Trennung zwischen Staat und religiösen Institutionen
Die Trennung von Kirche und Staat wurde in Deutschland 1919 eingeführt, ist jedoch eine hinkende Trennung oder eine harmonische Trennung.
In Deutschland ist das Verhältns von Kirche und Staat partnerschaftlich. Hierzu gibt es Staatskirchenverträge. Im Gerichtssaal hängen Kreuze; christliche Feiertage; christliche Kindergärten werden vom Staat gefördert etc.; Gottesdienste an staatlichen Feiertagen denkbar (3. Oktober).
Deutschland hat Religionsfreiheit und ist religiös neutral; religiöse Symbole im öffentlichen Raum sind zulässig.
Frankreich hingegen ist ein laizistischer Staat (Laizismus); religiöse Symbole im öffentlichen Raum sind nicht zulässig.
In den USA ist die Trennung von Staat und Kirche im zweiten Verfassungszusatz (Second Amendment to the Constitution) festgeschrieben.
siehe auch: Geschichte Frankreichs, Säkularisierung, Säkularismus, Säkularisation