Offizialdelikt (Österreich)
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Ein Offizialdelikt ist in Österreich eine strafbare Handlung, die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss. Das Gegenstück zum Offizialdelikt ist das Ermächtigungsdelikt, das durch die Staatsanwaltschaft nur verfolgt wird, wenn der Betroffene die Staatsanwaltschaft dazu ermächtigt.