Zum Inhalt springen

Europäische Union

Dies ist ein als lesenswert ausgezeichneter Artikel.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. Januar 2006 um 11:26 Uhr durch Kubrick (Diskussion | Beiträge) (Änderungen von Benutzer:87.78.21.137 rückgängig gemacht und letzte Version von Benutzer:Mghamburg wiederhergestellt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Europäische Union (Abkürzung: EU) ist ein Staatenverbund von 25 Staaten mit 456,9 Millionen Einwohnern (sieben Prozent der Weltbevölkerung) und dem größten Bruttoinlandsprodukt der Welt.


Europaflagge
Details zur Europaflagge
Nationalhymne
Ode an die Freude (Instrumentalversion)
Wahlspruch
In varietate concordia (In Vielfalt geeint)
Amtssprachen Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch
Arbeitssprachen Deutsch, Englisch, Französisch
Hauptstadt Brüssel (Generalsekretariat)
Kommissionssitz Brüssel
Ministerratssitz Brüssel
Parlamentssitz Straßburg (Plenartagungen)
Brüssel (Ausschüsse)
Luxemburg (Generalsekretariat)
Ratspräsident Wolfgang Schüssel
Kommissionspräsident José Manuel Durão Barroso
Ministerrats-
präsidentschaft
Österreich
Parlamentspräsident Josep Borrell
Fläche 3.975.000 km²
Bevölkerung 457 Millionen
(Stand: 2005)
Bevölkerungsdichte 114 Ew. pro km²
(Stand: 1. Mai 2004)
Gründung 1. November 1993
(EGKS: 18. April 1951)
Nationalfeiertag 9. Mai (Präsentation des Schuman-Plans im Jahre 1950)
Währungen Euro (Eurozone),
Britisches Pfund, Dänische Krone, Estnische Kroon, Lettischer Lat, Litauischer Litas, Maltesische Lira, Polnischer Złoty, Schwedische Krone, Slowakische Krone, Slowenischer Tolar, Tschechische Krone, Ungarischer Forint, Zypriotisches Pfund
Zeitzonen UTC 0 bis +2, mit Außengebieten -4 bis +4
Internet-TLD .eu

Geschichtilon

Hauptartikel: Geschichte der Europäischen Union

In den 1950er Jahren, nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges war es politisches Ziel, innerhalb Europas den Wiederaufbau zu organisieren und künftige Kriege innerhalb Europas zu verhindern. Aus dieser Motivation resultierte die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS bzw. Montanunion) am 18. April 1951 durch die Länder Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande, die eine gemeinsame Nutzung von Kohle und Stahl als Ziel hatte. Durch die Gründung der EGKS begann eine europäische Integration, die in kurzer Zeit weit über dieses hinaus ging. So wurde die Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft geplant, die den Rahmen für die deutsche Wiederbewaffnung durch eine Einbindung in eine europäische Verteidigung bilden und Europa letztlich auch zu einer politischen Gemeinschaft verschmelzen sollte. Dieser Plan scheiterte 1954 in der französischen Nationalversammlung. Durch diese Abstimmungsniederlage kam die weitere europäische Integration insgesamt zum Stillstand und man konzentrierte sich darauf, die Integration auf das wirtschaftliche Gebiet zu beschränken. Dies manifestierte sich in den 1957 unterzeichneten Römischen Verträgen, durch die die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäische Atomgemeinschaft (EAG bzw. Euratom) gegründet wurden. Wichtigstes Ziel dieser Verträge war das Errichten einer Zollunion. Später wurde der Fusionsvertrag unterzeichnet, der die drei bisher gegründeten Gemeinschaften (EGKS, EWG und EAG) in die Europäischen Gemeinschaften (EG) vereinte.

In den folgenden Jahren und Jahrzehnten wandelte sich das Gesicht der Gemeinschaften und die Anzahl der Mitglieder wuchs an. 1987 wurde die Einheitliche Europäische Akte entwickelt, wodurch der Europäische Binnenmarkt geschaffen wurde. Die EEA enthielt darüber hinaus Bestimmungen über die europäische Zusammenarbeit in der Außenpolitik(sog. Europäische Politische Zusammenarbeit - EPZ). Dabei handelte es sich jedoch nicht um eine 4. Gemeinschaftsform, sondern lediglich um eine intergouvernementale Zusammenarbeit. Der Vertrag von Maastricht 1992 beschloss die Gründung der Europäischen Union (EU). Die Grundlage der Union bilden 3 Säulen: die bereits 1967 gegründeten und im EU-Vertrag geänderten drei Europäischen Gemeinschaften (EG)(=1. Säule), der, die EPZ ersetzende, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)(= 2.Säule), sowie der im Maastrichter Vertrag neu geschaffenen Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (ZBJI)(= 3. Säule),aus der 1997 im Amsterdamer Vertrag die Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) wurde. Der GASP kommt dabei ebenso wie der ZBJI lediglich der Charakter einer intergovernementalen Zusammenarbeit zu. Die EU wird häufig als das verbindende Element ihrer Grundlagen dargestellt. Um dies zu verdeutlichen wird oft das Bild eines Daches über den 3 Säulen oder von einem diese 3 Bereiche umschließenden Mantel gewählt. Zudem wurde in Maastricht die Einführung des Euro in drei Schritten beschlossen. Im Jahr 2000 wurde dann durch den Vertrag von Nizza die Osterweiterung vorbereitet, die am 1. Mai 2004 vollzogen wurde und die die EU von 15 auf 25 Mitglieder erweiterte.

Im Oktober 2004 wurde die vom Europäischen Konvent erarbeitete Europäische Verfassung in Rom unterzeichnet. Der so entstandene Verfassungsvertrag musste noch von allen 25 Mitgliedern ratifiziert werden, um in Kraft treten zu können. Im Mai und Juni 2005 lehnten jedoch die Franzosen und Niederländer den Verfassungsvertrag in Volksabstimmungen ab. Daraufhin verschoben das Vereinigte Königreich und andere Mitgliedstaaten die Ratifizierung auf unbestimmte Zeit. Sollte bis zum Ende des Ratifikationsprozesses nicht die Zustimmung aller Mitgliedstaaten erreicht werden, kann die Verfassung nicht in Kraft treten. Falls eine Mehrheit von vier Fünfteln den Vertrag annimmt, obliegt die weitere Vorgehensweise laut Seite 472 der Verfassung dem Europäischen Rat, also den Staats- und Regierungschefs.

