Poliklinik
Poliklinik die; -, -en (zu griech. pólis = Stadt u. Klinik, also eigtl. Stadtkrankenhaus)
In Deutschland wird in der Medizin allgemein eine Krankenhausabteilung zur ambulanten Behandlung von Patienten als Poliklinik bezeichnet.
Ursprünglich war eine Klinik ein Krankenhaus, das hauptsächlich der Unterrichtung von Medizinstudenten diente. Aufgenommen wurden deshalb vor allem Patienten, deren Krankheit interessant für diese Ausbildung war. Die Poliklinik war der Teil der Klinik, in dem die Bürger des Universitätsortes eingewiesen wurden, egal wie interessant ihr "Fall" war.
Unter Poliklinik versteht man auch die Zusammenfassung verschiedener Fachärzte in einer "Großpraxis" (solche Polikliniken werden in Österreich, Schweiz, Dänemark, den Niederlanden und manchmal auch in Deutschland Ambulatorium genannt). Polikliniken waren in der DDR die weit überwiegende Organisationsform ambulanter ärztliche Behandlung, nach der Wiedervereinigung wurde zunächst auf ihre Abwicklung zugunsten der Einzelpraxis hingewirkt.
Polikliniken haben jedoch nicht zu unterschätzende Vorteile. Hier werden teure Apparate (z.B. Röntgengeräte) von allen gemeinsam genutzt, die Verwaltung ist zentral und die Ärzte sind (teilweise) Angestellte, erhalten also ein festes Gehalt und tragen kein unternehmerisches Risiko, wie die niedergelassenen Ärzte. Dadurch entstehen geringere Kosten für die Krankenkassen, die daher die Einrichtung von Polikliniken oder ähnlichen Modellen (neudeutsch Ärztehäuser) fördern. Zudem haben die Patienten bei Weiterbehandlungen und Überweisungen innerhalb der Poliklinik keinen Zeitverlust und keine langen Fuß- oder Fahrtstrecken.
Nachteil von Polikliniken ist, dass sie nur an zentralen Orten eingerichtet werden können, viele Patienten also weite Wege zurück legen müssen.
Polikliniken existieren gegenwärtig in Russland, in der Ukraine und in den meisten anderen ehemals sozialistischen Staaten.
Seit dem 01.01.2004 sieht der Gesetzgeber vor, dass sich Ärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen zu sogenannten Medizinischen Versorgungszenten zusammenschließen können. Ein Medizinisches Versorgungszentrum (Poliambulanz) ist eine fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtung, in der gesetzlich und privat versicherte Patienten behandelt werden können. Im Unterschied zu den Polikliniken der ehemaligen DDR haben die wenigsten Medizinischen Versorgungszentren in baulicher Hinsicht klinikähnliche Strukuren.