Traktor

Ein Traktor (Mehrzahl Traktoren, von lateinisch trahere, „ziehen“) ist eine Zugmaschine, die in erster Linie in der Landwirtschaft benutzt wird. In Norddeutschland werden statt Traktor die Begriffe Schlepper, Ackerschlepper und Trecker verwendet. Letzterer stammt aus der plattdeutschen Sprache und ist von trecken („ziehen“) abgeleitet. Im süddeutschen Raum werden auch die Begriffe Schlepper und Bulldog verwendet. In Österreich und Deutschland lautet der amtliche Begriff für Traktor Zugmaschine.
Allgemein

Traktoren werden zum Ziehen von Wagen und landwirtschaftlichen Geräten benutzt. Vielfach lassen sich auch landwirtschaftliche Maschinen direkt an den Traktor anbauen und über eine Antriebswelle (Gelenkwelle/Zapfwelle) vom Motor des Traktors oder über die Hydraulik antreiben. Um für die Feldarbeit die notwendige Geländegängigkeit zu erreichen, besitzen Traktoren oft Allradantrieb und mindestens zwei, heute oft auch vier sehr große Räder mit grobstolligen Reifen.
Heutige Traktoren gibt es für viele Verwendungszwecke in allen Formen, wie ganz kleine, wie sie vor allem im Gebirge in der Forstwirtschaft oder Almwirtschaft eingesetzt werden können, oder sehr schmale für den Weinbau oder große für das Flachland im Ackerbau. Moderne Traktoren besitzen oftmals ein Lastschaltgetriebe oder ein stufenloses Getriebe und verfügen vielfach über einen Frontlader oder Hecklader. Sie sind meistens mit einer Kabine und Klimaanlage ausgestattet und haben gegenüber anderen Fahrzeugen technische Besonderheiten wie Einzelradbremsen und Differenzialsperren.

Sonderformen stellen der Unimog, der Geräteträger und der so genannte Muli dar, die etwas länger als andere Traktoren konstruiert sind. Der Geräteträger hat meistens vorne vor oder über dem (Unterflur-)Motor einen zusätzlichen Anbauplatz für Geräte oder eine Ladepritsche, während der Muli hinter der Fahrerkabine eine Transportfläche aufweist und sehr geländegängig ist. Er wird deshalb vor allem in Westösterreich, der Schweiz und Südtirol eingesetzt. Eine weitere vereinfachte kleine Schlepperform ist der handgeführte Einachsschlepper.
Der Trend zu immer stärkeren und schwereren Maschinen (höhere Zugkraft) hat als nachteilige Folge auch eine höhere Bodenverdichtung und damit geringere Bodenerträge zur Folge. Dem kann mit dem Aufziehen von ballonartigen Niederdruckreifen, die das Fahrzeuggewicht besser verteilen, oder dem Einsatz von Zwillingsreifen (Montage eines zweiten, vollständigen Rades am eigentlichen Rad des Schleppers) entgegengewirkt werden.
Bedingt durch die steigenden Fahrgeschwindigkeiten von Traktoren (bis zu 80 km/h beim JCB Fastrac) und durch die geringe Dämpfung der großvolumigen Traktorreifen besitzt ein Großteil der heutigen Traktoren eine Federung zumindest der Vorderachse. Traktoren mit Vollfederung sind bisher nur wenig verbreitet, obwohl sie Vorteile für den Fahrkomfort, die Fahrsicherheit und den Bodenschutz mit sich bringen.

Die häufigsten Unfälle mit Traktoren geschehen in bergigen Gegenden durch Umkippen. In Österreich müssen sie deshalb seit 1960, in Deutschland seit etwa 1968, mit einem Überrollbügel ausgestattet werden. Im Zuge dessen wurden vermehrt überrollsichere Kabinen aufgebaut.
Geräte, die mit dem Traktor gezogen oder angetrieben werden können
In der einfachsten Form, wird der Traktor nur als Zugfahrzeug genutzt |
Es wird das Gerät gleichzeitig gezogen und über die Zapfwelle angetrieben |
Das Gerät wird über die Zapfwelle oder die Hydraulik angetrieben, während der Traktor steht |
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Hinsichtlich der Anbringung am Traktor wird bei diesen Geräten unterschieden zwischen
- Anbaugeräten, die (flexibel) in die Dreipunkthydraulik eingehängt werden und
- Aufbaugeräten, die (extrem belastbar) fest mit den Rahmen verbunden sind.
Aufbaugeräte finden sich z.B. bei Schleppern mit Forstausrüstung (schwere Doppeltrommel-Seilwinde mit Funkausrüstung, Polterschild, "Frontpolterteil", Sicherheitskabine, Fensterschutzgitter, schwingungsgedämpftem Fahrersitz, Astabweisern, Schutzabdeckungen - u.a. Reifenventile, Unterboden - sowie verstärkten Reifen). Solche Traktoren stellen einen Übergang zu Spezialmaschinen dar (z.B. Forstspezialmaschinen mit Knicklenkung).
Gerade in der Landwirtschaft werden diese Geräte oft regional sehr unterschiedlich bezeichnet. Viele Geräte, die früher von einem Traktor angetrieben wurden, sind heute selbst so groß und speziell, dass sie eigenständige Maschinen sind, wie z. B. Mähdrescher oder Forstspezialmaschinen. steyr
Historisches

