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Bauaufsichtsbehörde

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Die Bauaufsichtsbehörden sind Verwaltungsbehörden die das öffentliche Baurecht vollziehen. Sie sind teilweise unmittelbare Behörden der deutschen Bundesländer, teilweise werden die Aufgaben von kommunalen Behörden als übertragene Aufgaben erledigt. Zu den Aufgaben gehört die Erteilung von Baugenehmigungen sowie die Gefahrenabwehr im Bereich des öffentlichen Baurechts.

siehe auch Bauamt

Aufgaben und Befugnisse

Die Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden sind in der jeweiligen Bauordnung des betreffenden Bundeslandes geregelt.

Bei der Erteilung von Baugenehmigungen überprüfen sie auf Antrag die Vereinbarkeit von baulichen Anlagen mit den Vorschriften des öffentlichen Rechts, insbesondere solchen des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts.

Im Bereich der Gefahrenabwehr schreiten sie gegen gegenehmigungsbedürftige, aber ohne Genehmigung erbaute sogenannte "Schwarzbauten" ein. Außerdem können sie Maßnahmen zur allgemeinen Abwehr von Gefahren ergreifen, die beispielsweise von baufälligen Bauwerken ausgehen. So können sie nach einer Anhörung des Betroffenen mit sofortiger Baueinstellung, Untersagung der Nutzung des errichteten Bauwerks, Auferlegen von Bußgeldern oder sogar einer Anordnung zum Abbruch der nichtgenehmigten oder baufälligen Bauten darauf reagieren.

Behördenstruktur

Die Bauaufsichtsbehörden bzw. Bauaufsichtsabteilungen sind oft innerhalb größerer Behörden wie z. B. Landratsämtern angesiedelt und werden im Allgemeinen durch Juristen geführt. Die Leitung der Sachbearbeitung obliegt Beamten des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst, die in Lehrgängen auf ihre bauspezifische Tätigkeit vorbereitet werden. Die technischen Beamten (überwiegend Architekten)sind beratend tätig.

Welche Ebene der Landesverwaltung die Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde wahrnimmt, fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. In größeren Flächenstaaten sind damit meist mehrere Verwaltungsebenen betraut, die zueinander in einem Über-/Unterordnungsverhältnis stehen. Man unterscheidet zwischen der unteren, oberen und obersten Bauaufsichtsbehörde.

Im Bereich der Baugenehmigungsverfahren, bei der Errichtung von Gebäuden und Bauwerksteilen, Umbaumaßnahmen und Abbruchvorhaben sind in der Regel die unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig.

In kleineren Bundesländern sowie in den Stadtstaaten sind die Aufgaben der Bauaufsichtsbehörden in der Regel stärker konzentriert.

Hierarchie der Bauaufsichtsbehörden in Flächenstaaten (am Beispiel von Niedersachsen):

  • Die Oberste Bauaufsichtsbehörde: (Fachministerium) ist zuständig für den Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die Einführung technischer Baubestimmungen, die Zulassung neuer Bauarten, Baustoffe und Bauteile etc.
  • Die Obere (höhere) Bauaufsichtsbehörde: (Bezirksregierungen) übt die Fachaufsicht gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde aus und ist ihr gegenüber weisungsberechtigt.
  • Die Untere Bauaufsichtsbehörde: (Landkreise, kreisfreie Städte, große selbständige Städte) überwacht alle Bauvorhaben in ihrem Bereich und überprüft und genehmigt Bauanträge.