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Spitzenrefinanzierungsfazilität

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Banken können sich durch Verpfändung von notenbankfähigen Sicherheiten (Wertpapieren) bei der EZB kurzfristig für einen Tag Liquidität verschaffen ("Übernachtkredit").

Als Preis zahlen sie dafür relativ hohe Zinsen. Die Bedeutung dieses Finanzierungsinstrumentes liegt im Gegensatz zum Hauptrefinanzierungsgeschäft vor allem darin, dass die Geschäftsbanken von sich aus jederzeit Liquidität beschaffen und damit Liquiditätsengpässe vermeiden können. Sinn und Zweck dieses Instrumentes ist also vornehmlich die Liquiditätssicherung der Geschäftsbanken.

Die Initiative zu den Fazilitäten geht von den Geschäftsbanken aus. Hat die Bank am Tagesende offene Sollsalden auf den ESZB-Konten werden diese automatisch zu Spitzenrefinanzierungsfazilitäten.

Da der Zinssatz die obere Grenze des Zinskanals bildet werden die Banken zuerst versuchen sich das Geld anderweitig, beispielsweise von anderen Geschäftsbanken zu besorgen.

Der Zinssatz wird vom EZB-Rat festgelegt und bildet die Obergrenze des Zinskorridors und beträgt momentan 3,25% (10. Dezember 2005), das Volumen von Fazilitäten ist unbegrenzt.


Die Spitzenrefinanzierung ist gewissermaßen das Gegenteil der Einlagefazilität. Längerfristige Liquidität wird den Banken vor allem über das Hauptrefinanzierungsinstrument zur Verfügung gestellt.

Mit dem Übergang der Zuständigkeit für die Geldpolitik auf die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Spitzenrefinanzierungsfazilität den früheren Lombardkredit abgelöst.

siehe auch: Diskontsatz, Basiszinssatz