Diskussion:Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland)
Knebelvertrag
Das ist doch ein Begriff der Umgangssprache und keine Kategorie von AGB. Sollte m.E. nicht aufgenommen werden
--Lapp 09:04, 8. Apr. 2009 (CEST)
Artikelbezeichnung
Hallo Leute, gehört nicht auch dieser Ar tikel aufgrund der Wikipedia Namenskonventionen in Allgemeine Geschäftsbedingung geändert? Bahnemann 13:17, 11. Aug 2006 (CEST)
totaler bullshit --84.153.84.161 11:37, 10. Okt. 2007 (CEST)
- Dieser Kommentar ist nicht wirklich zielführend... Imho ist die richtige Antwort: Gemäß Wikipedia:Namenskonventionen#Singularregel soll der Singular verwendet werden. Eine Ausnahme, die hier vorliegt ist das Pluraletantum. Da AGB sich in der Praxis immer aus mehreren Bedingungen zusammensetzen, ist AGB faktisch ein Pluraletantum. Allgemeine Geschäftsbedingung kommt im Sprachgebrauch nicht wirklich vor.Karsten11 13:02, 10. Okt. 2007 (CEST)
Vorbereitende notarielle Verträge
"Vorbereitende notarielle Verträge" fehlt hier. nach § 305 I BGB sind sie auch AGB, sofern sie für mehrere vertragsschlüsse verwendet werden
Einzelne gesetzliche Regelungen - Paragrafen?
Gibt es für diese 3 Punkte auch Paragrafen? -84.170.36.221 Hupsa, hab wohl vergessen mich einzuloggen -Mifritscher
Literatur
Kurz zum Werk von A. Gerken: Der Herausgeber, der Dekan des FB Wirtschaft der Hochschule Bremen, schreibt in seinem Vorwort von einer „überdurchschnittlichen“ Diplomarbeit, die in überarbeiteter Fassung verlegt werde; sie belege „ein hohes Ausbildungsniveau auch in dem nicht zu den curricularen Kerngebieten zählenden Fachbereich der Rechtswissenschaft“. Der FB Wirtschaft der Hochschule Bremen fungiert ausweislich Impressum hier als Verlag, sollte also m.E. im Einklang mit den Zitierrichtlinien auch als solcher aufgeführt werden.
Nach Durchsicht des Buchs bin ich überzeugt, dass es durchaus als juristischer Kommentar geeignet ist und somit hier als Literatur verwendet werden kann.
Um Gerüchten vorzubeugen: ich bin mit dem Autor weder verwandt noch verschwägert, ich kenne ihn persönlich nicht. --Dullnraamer 14:31, 16. Jan. 2008 (CET)
keine Paragraphen?
ich meine irgendwo gelesen zu haben dass AGBs keine Paragraphenzeichen (§) enthalten dürfen, sondern Kapitelbuchstaben oder durchnummeriert sein müssen, weil Paragraphen Gesetzestexten vorbehalten sind und AGBs nur Vertragsbedingungen sind. Kann das jemand bestätigen? 78.52.190.143 20:05, 27. Aug. 2009 (CEST)
- Nö. Ein Paragraph dient zur Einteilung in aufzählendem Schrifttum (etwa Gesetze, Verträge, Lehrbücher). Also auch AGB. Aber es ist in der Tat üblich, hier auf Paragraphenzeichen zu verzichten.Karsten11 20:58, 27. Aug. 2009 (CEST)
Unlesbar
60% des Artikels sind unlesbar für "Laien" weil Begriffe verwendet werden, die nicht definiert sind. Schön (für den Autor), dass der Autor offensichtlich fachkundidg ist, hilfreich ist dieser Artikel aber nicht. (nicht signierter Beitrag von 88.73.246.106 (Diskussion | Beiträge) 00:31, 6. Apr. 2010 (CEST))
Transnationales Recht
Hallo 134.95.101.80. Deinen Beitrag von heute habe ich zurückgesetzt. Der Link zu http://www.trans-lex.org/ und auf das Dokument 926000 ist ohne Quellenangabe und so nicht verständlich, auf was sich dieses Zitat bezieht. Auch ist nicht klar, ob das Zitat von www.trans-lex.org/ überhaupt urheberrechtlich freigegeben ist. Bitte Beiträge und Zitate "Oma-tauglich" einfügen und Urheberrecht zuvor abklären (auf der Webseite des Links fehlt eine diesbezügliche Angabe, soweit ich es gesehen habe).--Asurnipal 22:06, 24. Jun. 2010 (CEST)
Folgen
Bereits die Regelungen in den §§ 307-309 BGB erklären die entsprechenden Klauseln für unwirksam. § 306 Abs. 1 BGB regelt demgegenüber, dass der Vertrag im übrigen wirksam bleibt. Deshalb war der Text zu den Rechtsfolgen zu ändern.
-- Lapp (Diskussion) 10:00, 4. Jul. 2012 (CEST)
Abschnitt Einbeziehung
Der erste Unterpunkt sollte, möglichst von einem Fachkundigen, überarbeitet werden. Der Satz ist in dieser Form praktisch unlesbar und es ist schwer verständlich, was eigentlich gesagt werden soll. Danke im Voraus --Fci84 (Diskussion) 16:12, 5. Dez. 2012 (CET)
Einleitung missverständlich?
"Allerdings gibt es Einschränkungen. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss zum Beispiel nicht nur deutlich hingewiesen werden; in AGB dürfen auch grundsätzlich keine von der wesentlichen Erwartung abweichenden Regelungen getroffenen werden."
"Allerdings gibt es Einschränkungen." klingt so, als ob damit die Anwendbarkeit der AGB nicht mehr gegeben ist. Ich meine aber, die Anwendbarkeit der AGB ist gegeben, nur unerwartete Klauseln sind dann u.U. ungültig.
Bitte klärt mich auf ;) --Progger (Diskussion) 16:28, 1. Aug. 2013 (CEST)
Kleingedrucktes
Der Abschnitt, in dem es letztlich nur um einen anderen (umgangssprachlichen) Begriff für allgemeine Geschäftsbedingungen geht, ist nach meiner Auffassung viel zu lang im Verhältnis zum restlichen Text. Der erste Satz wird gleich im ersten Unterabschnitt mit anderen Worten wiederholt. Der zweite Unterabschnitt ist überflüssig, da es keine spezielle Regelung zum Kleingedruckten gibt. dass der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung von klein gedruckten AGB schreibt, adelt den Begriff Kleingedrucktes auch nicht wirklich. Mit viel Liebe kann man aus der zitierten Vorschrift einen Hinweis entnehmen, dass auch Kleingedrucktes der AGB-Kontrolle unterliegt. Eigentlich kann man höchstens einen Teil des ersten Unterabschnitts behalten. --Lapp (Diskussion) 15:24, 3. Jan. 2014 (CET)