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Robert Lehr

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Robert Lehr (* 20. August 1883 in Celle; † 13. Oktober 1956 in Düsseldorf) war ein deutscher Politiker (CDU) und von 1950 bis 1953 Bundesminister des Innern.

Ausbildung und Beruf

Nach dem Abitur absolvierte Lehr ein Studium der Rechtswissenschaft in Marburg, wo er sich dem Corps Teutonia anschloss, sowie in Berlin und Bonn. 1907 beendete er das Studium mit dem ersten und 1912 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen. 1908 erfolgte seine Promotion zum Dr. jur.. Er war dann von 1912 bis 1913 als Richter am Amtsgericht Kassel und als juristischer Mitarbeiter bei der Stadtverwaltung von Rheydt. 1913 trat er dann in die Verwaltung der Stadt Düsseldorf ein. Von Ende 1914 bis 1919 war er hier dann Polizeidezernent und von 1919 bis 1924 Finanzdezernent. Er lebte nach seiner Amtsenthebung von 1933 bis 1945 als Privatmann im Sauerland. In dieser Zeit gehörte er auch dem Widerstandskreis um Karl Arnold an.

Partei

Von 1929 bis 1933 war er Mitglied der Deutsch-Nationalen Volkspartei (DNVP). Nach Kriegsende gehörte er 1945 zu den Mitbegründern der CDU.

Abgeordneter

Von 1946 bis 1948 war er Mitglied und Vorsitzender des Zonenbeirates der britischen Besatzungszone und von 1946 bis 1949 Mitglied des Landtages von Nordrhein-Westfalen. In den Jahren 1946/47 amtierte er als Landtagspräsident.

Von 1949 bis 1953 gehörte er dem Deutschen Bundestag an. Zudem war er 1948/1949 Mitglied des Parlamentarischen Rates und dort Vorsitzender des Ausschusses für die Organisation des Bundes und ab Dezember 1948 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion. Für die Bundestagswahl 1953 verzichtete er aus Altersgründen auf eine erneute Kandidatur.

Öffentliche Ämter

  • Von Oktober 1945 bis August 1946 war er der von der britischen Besatzungsmacht ernannte Oberpräsident der Provinz Nordrhein.

Politisches

Nach Robert Lehr wurde der sogenannte "Lehr-Entwurf" für ein neues Wahlgesetz (BT-Drs. I/4090) benannt, der vorsah, 242 Abgeordnete in Einmann-Wahlkreisen und 242 Abgeordnete über eine Bundesliste zu wählen, wobei jeder Wähler eine Haupt- und eine Hilfsstimme erhalten sollte, die er nicht derselben Partei geben durfte. Da dieses Konstrukt die bürgerlichen Parteien gegenüber der SPD, die damals keinen Partner für die Hilfsstimmen hatte, bevorzugt hätte, wurde er als "Koalitionssicherungsgesetz" kritisiert. Dolf Sternberger schrieb in einem Leitartikel: "Kerls, wollt Ihr denn ewig regieren?" Der Entwurf wurde von der Bundesregierung bald darauf zurückgezogen.

Siehe auch