Neben der Europäischen Verfassung sind momentan auch die Erweiterung nach Süden und Osten und die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten wichtigste Debatten zur Frage der Zukunft der Europäischen Union.

Gründe und Ziele

Der ursprünglich wichtigste Grund für die Errichtung der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) war es, nach zwei Weltkriegen und vielen weiteren innereuropäischen Kriegen, den Frieden zu sichern. Dies sollte durch eine Verbesserung des Wohlstandes und das Entstehen gegenseitiger Abhängigkeit erreicht werden.

Der Grund für die zunehmende politische Einigung, vor allem eine gemeinsame Außenpolitik, ist der Wille der europäischen Staaten, sich in der Welt durchzusetzen und Europa zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt“ zu machen (Lissabon-Strategie). Um das zu erreichen, sollen die wirtschaftliche Lage und die Arbeits- und Lebensverhältnisse verbessert und wirtschaftliche Ungleichgewichte beseitigt werden. Der Euro konkurriert damit gegen US-Dollar und Yen um die Rolle als weltweite Leitwährung.

Ziel der Union ist es ein Europa mit ausgewogenem Wirtschaftswachstum, wettbewerbsfähiger sozialer Marktwirtschaft und besserer Umweltqualität zu schaffen. Außerdem bekämpft die EU Ausgrenzung und Diskriminierung von Minderheiten und fördert Gerechtigkeit und sozialen Schutz. Weitere Ziele sind: hohes Beschäftigungsniveau, beständiges nichtinflationäres Wachstum, ein hohes Maß an Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz der Wirtschaftsleistung, Hebung des Lebensstandartes und -qualität, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und Solidarität zwischen Mitgliedsstaaten fördern.

Geografie

Satellitenfoto von Europa

Die Europäische Union reicht im Nordosten bis Finnland, im Nordwesten bis Irland, im Südosten bis Zypern und im Südwesten bis Portugal. Dazu kommen die überseeischen Territorien Guadeloupe, Guayana, Martinique, Réunion, die Kanaren, die Azoren, und Madeira sowie die afrikanischen Territorien Ceuta und Melilla, die ebenfalls der EU angehören. Alle Staaten (mit Ausnahme der Überseeterritorien und afrikanischen Territorien) liegen auf dem europäischen Kontinent, mit Zypern wurde 2004 auch ein Staat aufgenommen, der geografisch zu Asien gezählt wird. Der geographische Mittelpunkt der Europäischen Union ist Kleinmaischeid im Westerwald.

Der Mont Blanc liegt in den Savoyer Alpen und ist mit 4808 m der höchste Berg der EU. Der größte See ist der Vänersee, ein Binnensee im Südwesten von Schweden mit einer Fläche von 5650 km². Der längste Fluss ist die Donau mit 2850 km, von denen 1627 km die EU durchfließen. Sie entspringt im Schwarzwald und mündet im Donaudelta in das Schwarze Meer.

Das Klima reicht im Norden von der Kalten Klimazone bis zum Süden zur Subtropischen Klimazone. Im Norden (Finnland) liegen die Durchschnittstemperaturen bei -13 °C im Winter und +15 °C im Sommer. Dagegen wird im Süden (Malta), im Winter ein durchschnittliche Temperatur von +12 °C und im Sommer von +25 °C erreicht.

Sprachen

Hauptartikel: Amtssprachen der Europäischen Union, Minderheitensprachen in der Europäischen Union

In der EU werden heute 21 Sprachen als offizielle Amtssprachen anerkannt, mit denen alle Organe kontaktiert werden können. Neben diesen existieren weitere Minderheitensprachen. Die EU erklärt, die Sprachen und Sprachenvielfalt zu achten und zu respektieren. Von den Amtssprachen werden Englisch, Französisch und Deutsch als Arbeitssprachen verwendet, um die Verständigung zwischen den Mitarbeitern der europäischen Institutionen zu erleichtern. Im europäischen Parlament können Redebeiträge in jeder Amtssprache gehalten werden. Reden im Plenum werden von Dolmetschern übersetzt.

Mitglieder und Beitrittskandidaten

Datei:European union history map de.png
Erweiterungen seit 1951

Gründung und bisherige Erweiterungen

Hauptartikel: EU-Erweiterung

Gegründet wurde die EG (später dann EU) 1951 von Belgien, Deutschland (damals vertreten durch die BRD (Westdeutschland)), Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. 1973, also 22 Jahre später, traten dann in der ersten Norderweiterung Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich bei. Norwegen, das die Mitgliedschaft ebenfalls beantragt hatte, konnte wegen eines ablehnenden Votums der Bevölkerung nicht beitreten.

In den 80er Jahren wurden Griechenland (1981), Portugal und Spanien (beide 1986) aufgenommen. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 traten die Länder der DDR der Bundesrepublik Deutschland und damit auch der EG bei. 1994 ließen Österreich und die skandinavischen Staaten Norwegen, Schweden und Finnland nach erfolgreichen Beitrittsverhandlungen Volksentscheide über den Beitritt durchführen, bei denen es in Schweden und Finnland knappe Mehrheiten für einen EU-Beitritt, in Norwegen hingegen eine knappe Mehrheit gegen einen Beitritt gab. In Österreich gab es eine 2/3-Mehrheit für eine Mitgliedschaft. Somit traten Schweden, Finnland und Österreich Anfang 1995 der EU bei.

Mit der dritten Osterweiterung traten am 1. Mai 2004 10 Staaten der Europäischen Union bei. Darunter 7 Staaten aus dem ehemaligen Ostblock (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn) sowie Slowenien, Hurensohn und Zypern (faktisch jedoch nur der griechische Südteil der Insel).

Mitgliedstaaten der EU

Hauptartikel: Mitgliedstaaten der EU

Beitrittsbedingungen

Um der Europäischen Union beitreten zu können, muss ein Land die Kopenhagener Kriterien erfüllen. Bereits vor der Aufnahme von Beitrittsgesprächen müssen politische Kriterien erfüllt sein, die unter anderem eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung und die Achtung der Menschenrechte beinhalten. Vor dem tatsächlichen Beitritt muss eine funktionierende Marktwirtschaft bestehen, die dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes standhalten kann. Außerdem muss das Beitrittsland sich die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele zu Eigen machen.