Die ersten Traktoren wurden durch Dampfmaschinen angetrieben (Lokomobile). Später setzte sich in Europa der Dieselmotor als Antriebsquelle durch, während in Amerika noch einige Zeit auch Benzinmotoren zum Einsatz kamen. Bis in die 1970er Jahre hatten Traktoren eher geringe Motorleistungen, dafür jedoch hohe Drehmomente und stark untersetzte Getriebe. Moderne Traktoren weisen vielfach über 100 kW Leistung auf und können manchmal bis zu 80 km/h Geschwindigkeit erreichen.
Besonders hohe Leistungen weisen Sporttraktoren auf, die für das Tractor-Pulling eingesetzt werden, eine Motorsportart, die im 20. Jahrhundert in USA aufkam und sich Anfang der 80er Jahre auch über Europa ausbreitete. Beim Tractor Pulling geht es darum, einen Bremswagen, der seinen Zugwiderstand streckenabhängig erhöht, auf einer 100m Piste möglichst weit zu ziehen. In der Freien Klasse liegen die Leistungen der Traktoren manchmal bei bis zu 10.000 PS.
Eine sehr bekannte Konstruktion stellt der Lanz Bulldog von 1921 dar, der auch nach dem Zweiten Weltkrieg noch als Vorbild für viele Nachbauten weltweit diente und heute Liebhaberpreise erzielt. Er gehört bei jedem Treffen historischer Traktoren einfach dazu; in Süddeutschland entwickelte sich der Name Bulldog umgangssprachlich gar zum Synonym für den Begriff Traktor. Das Lanz-Werk in Mannheim wurde 1956 von John Deere übernommen und ist heute die größte Traktorfabrik Europas. Wegweisend in der Treckerentwicklung waren auch die Erfindungen der hinteren Dreipunktaufhängung mit Hydraulik (Dreipunkthydraulik) durch Harry Ferguson und der Zapfwelle, die sich ab ca. 1960 allgemein durchsetzten und aus der landwirtschaftlichen Zugmaschine einen sehr vielseitig nutzbaren Geräteschlepper machte.
Außerhalb der Landwirtschaft werden Traktoren auch als Zugmaschinen beim Zirkus und im Straßenbau eingesetzt. Auch in der kommunalen Grünpflege und Straßenreinigung hat die Verwendung spezieller meist kleinerer Traktoren immer mehr zugenommen.
In Österreich gibt es einige Traditionsvereine, die vor allem eines der ersten Modelle von Steyr den so genannten 15-er, der erstmals Ende der 1940er Jahre bis in die 1960er gebaut wurde, sammeln und pflegen.
Traktormarken siehe auch *Traktorenlexikon bei Wikibooks
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Siehe auch: Liste der Traktormarken
In der konventionellen Landwirtschaft in Deutschland kommen heute überwiegend die Marken Case, Deutz, Fendt, Ford-New Holland, John Deere und Massey-Ferguson zum Einsatz. Claas hat erst 2003 die Traktorensparte von Renault übernommen. Aufgrund der herausragenden Bedeutung des Unternehmens als Hersteller von Mähdreschern hat die Akzeptanz der Traktoren in Deutschland schnell an Bedeutung gewonnen, auf dem Schleppermarkt gehörte Claas 2004 bereits zu den sechs stärksten Anbietern.
Fahrerlaubnis
Die Führerscheinklassen zum Betrieb landwirtschaftlichen Gerätes sind in Europa national geregelt, sie gelten nicht international.
Deutschland
In Deutschland ist zum Führen eines Traktors ein Führerschein der Klasse L (mit 16 Jahren oder mit Sonderantrag mit 15)(früher Klasse 5) erforderlich. Die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h darf beim Ziehen eines zulassungsfreien Anhängers nicht überschritten werden. Ohne Anhänger darf man Maschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 32 km/h fahren. Zum Führen eines schnelleren Traktors ist Klasse T erforderlich. Ab 16 Jahren bis 18 Jahren ist maximal 40 km/h erlaubt. Ab 18 darf man mit der Klasse T landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h fahren.
Österreich
Notwendig ist eine Lenkberechtigung bzw. Führerschein der Klasse F oder B oder C. Hat die Zugmaschine eine Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h (und damit kein Kennzeichen), so gilt die Zugmaschine als Fuhrwerk und es ist keine Lenkberechtigung notwendig. Mit der Lenkberechtigung der Klasse F dürfen alle Zugmaschinen gelenkt werden, deren Bauartgeschwindigkeit 50 km/h nicht übersteigt. Außerdem dürfen alle Anhänger gezogen werden, ohne dass eine zusätzliche Lenkberechtigung benötigt wird.
Für Zugmaschinen mit höherer Bauartgeschwindigkeit als 50 km/h benötigt man entweder einen Führerschein der Klasse B (bei Zugmaschinen bis 3.500 kg höchster zulässiger Gesamtmasse) oder Klasse C.

Siehe auch:
- Forstwirtschaft
- Landwirtschaft
- Landmaschine
- Liste landwirtschaftlicher Geräte und Maschinen,
- Allradantrieb
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