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Entwurfsverfasser

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Der/Die Entwurfsverfasser/in, i.d.R. ein Architekt/in, muss nach Sachkunde und Erfahrung für die Vorbereitung des jeweiligen Bauvorhabens geeignet sein. Für die Vollständigkeit und Brauchbarkeit des Entwurfes ist die Person verantwortlich, die ihn verfasst hat. Der Entwurfsverfasser erstellt die für die Erlangung der Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen (Pläne, Formulare, Berechnungen) und reicht diese bei den zuständigen Behörden (Untere Bauaufsichtsbehörden) in Abstimmung mit der Bauherrschaft ein. Er ist verantwortlich dafür, dass der Entwurf (Planung) den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Die Honorierung des Entwurfsverfassers ist in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geregelt.