Beitrittskandidaten

Hauptartikel: Beitrittskandidaten der EU

Datei:Bucharest Europe cow.jpg
Europakuh in Bukarest

Nachdem Bulgarien und Rumänien die Beitrittsverhandlungen positiv abgeschlossen haben, werden sie vorrausichtlich am 1. Januar 2007 der EU beitreten. Durch ihre schlechte Wirtschafts- und Rechtslage hat besonders Rumänien strenge Auflagen erhalten, die vor dem Beitritt erfüllt werden müssen. Falls diese nicht rechtzeitig umgesetzt werden, kann der Beitritt um ein Jahr verschoben werden.

Seit dem 4. Oktober 2005 führt die Türkei ergebnisoffene Beitrittsverhandlungen mit der EU, diese könnten laut Expertenmeinung bis zu 15 Jahre andauern. Der Beitritt ist in der EU sehr umstritten, Kritiker beanstanden die schlechte wirtschaftliche Lage sowie die geringe Achtung der Menschenrechte. Befürworter wiederum plädieren auf die europäische Geschichte, in der die Türkei seit 500 Jahren eine wichtige Rolle spielt. Ein Beitritt der Türkei zur EU wird frühestens im Jahre 2015 erfolgen.

Nach anfänglichen Schwierigkeiten (die EU bemängelte die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien) wurden auch mit Kroatien die Beitrittsverhandlungen am 4. Oktober 2005 aufgenommen.

Im Dezember 2005 wurde Mazedonien der Status eines Beitrittskandidaten zuerkannt. Der Termin für den Beginn der Verhandlungen ist jedoch noch offen.

Mit der Ukraine sollen, unter anderem auf Betreiben Polens, zeitnah Verhandlungen aufgenommen werden. Es gibt Überlegungen, die EU für die so genannten Maghreb-Staaten zu öffnen.

Die drei Säulen der Union

Hauptartikel: drei Säulen der Europäischen Union

Die Europäische Union ist eine Dachorganisation, die auf drei Säulen beruht. Diese wurden 1993 durch den Vertrag von Maastricht eingeführt.

Europäische Union
Europäische Gemeinschaften (EGen) Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres (ZJI, bis 1999)
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS, ab 1999)

Europäische Gemeinschaft (EG):

Ab 1999 (Vertrag von Amsterdam), auch:

EURATOM:

  • Zusammenarbeit im Bereich Kernenergie

EGKS (bis 2002 eigene Organisation, danach wurden Aufgaben durch EG übernommen):

  • Gegenseitige Kontrolle von Kohle und Stahl

Außenpolitik:

Sicherheitspolitik:

Bis 1999 (Vertrag von Amsterdam), auch:

Erste Säule Zweite Säule Dritte Säule

Erste Säule: Die Europäischen Gemeinschaften (EG)

Die Europäischen Gemeinschaften sind supranationale Organisationen und bestehen aus der Europäischen Gemeinschaft sowie der Europäischen Atomgemeinschaft, bis 2002 gehörte auch die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl zu den Europäischen Gemeinschaften. Entscheidungen im Rahmen der ersten Säule fallen innerhalb der EU-Organe, nach den in den Verträgen festgelegten Regeln. Die Europäischen Gemeinschaften sind Träger eigener Rechte und Pflichten im Verhältnis zu ihren Mitgliedern und Drittstaaten. Bürger der Mitgliedstaaten haben mit der Unionsbürgerschaft ebenfalls zahlreiche Rechte und Pflichten.

Die erste Saeule ist supranational ->

1. Mehrheitsbeschluesse (Moeglichkeit der Ueberstimmung von Mitgliedstaaten)
2. Durchgriffswirkung des EG-Rechts (unmittelbare Geltung, Anwendung)
3. Vorrang des EG-Rechts vor nationalem Recht
4. Unabhaenige Organe (z.B EG-Kommission)
5. Zwingende Gerichtsbarkeit (EuGH)

[Quelle: Europ. und Oeffentl. Wirtschaftsrecht I; 3. Auflage - SpringerWienNewYork]

Zweite Säule: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

Mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik soll die Außenpolitik der Mitgliedstaaten koordiniert und gemeinsame Strategien beschlossen werden. Personell wird sie durch den Hohen Vertreter für die GASP repräsentiert. Die Entscheidungen fallen intergovernmental durch Regierungszusammenarbeit, das heißt die EU handelt nur, wenn alle Staaten sich darauf einigen.

Ziele der Außenpolitik sind die Wahrung der gemeinsamen Interessen und Werte, Förderung der internationalen Zusammenarbeit, die Durchsetzung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Friedenserhaltung. Die Sicherheitspolitik (ESVP) stützt sich auf die Westeuropäische Union und zielt auf Abrüstung und eine Europäische Sicherheitsordnung.

Dritte Säule: Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit (PJZS)

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen ist die dritte Säule und definiert lediglich einen Rahmen für eine Zusammenarbeit zwischen den Staaten. Die dabei gefassten Beschlüsse haben keine unmittelbare Wirkung, sondern müssen erst durch Rechtsakte umgesetzt werden. Die Beschlüsse werden durch Regierungszusammenarbeit getroffen.

Die politischen Organe

Hauptartikel: Politisches System der Europäischen Union

Die Europäische Union folgt in ihrem Aufbau dem demokratischen Prinzip der Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative und hinsichtlich der Gesetzgebung den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.

Vorlage:Europäische Union Organe

Europäischer Rat

Der Europäische Rat in Brüssel ist das oberste Gremium der EU, bislang jedoch kein Organ. Er setzt sich gegenwärtig aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer, deren Außenministern sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen, wobei die Außenminister und der Kommissionspräsident nur beratende Funktion haben. Der Europäische Rat hat innerhalb des politischen Systems der EU die Richtlinienkompetenz, das heißt, er legt Leitlinien und Ziele der EU-Politik fest. Der Rat ist nicht direkt an Gesetzgebungsverfahren der EU beteiligt. Die Ratspräsidentschaft rotiert momentan halbjährlich zwischen den EU-Mitgliedsländern.


Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat genannt) ist eines von zwei beschließenden Organen der Union. Er ist also Teil der Legislative, die in ihrer Zusammensetzung einem Zweikammersystem entspricht. Er repräsentiert innerhalb der Legislative die Mitgliedstaaten und setzt sich je nach Politikfeld aus den jeweiligen Fachministern der nationalen Regierungen zusammen. Der Ministerrat beschließt zusammen mit dem Europäischen Parlament Gesetze. Je nach Politikfeld ist entweder eine einstimmige Entscheidung oder eine qualifizierte Mehrheit im Ministerrat notwendig. Der Ministerrat ist also innerhalb der Zweikammer-Legislative der EU das Oberhaus. Das am ehesten vergleichbare Organ in Deutschland wäre der Bundesrat.

Der Ministerrat schließt des Weiteren internationale Verträge ab, er ist somit auch Teil der Exekutive.

Arbeitsweise

Der Ministerrat setzt sich aus neun Fachräte zusammen, u.a.:

  • Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehung
  • Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN)
  • Landwirtschaft und Fischerei
  • Umwelt
  • Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz

Des Weiteren beschließt der Ministerrat über die von der Kommission eingebrachten Vorschläge, bzw. kann die Kommission zu Vorschlägen auffordern.

Für Gesetzesbeschlüsse ist meist die qualifizierte Mehrheit, seltener eine Einstimmigkeit, von nöten.

Europäisches Parlament

Plenarsaal des Straßburger Sitzes des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament ist der zweite Teil der Legislative der Union. Es wird alle fünf Jahre direkt von den Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt und repräsentiert damit innerhalb der Legislative die Bevölkerung. Das Europäische Parlament hat zurzeit 732 Mitglieder. Die Zahl der Abgeordneten pro Land richtet sich grundsätzlich nach der Bevölkerungszahl. Kleinere Länder sind aber überproportional vertreten, um auch diesen Ländern eine angemessene Repräsentation ihrer nationalen Parteienlandschaft zu ermöglichen. Das Europäisches Parlament hat zwei Dienstsitze (sprich Plenarsäle), eines in Brüssel und ein zweites in Straßburg. In der Zweikammer-Legislative der Europäischen Union entspricht das Europäische Parlament damit dem Unterhaus. Die vergleichbare Institution in Deutschland ist der Bundestag.

Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das oberste Gericht und damit die Judikative, also das kontrollierende Organ, der Union. Neben dem eigentlichen Europäischen Gerichtshof existiert noch das ihm vorgeschaltete Europäische Gericht erster Instanz. Beide Instanzen bestehen aus je einem Richter pro Mitgliedstaat. Diese werden von den Regierungen ihrer Länder für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Alle drei Jahre erfolgt eine teilweise Neubesetzung beider Instanzen. Der EuGH kann von seiner Funktion als Hüter des Rechts mit dem Bundesverfassungsgericht verglichen werden. Er bezeichnet das europäische Primärrecht, also die Verträge, auch durchgehend als „Verfassung

Europäischer Rechnungshof

Der Europäische Rechnungshof hat zur Zeit 25 Mitglieder, eines aus jedem EU-Land, und wird vom Ministerrat für sechs Jahre gewählt. Er kontrolliert den Haushalt der Union, also ihre Einnahmen und Ausgaben. Der Europäische Rechnungshof hat keine direkten Rechtsbefugnisse, sondern leitet seine Feststellungen direkt an die anderen Institutionen der Union weiter. Der Europäische Rechnungshof entspricht in seiner Funktion dem Bundesrechnungshof.


Die Europäische Zentralbank

Die Geldpolitik in den Euro-Ländern wird seit dem 1.1.1999 von der Europäischen Zentralbank (Sitz in Frankfurt/Main) bestimmt. Die Bank ist von der nationalen Politik unabhängig. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Wahrung der Preisstabilität. Im Rahmen des Europäischen System der Zentralbanken (ESZB/Zentralbankrat) legt sie die Leitzinsen fest. (Aus "Staat, Verfassung, Politik" VDP Verlag)

Politikfelder

Zollunion und Binnenmarkt

Seit 1968 gilt innerhalb der Europäischen Union eine Zollunion, d. h. der Handel zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten darf weder durch Zölle noch durch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen behindert werden. Die Behinderungen durch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen dauerten aber teilweise noch an und konnten erst durch Urteile wie die Cassis-de-Dijon-Entscheidung durchgesetzt werden. Für den Handel mit anderen Staaten gilt ein gemeinsamer von der EU bestimmter Zolltarif, durch den sich ein Großteil der Wirtschaftspolitik der EU realisiert. Aus diesem Grund ist die Europäische Gemeinschaft (EG, früher EWG) auch Mitglied in der Welthandelsorganisation (WTO) (die EU kann nicht Mitglied der WTO sein, da sie keine Rechtspersönlichkeit besitzt), und wenngleich alle EU-Staaten auch eigenständige WTO-Mitglieder sind, ist es die EG, die für sie spricht.

Über die Zollunion hinaus geht der seit 1993 bestehende Binnenmarkt, der zusätzlich ein einheitliches Steuergebiet schafft und einen freien Personen-, Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sicherstellt. Die wichtigste Auswirkung des Binnenmarktes ist, dass es in Europa größtenteils keine nationalen Märkte mehr gibt, sondern nur noch einen europäischen Markt. Die Vorteile für den Verbraucher bestehen darin, dass es so eine größere Auswahl an Produkten gibt und dass der größere Konkurrenzdruck die Firmen zwingt, ihre Produkte oder Dienstleistungen zu niedrigeren Preisen und/oder besserer Qualität anzubieten.

Seit dem Vertrag von Amsterdam gilt das Schengener Abkommen das mit den europäischen Staaten vereinbart, dass auf Kontrollen des Personenverkehrs an ihren gemeinsamen Grenzen verzichtet wird. Die Inselstaaten Vereinigtes Königreich und Irland setzten eine Ausnahmeregelung durch und führen weiterhin Kontrollen an ihren Grenzen durch. Ebenso gelten bis zum Wegfall der Grenzkontrollen (ca. 2007) für die 10 neuen EU-Staaten Ausnahmeregelungen.

