Abstimmungsmodalitäten kam es zur Auseinandersetzung zwischen Adel, König und den Vertretern des Dritten Standes. Am 17. Juni 1789 erklärte sich der Dritte Stand zur Nationalversammlung und beschleunigte somit die Französische Revolution, die mit einem Aufstand des Adels begonnen hatte, entscheidend.