Patentassessor
Erscheinungsbild
Diese Baustelle befindet sich fälschlicherweise im Artikelnamensraum. Bitte verschiebe die Seite oder entferne den Baustein {{Baustelle}} .
|
Patentassessor ist die Bezeichnung für eine berufliche Qualifizierung, die erlangt, wer durch erfolgreiche Ablegung einer staatlichen Prüfung die für den Beruf des Patentanwalts erforderlichen Rechtskenntnisse nachweist. Die Qualifizierung als Patentassessor ist die wichtigste Voraussetzung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft.
Prüfung
Voraussetzung für die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Patentassessor" oder "Patentassessorin" ist gemäß § 11 Abs. 1 Patentanwaltsordnung (PatanwO)[1] das Bestehen der Prüfung nach § 8 PatanwO oder der Eignungsprüfung nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft (PAZEignPrG).[2]
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung nach § 8 PatanwO
Antrag
Einzelnachweise
- ↑ Patentanwaltsordnung vom 7. September 1966 (BGBl. I, S. 557), geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 12. Juni 2008 (BGBl. I, S. 1000)
- ↑ (Artikel 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, für die Berufe des Rechtsanwalts und des Patentanwalts - PAZEignPrG) vom 6. Juli 1970 <(BGBl. I, S. 1349, 1351), geändert durch Verordnung vom 24. August 2005 (BGBl. I, S. 2650)