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Minderheitenschutz

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Zum Verständnis des Minderheitenschutzes bedarf es der Vergegenwärtigung des Unterschiedes zwischen demoskopischen Minderheiten und demokratischen Minderheiten.

Minderheitenschutz äußert sich zum einen in der Form von ganz speziellen Minderheitenrechten, die nur für die Angehörigen dieser demoskopischen Minderheit Anwendung finden.

Zum anderen kommen bestimmte Grund- bzw. Menschenrechte häufig dem Schutz von demoskopischen Minderheiten zugute, diese haben aber als Individualrechte allgemeine Gültigkeit.

Derartige Grundrechte haben häufig als Verfassungsgrundsätze einen rahmengebenden Stellenwert im Staat und sind häufig besonders geschützt.

Dieser demoskopische Minderheitenschutz steht aber prinzipiell nicht im Gegensatz zum demokratischen Mehrheitsprinzip, da demoskopische und demokratische Minderheiten nicht identisch sind. Als Individualrechte sind Grundrechte mehrheitsfähig, weil sie für alle Menschen gleichermassen gelten und sie müssen es auch sein, denn wenn man demokratische Mehrheiten missachtet, haben demokratische Minderheiten das Sagen, was die Demokratie auf den Kopf stellt. Stattdessen sind demoskopische Minderheiten gut beraten um demokratische Mehrheiten zu werben, was auch dem natürlichen Prozess der demokratischen Willensbildung entspricht.