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Diskussion:Öffentliches Unternehmen

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Beim Begriff wird gesagt, der Bergriff finde sich in keinem dt. Gesetz - das stimmt so nicht: § 130 II OWiG bestimmt in der geltendenFassung "(2) Betrieb oder Unternehmen im Sinne des Absatzes 1 ist auch das öffentliche Unternehmen." Quelle:http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/__130.html -- MJZ (nicht signierter Beitrag von 134.34.16.155 (Diskussion | Beiträge) 12:02, 23. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Was sind konkrete Beispiele für öffentliche Unternehmen in der BRD? --Abdull 11:17, 22. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Es gibt da ziemlich viele. Z.B. die kommunalen Stadtwerke und dergleichen. Da fällt es schwer eine Übersicht zu machen. Daher aber der Hinweis darauf, dass es meist Unternehmen der Daseinsvorsorge sind. --Alkibiades 17:10, 22. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Ein Artikel zum Thema: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wirtschaft/aktuell/1722198_Bundes-Imbiss-Ein-Konzern-namens-Staat.html --91.37.39.31 18:41, 18. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Vorlage:Defekter Weblink Bot

GiftBot (Diskussion) 16:26, 9. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Abschnitt "Wirtschaftlichkeit öffentlicher Unternehmen"

Im Abschnitt "Wirtschaftlichkeit öffentlicher Unternehmen" wird der erste Absatz nicht einmal ansatzweise durch die angegebene Quelle gestützt. Tatsächlich behandelt die angegebene Quelle ein völlig anderes Thema und zwar die Frage nach der Rechtsform öffentlicher Unternehmen (öffentlich-rechtlich oder privat-rechtlich). Der erste Absatz, der zudem sehr unsachlich formuliert ist, ist somit völlig unbelegt. Ebenfalls völlig unbelegt ist der zweite Teil des zweiten Absatzes, der zudem extrem gewagte Behauptungen enthält, ohne diese nachvollziehbar zu begründen. Ich lösche deshalb gemäß Wikipedia:Belege#Grundsätze die unbelegten Inhalte. --Mbube (Diskussion) 14:35, 26. Jan. 2014 (CET)Beantworten