Wettbewerbspolitik

Um Wirtschaftskartelle und -monopole in der EU zu verhindern und einen fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt sicherzustellen, wurden mit dem EU-Wettbewerbskommissar die Kartellbehörden der einzelnen Staaten ergänzt. Neben der Kontrolle der Wirtschaft ist er auch für die Genehmigung von Subventionen in den Mitgliedstaaten zuständig. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Staaten bestimmte Firmen wettbewerbswidrig unterstützen. Subventionen sind nur für wirtschaftliche schwache Regionen zulässig (z. B. Ostdeutschland).

Letztlich hat diese Wettbewerbspolitik dazu geführt, dass viele Monopole, zum Beispiel im Telekommunikationsbereich, bei der Gas-, Wasser- und Stromversorgung und im Eisenbahnbereich, liberalisiert werden mussten und dadurch der Wettbewerb im Binnenmarkt sichergestellt wurde. Dies wurde in Teilen der Öffentlichkeit kritisch gesehen, da dies auch zum Abbau von Arbeitsplätzen bei öffentlichen und privaten Unternehmen führt.

Wirtschafts- und Währungsunion

Hauptartikel: Europäische Wirtschafts- und Währungsunion

Datei:Euro map de.png
Europäische Währungsunion

Die Währungsunion begann am 1. Juli 1990 mit der Herstellung des freien Kapitalverkehrs zwischen den EU-Staaten. Mitglied waren alle damaligen Mitglieder der Europäischen Union. Die Länder verpflichteten sich damit zu einer vollständigen Liberalisierung des Kapitalverkehrs und einer engeren Kooperation in der Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik.

Am 1. Januar 1999 wurde die Gemeinschaftswährung Euro in den teilnehmenden Staaten eingeführt. Seit dem 1. Januar 2002 ersetzt der Euro die regionalen Währungen in den zwölf teilnehmenden EU-Staaten. Schweden, das Vereinigte Königreich und Dänemark, sowie die am 1. Mai 2004 neu hinzugekommenen EU-Staaten, nehmen zunächst nicht an der Europäischen Währungsunion teil. Die Einheitswährung wird von den teilnehmenden Staaten als wichtiger Schritt der weiteren europäischen Integration und Einheit gesehen.

Wirtschaftspolitik

Datei:European union efre map de.png
Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2005
Bruttoinlandsprodukt in der EU (Karte)
Bruttoinlandsprodukt in der EU (Diagramm)

Die EU erwirtschaftet ein Viertel des weltweiten Bruttosozialprodukts. Wirtschaftspolitisch setzt die EU vor allem in der Landwirtschaft und in der Förderung strukturschwacher Regionen Prioritäten: 42,5 % des Haushalts gehen in Subventionen der europäischen Landwirtschaft, 36 % in Strukturfonds zum Aufbau wirtschaftsschwacher, oft ländlicher Regionen (Stand: 2003). Während die Strukturpolitik beispielsweise in Portugal und Spanien Erfolge zu verzeichnen hat, wird die Landwirtschaftspolitik als rückwärtsgewandt, teuer und entwicklungspolitisch gefährlich kritisiert. International wird die EU deshalb insbesondere von Entwicklungsländern und nichtstaatlichen Organisationen für ihre Subventionspolitik angegriffen. Die EU hat mit dem Lomé-Abkommen und dem im Jahr 2000 nachfolgendem Cotonou-Abkommen einen bevorzugten Marktzugang für einige Produkte der AKP-Staaten gewährt. Aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips von Ministerratsentscheidungen und der starken Lobby haben Reformversuche in der Vergangenheit nur zu geringen Verbesserungen in diesem Bereich geführt.

Der Anteil der Landwirtschaft am EU-Haushalt ist überproportional, dieser Wirtschaftsbereich unterliegt vollständig der EU-Kontrolle. Der Verwaltungskostenanteil ist dabei alles andere als unerheblich. Die globalen Konkurrenten sind zudem weniger tropische Entwicklungsländer als vor allem USA und Kanada. Von allen EU-Staaten verwendet Deutschland den geringsten Teil von EU-Mitteln für die Landwirtschaft - vermutlich mit dem höchsten Verwaltungskostenanteil.

Die europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sind die wichtigsten Strukturfonds, sie sorgen für den wirtschaftlichen Aufholprozess der ärmeren Regionen. Das erste Ziel und damit auch das wichtigste Ziel des EFRE ist, Regionen zu fördern deren BIP weniger als 75 % des EU-Durchschnitts beträgt (z. B. Ostdeutschland). Dafür werden 80 % der Mittel verwendet und in Infrastrukturprojekte, Mittelstandsförderungen und Projekte im Gesundheitswesen und der Forschung gesteckt. Diese Regionen heißen dann Ziel-1-Regionen. Vom EFRE profitieren aber auch die so genannten Ziel-2-Regionen, sie erhalten 13 % der Mittel und unterstützten Regionen die von wirtschaftlicher Umstellung betroffen sind (z. B. aufgrund von Verarmung ländlicher Gebiete oder industriellem Rückgang). Mit den restlichen 7 % des Budgets werden schließlich die Gemeinschaftsinitiativen wie z. B. URBAN und INTERREG finanziert. URBAN dient zur Förderung von Städten mit über 20.000 Einwohnern, die Probleme mit hoher Arbeitslosigkeit, Kriminalität oder Umweltverschmutzung haben und INTERREG fördert die interregionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit.

Für die regionale Entwicklung in den 25 Staaten will die EU in den Jahren 2007 bis 2013 rund 360 Mrd. Euro an Subventionen ausgeben. Aber Ostdeutschland, deren Förderungssumme sich bis Ende 2006 auf über 21 Mrd. Euro belaufen wird, wird dann wahrscheinlich nicht mehr zu den förderungswürdigen Ziel-1-Regionen gehören. Grund dafür ist die Osterweiterung 2004 und der damit verbundene schwächere BIP-Durchschnittswert der EU. Somit ist das BIP in Ostdeutschland besser als der ausschlaggebende 75 % BIP-Durchschnittswert und deshalb auch nicht mehr förderungswürdig. Dies gilt entsprechend für strukturschwache Gebiete in Westdeutschland.

