Gesundes Volksempfinden
Der Begriff Gesundes Volksempfinden bezeichnete die Einschätzung eines Sachverhalts nach Maßgabe der Anschauungen der vom Führerwillen geprägten nationalsozialistischen Volksgemeinschaft.
Der so verstandene Begriff wurde während der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland als Maßstab der Rechtspflege sowie der Kunstbeurteilung angewandt.
Dies führte dazu, dass unter Bezug auf diesen Begriff Strafurteile, z.B. an den Sondergerichten gegen Volksschädlinge gefällt oder nicht genehme Kunstrichtungen (Entartete Kunst) angeprangert und ausgegrenzt wurden.
- "wo ein aus verbrecherischem Hang handelnder Missetäter sein Treiben unter Ausnutzung der Kriegsverhältnisse fortsetzt, trifft ihn die vom Volk gewollte und im Sinne des gesunden Volksempfindens aufgebaute und angewandte volle Strenge des Kriegsstrafrechts." Alfred Klütz, Volksschädlinge am Pranger, 1940 (Faks. chronica 13, 769ff.)
Seine Wurzel hat der Ausdruck in der vaterländisch-nationalistischen Philosophie Jakob Friedrich Fries (1773-1843), in dessen zentralem Begriff der "Ahndung" die Gesinnung als objektives Kriterium eine theoretische Grundlage bekam.