Pädagogische Freiheit
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Pädagogische Freiheit ist ein Begriff, welcher im Schulrecht verwendet wird. Er bezeichnet den für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit erforderlichen, gesetzlich geschützten Ermessens- und Entscheidungsspielraum eines Lehrers. Die pädagogische Freiheit eines voll ausgebildeten Lehrers darf weder durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften noch Konferenzbeschlüsse oder Vorgesetzte unnötig eingeengt werden (vgl. z. B. § 86 hessisches Schulgesetz).