Finanzhilfen und Förderprogramme

Hauptartikel: Förderprogramme der EU

Der größte Teil der Förderungen der EU fließt in die Agrarpolitik und in strukturpolitische Finanzinstrumente (z.B. in den europäischen Fonds für regionale Entwicklung, in den europäischen Sozialfonds, in den europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, sowie in die Steuerung der Fischerei). Oft werden diese Finanzhilfen nicht direkt von Brüssel ausbezahlt, sondern indirekt über nationale und regionale Behörden der Mitgliedsländer. Meist handelt es sich dabei um große Infrastrukturprojekte.

Direkt bezahlt die EU-Kommission Gelder an staatliche oder private Organisationen, wie etwa Universitäten, Unternehmen, Interessenverbände und nichtstaatliche Organisationen (NGOs). Sie laufen in Projekte aus den Bereichen Forschung und Entwicklung, Bildung und Ausbildung, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Informationsgesellschaft sowie in der EU-Außenpolitik. Überwiegend werden EU-interne Projekte gefördert. Mit externen Förderungen werden auch Projekte in Ländern, die der EU beitreten wollen, gefördert. Auch humanitäre Hilfe für die dritte Welt wird geleistet. Externe Förderung werden auch zur Unterstützung der Nachbarschaftsbeziehungen vergeben, sowie um die Stabilität zu sichern.

Die Europäische Union fördert auch neue Technologien. So wurden zahlreiche Koordinierungsgremien gegründet, um einheitliche Standards zu entwickeln, damit der wirtschaftliche Binnenmarkt nicht durch unterschiedliche technische Standards ausgebremst wird. Das ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen) hat so mittlerweile weltweit verwendete Standards im Telekommunikationsbereich geschaffen (z. B. Euro-ISDN, GSM und DECT). Die EU verfolgt auch eine eigene Weltraum-Politik, deren Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit der ESA erfolgt. Für die Raumfahrt-Politik der EU und die Koordination mit der ESA und weiteren Partnern ist der zu diesem Zweck gebildete Europäische Weltraumrat zuständig.

Abkommen und Programme mit anderen Ländern/Regionen

Aber genauso hat die EU auch ein dichtes Netz von Verträgen mit seinen Nachbarn geschlossen. Sie verfolgt damit, genau wie im Inneren, den Ansatz, die Beziehungen zwischen Staaten als Ausgleich von Interessen zu sehen.

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, militärische Stärkung

Hauptartikel: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union

Ein wichtiges Ziel der EU ist die Verteidigung und Vergrößerung ihrer militärischen Stärke: „Die Union ist dafür zuständig, eine gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik einschließlich der schrittweisen Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik zu erarbeiten und zu verwirklichen“ (Verfassungsentwurf Teil III, Art. I-12/4). Die EU-Staaten verpflichten sich ferner per Verfassung „ihre militärischen Fähigkeiten zu verbessern“. Eine Europäische Verteidigungsagentur soll eingerichtet werden mit der Aufgabe „zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors“ beizutragen. Linke Kritiker lehnen diese als imperialistisch empfundenen Ziele der EU ab.

Die Union besitzt kein eigenes Militär, sondern greift auf die Truppen der Mitgliedstaaten zurück. Sogenannte Friedenseinsätze sollen dann in Zukunft unter Schirmherrschaft der EU stattfinden. Diese Friedenseinsätze sind umstritten, wie der Kosovo-Krieg, der 1999 noch unter NATO-Befehl und mit Hilfe der Bundeswehr geführt wurde.

Kulturpolitik

Eine fördernde Politik der EU auf kulturellem Gebiet wurde durch den Vertrag von Maastricht ermöglicht, durch den die EU Kompetenzen auf diesem Gebiet erhielt. Die EU darf nur immer einen Beitrag leisten, muss die Maßnahmen der Nationalstaaten unterstützen und die Vielfalt der Kulturen achten und fördern. In der Förderperiode zwischen 1994 und 1999 führte die Union die Programme RAPHAEL, ARIANE und KALEIDOSKOP. Seit dem Jahr 2000 läuft das Rahmenprogramm KULTUR 2000. Gesondert ist die Aktion Kulturhauptstadt Europas zu sehen.

Finanzhaushalt

Mitgliedstaat Haushalts-
beiträge 2005
(Mio. Euro)
Deutschland Deutschland 21.313
Frankreich Frankreich 16.888
Italien Italien 13.996
Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich 12.339
Spanien Spanien 8.901
Niederlande Niederlande 5.412
Belgien Belgien 4.091
Schweden Schweden 2.817
Polen Polen 2.367
Osterreich Österreich 2.209
Danemark Dänemark 2.066
Griechenland Griechenland 1.848
Finnland Finnland 1.512
Portugal Portugal 1.385
Irland Irland 1.366
Tschechien Tschechien 999
Ungarn Ungarn 896
Slowakei Slowakei 382
Slowenien Slowenien 285
Luxemburg Luxemburg 238
Litauen Litauen 211
Zypern Republik Zypern 157
Lettland Lettland 126
Estland Estland 99
Malta Malta 51
Gesamt 101.954

Zur Finanzierung der Ausgaben der Europäischen Union verfügt diese über so genannte Eigenmittel, die man auch als Steuereinnahmen definieren könnte. Sie werden vor allem aus Beiträgen der Mitgliedstaaten erzielt, zu geringen Teilen auch aus eigenen Einnahmen, etwa aus Import-Zöllen an den Außengrenzen der EU. Die Eigenmittel fließen der EU automatisch zu, es bedarf hierfür keines Beschlusses der einzelstaatlichen Behörden.

Die Hauptbeiträge der Mitgliedstaaten werden nach zwei Gesichtspunkten bemessen. Zum einen wird ein Anteil der Staatseinnahmen aus Umsatzsteuern/Mehrwertsteuern an die EU abgeführt. Zum anderen werden die notwendigen Einnahmen proportional zum Bruttoinlandsprodukt der Staaten abgeführt, denn die EU darf keine Kredite aufnehmen. Diese letzteren Einnahmen stellen den größten Anteil dar. In beiden Fällen werden unterschiedliche Bemessungsverfahren in den Staaten berücksichtigt. Eine Ausnahme stellt hier bis Ende 2006 das Vereinigte Königreich dar, das seit 1984 zwei Drittel seiner Nettobeiträge zurückerstattet bekommt (Britenrabatt). Diese Ausnahme wurde von der damaligen britischen Premierministerin Margaret Thatcher ausgehandelt da es im Vereinigten Königreich weniger Bauern als in anderen EU-Ländern gibt und dadurch auch weniger Fördermittel erhält.

