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Beigeordneter

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Beigeordneter ist eine Funktionsbezeichnung aus dem Bereich des Beamtenrechts. Beigeordnete findet man bei Gemeinden und Gemeindeverbänden.

Beigeordnete bilden zusammen mit dem Bürgermeister und dem Kämmerer den Gemeindevorstand. Sie sind kommunale Wahlbeamte. Der Rat der Gemeinde wählt die Beigeordneten auf die Dauer von 8 Jahren. Der Erste Beigeordnete ist zugleich der hauptamtliche, allgemeine Stellvertreter des Bürgermeisters. Zusätzlich sind ehrenamtliche Stellvertreter, die vom Rat der Gemeinde aus seiner Mitte gewählt werden, möglich. Beigeordnete sind für den Teilbereich der Verwaltung (Geschäftskreis) zuständig, der ihnen vom Bürgermeister übertragen worden ist.

Die Besoldung ist von der Größe der Gemeinde abhängig. Während in kleinen Gemeinden schon Beamte des gehobenen Dienstes diese Funktion bekleiden können, sind in Städten und Großstädten auch Besoldungen bis zu B 10 möglich.

Beigeordnete gibt es auch bei kommunalen Spitzenverbänden, wie z. B. dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund

In Niedersachsen führen die (ehrenamtlichen) Mitglieder der Gemeinde oder Stadträte, die dem Verwaltungsausschuss angehören, ebenfalls die Bezeichnung Beigeordnete.