Geschichtliche Entwicklung

Im Jahr 1988 wurde das System der Gemeinschaftsfinanzierung in der heutigen Form festgelegt. Insbesondere wurde eine neue Einnahme auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommen (BNE) eingeführt, die sich durch Anwendung eines bestimmten Satzes auf die Summe der BNE aller Mitgliedstaaten bemisst. Außerdem wurde das Wachstum der abzuführenden Eigenmittel eingedämmt. Mit Beschluss vom 24. Juni 1988 wurde eine Gesamtobergrenze eingeführt, die 1992, 1,20 % des Gesamtbetrags des BNE der Gemeinschaft erreichte.

Am 31. Oktober 1994 erging ein neuer Beschluss über das System der Eigenmittel, so dass die Obergrenze bis 1999 schrittweise auf 1,27 % des BNE anstieg, gleichzeitig wurde der einheitliche Mehrwertsteuer-Eigenmittelsatz schrittweise von 1,4 % auf 1 % gesenkt. Mit Ablauf des Finanzrahmens 1993-1999 hat der Europäische Rat am 24. und 25. März 1999 sich auf eine neue Finanzielle Vorausschau 2000-2006 geeinigt. Es wurde ein neuer Eigenmittelbeschluss gefasst, der seit der Ratifizierung durch alle nationalen Parlamente am 1. Januar 2002 in Kraft trat.

Der Ausgleich für das Vereinigte Königreich wurde genauso beibehalten wie die auf 1,27 % des BNE festgesetzte Eigenmittelobergrenze. Aber es wurden eine Reihe von Änderungen bezüglich der Finanzierung des Haushalts und der Finanzierung des britischen Ausgleichs eingeführt. Im Bereich der Haushaltsfinanzierung war vorgesehen, ab dem 1. Januar 2001 den Prozentsatz der traditionellen Eigenmittel, den die Mitgliedstaaten zur Deckung der Erhebungskosten einbehalten dürfen, von 10 % auf 25 % anzuheben und den maximalen Abrufsatz für die Mehrwertsteuer-Eigenmittel auf 0,75 % in den Jahren 2002 und 2003 und auf 0,50 % ab 2004 herabzusetzen. Die Finanzierung des britischen Ausgleichs durch die anderen Mitgliedstaaten wurde insofern geändert, als der Anteil Österreichs, Deutschlands, der Niederlande und Schwedens an der Finanzierung auf 25 % ihres normalen Anteils reduziert wird.

Künftiger Finanzrahmen

Im Zuge der Festlegung des Finanzrahmens 2007-2013 wurde von der Europäischen Kommission ein neuer Korrekturmechanismus gefordert, der den seit 1984 existierenden Britenrabatt für das Vereinigte Königreich ablösen soll. Dieser brachte dem Königreich jährlich 4,6 Milliarden Euro Ersparnis. Großbritannien begründet den Rabatt mit der unterproportionalen Förderung der Landwirtschaft. Im EU-Durchschnitt werden 40 % der EU-Mittel für die Landwirtschaft aufgewendet, in Großbritannien nur 20%. In Dänemark und Deutschland – dem größten Nettozahler der EU – werden allerdings nur rund 12 % der EU-Mittel für die Landwirtschaft aufgewendet, ohne dass diesen Staaten ein Rabatt gewährt würde.

Ein erster Vorschlag zur Neuregelung scheiterte beim EU-Gipfel im Juni 2005, da sich die Mitgliedsländer nicht einigen konnten. Ein zweiter EU-Gipfel im Dezember 2005 brachte den Durchbruch. Der Haushalt wurde auf 862,4 Milliarden Euro festgelegt. Dies entspricht 1,045 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU. Die Briten erklärten sich bereit, während der sieben Jahre auf einen Anteil von 10,5 Milliarden Euro des Rabatts zu verzichten. Im Gegenzug willigten die Franzosen ein, in den Jahren 2008/2009 eine gründliche Überprüfung der Ein- und Ausgaben (einschließlich der Agrarpolitik) von der EU-Kommission vornehmen zu lassen. Deutschland verzichtet auf 100 Mio. Euro seiner Strukturfonds-Erhöhung von 400 Mio EUR zugunsten Polens. Der Strukturfonds für Ostdeutschland und Bayern liegt somit bei 13,3 Mrd EUR + 300 Mio EUR = 13,6 Mrd EUR(?). Die Angleichung der Nettozahlungen scheint nicht gelungen. Für viele Staaten erhöht sich der Nettorückfluss aus Brüssel, für Deutschland wird er möglicherweise von ca. 7 Mrd EUR pro Jahr auf 10 Mrd EUR pro Jahr steigen.

== Kritikpunkte ==-

Bürokratie und Demokratiedefizit

Mit der Wortschöpfung Eurokratie wird kritisiert, dass die Entscheidungen innerhalb der EU von einer gesichtslosen Bürokratie getroffen würden, die niemandem verantwortlich sei und von niemandem gewählt wird. Die Eurokratie soll dabei das Gegenteil zur Demokratie darstellen. Die EU-Kommissare, die im Schnitt alle fünf Jahre wechseln und selbst nicht von der Bevölkerung, sondern von den Regierungschefs der Mitgliedstaaten gewählt werden, hätten innerhalb ihrer Behörde letztendlich gar keine Macht – die läge bei den Verwaltungsbeamten.

In eine ähnliche Richtung geht die Kritik einiger Politikwissenschaftler, die auf ein Demokratiedefizit innerhalb der EU hinweisen. Insbesondere wird eine ungenügende demokratische Legitimierung verbindlicher Entscheidungen festgestellt. Denn der Rat der Europäischen Union als wichtigstes Entscheidungsorgan der EU wird ausschließlich von den nationalen Regierungen kontrolliert, ohne dass nationale Parlamente oder das Europäische Parlament eine ausreichende Kontrollmöglichkeit haben. Dies führe dazu, dass die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive, ein Grundprinzip jeder funktionierenden Demokratie, im Rat aufgehoben wird. Die Regierungen (also die Exekutive) üben im Rat ohne parlamentarische Kontrolle legislative Funktion aus. Andere Politikwissenschaftler halten die Legitimation des Rates als Gremium demokratisch gewählter Regierungen für ausreichend. Zudem verweisen sie auf eine mögliche zusätzliche Legitimation durch gute und effiziente Entscheidungen (Output-Legitimation).

„Würde sich die EU bei uns um Beitritt bewerben, müssten wir sagen: demokratisch ungenügend“Günter Verheugen, ehem. EU-Erweiterungskommissar

Verwaltungskosten

Die zahlreichen Organe der EU und die von ihnen erlassenen Richtlinien und Verträge erfordern eine Vielzahl von Beamten zu ihrer Ausführung und Kontrolle. Insbesondere durch die 21 offiziellen Amtssprachen entstehen zusätzliche Kosten, da sämtliche gesprochenen und geschriebenen Texte in jede andere Sprache übersetzt werden müssen. Dennoch hat die Europäische Union weniger Beschäftigte als manche Großstadt.

Verlust an regionalen Eigenheiten

Während durch die Gründung des Europäischen Binnenmarktes einerseits mehr Wettbewerb erreicht werden könnte, gingen die dafür notwendigen Vereinheitlichungen und Marktöffnungen oft zu Lasten regionaler Eigenheiten. So entschied beispielsweise der Europäische Gerichtshof, dass das für Deutschland traditionell wichtige Reinheitsgebot für deutsches Bier nicht auf importiertes Bier angewandt werden darf. Andererseits bewahrt die EU ganz explizit regionale Besonderheiten durch den Schutz geografischer Herkunftsangaben. So dürfen nur in Nürnberg produzierte BratwürsteOriginal Nürnberger Rostbratwurst“ heißen, für Thüringer Bratwürste gilt gleiches.

Korruption

Hauptartikel: Korruption in der EU

Da immer mehr Kompetenzen der einzelnen Mitgliedstaaten an die EU abgetreten werden, stellt sich zunehmend das Problem der Korruption sowie eine Diskussion über Möglichkeiten der Bekämpfung. Um Korruption und Schattenwirtschaft zu verhindern sowie die ordnungsgemäße Verwendung ihrer Mittel sicherzustellen, überwacht die EU-Behörde Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) – leider nicht sehr effektiv – die Vergabe von EU-Aufträgen.

Weniger Mitsprache der Mitgliedsländer

Die Gesetzgebungsautonomie der einzelnen Mitgliedsstaaten wird sukzessive dezimiert. EU-Verordnungen haben stärkere Geltungswirkung als nationale Normen. Aus diesem Grund kann man nicht mehr von einer „Gesetzgebungshoheit“ der Mitgliedsstaaten sprechen. Diese aber ist ein absolutes Erfordernis für die Autonomie eines Staates. Man kann deshalb durchauß von einer bereits erfolgten Auflösung der Nationalstaaten sprechen. Als Österreich etwa in den späten 90er Jahren demokratisch eine Mitte-rechts-Regierung aus der ÖVP (Österreichische Volkspartei) und FPÖ (Freiheitliche Partei Österreichs) bildete, wurde Österreich mit massiven Sanktionen seitens der Europäischen Union bedacht. Die EU wurde dafür nie zur Rechenschaft gezogen. Es war den meisten Menschen – Aufgrund der großen Medienmacht der EU und Ihrer Organe – nicht bewusst, dass die EU hier eine demokratische Wahl eines Mitgliedsstaates zu verhindern suchte. Wie auch immer man das Ergebnis dieser Wahl ideologisch beurteilen möchte, so war es doch eine demokratische Wahl und wäre als solche von der EU zu respektieren gewesen.

Literatur

  • Dagger, Steffen / Schröder, Till: Flagge zeigen - Landesvertretungen in Brüssel, in: Fachmagazin Politik & Kommunikation 2/2005
  • Dauses, Manfred A. (Hrsg.): Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts (Loseblattsammlung), 13. Ergänzungslieferung, C. H. Beck 2004, ISBN 3-406-44100-9
  • Dinan, Desmond: Ever closer Union. An introduction to the European Union, 2. Aufl., L. Rienner Publishers 1999, ISBN 1555877397
  • Jachtenfuchs, Markus / Kohler-Koch, Beate: Europäische Integration, UTB 2003, ISBN 3825218538
  • Jäger, Thomas / Piepenschneider, Melanie (Hrsg.): Europa 2020. Szenarien politischer Entwicklung, Leske + Budrich Verlag 2002, ISBN 3810013560
  • Kohler-Koch, Beate / Woyke, Wichard (Hrsg.): Die Europäische Union, Bd. 5, Lexikon der Politik, C.H. Beck 1996, ISBN 340636909X
  • Landfried, Christine: Das politische Europa: Differenz als Potenzial der Europäischen Union, 2. Aufl., Nomos, 2005, ISBN 3832910409
  • McCormick, John: Understanding the European Union. A concise introduction, Palgrave MacMillan 2002, ISBN 033394867X
  • Mickel, Wolfgang W. (Hrsg.): Europäische Union: Handlexikon der Europäischen Union, 2. überarb. und erw. Aufl., Omnia 1998, ISBN 3893440453
  • Moravcsik, Andrew M.: The Choice for Europe: Social Purpose and State Power from Messina to Maastricht, Cornell University Press 1998, ISBN 0801485096
  • Nugent, Neill: Government and Politics of the European Union, 5. Aufl., Duke University Press 2003, ISBN 082232993X
  • Pfetsch, Frank R. / Beichelt, Timm: Die Europäische Union. Eine Einführung. Geschichte, Institutionen, Prozesse, UTB 2001, ISBN 3825219879
  • Thiel, Elke: Die Europäische Union. Von der Integration der Märkte zu gemeinsamen Politiken, Leske + Budrich Verlag 1998, ISBN 3810019364
  • Wallace, Helen; Wallace, William (Hrsg.): Policy-Making in the European Union, Fourth Edition, Oxford University Press 2000, ISBN 019878242X

Siehe auch

 Wikinews: Europäische Union – in den Nachrichten
Commons: Europäische Union – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Europäische Union – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen