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Bürgermeister

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Ein Bürgermeister ist das Oberhaupt einer Stadt oder Gemeinde. Er wird je nach Land direkt von den Bürgern oder vom Stadt-/Gemeinderat gewählt.

In vielen Regionen und Kommunen wurde in früherer Zeit für die Funktion des Bürgermeisters der Begriff Schulze, Schultes, oder Schultheiß (in Städten gelegentlich auch Stadtschultheiß) verwendet. Mitunter hatten die Städte in früheren Jahrhunderten zeitgleich mehrere Bürgermeister, deren Sprecher sich wortführender Bürgermeister nannte. Als Bürgermeister, die oftmals zugleich das Richteramt bekleideten, wurden jahrhundertelang ausschließlich Volljuristen gewählt.

In Württemberg um 1750 war ein Schultheiß der Ortsvorsteher, den man heute Bürgermeister nennt. Der damalige Bürgermeister hatte die Funktion des heutigen Gemeindepflegers.

Deutschland

In den meisten größeren, vor allem in kreisfreien Städten gibt es in Deutschland einen Oberbürgermeister oder eine Oberbürgermeisterin sowie einen oder mehrere Beigeordnete, die dann gelegentlich die Amtsbezeichnung Bürgermeister tragen.

Oftmals ist "Der Bürgermeister" auch die Bezeichnung für die Behörde (Gemeindeverwaltung), deren Leiter der Bürgermeister ist.

In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen war bis 1994 bzw. 1996 der Bürgermeister ehrenamtlich tätig und übte nur repräsentative Aufgaben aus. Die Funktion eines Hauptgemeindebeamten fiel dem Stadtdirektor / Gemeindedirektor zu (norddeutschen Ratsverfassungen). In den Stadtstaaten hat der Regierende Bürgermeister (Land Berlin), der Erste Bürgermeister (Freie und Hansestadt Hamburg) und Bürgermeister und Präsident des Senats (Freie Hansestadt Bremen) die Funktionen des Ministerpräsidenten eines Bundeslandes. In Berlin führt der Stellvertreter des Regierenden Bürgermeisters den Titel Bürgermeister. Der Lübecker Bürgermeister ist von seinem Rang einem Oberbürgermeister vergleichbar, in anderen schleswig-holsteinischen Städten vergleichbarer und kleinerer Größe gibt es diesen Titel auch, in Lübeck wird er aber aus historischen Gründen weiter nur "Bürgermeister" genannt.

In Rheinland-Pfalz wird das Oberhaupt einer Ortsgemeinde als Ortsbürgermeister bezeichnet. Bis zu einer bestimmten Einwohnerzahl üben die Ortsbürgermeister ihr Amt ehrenamtlich aus. Mehrere (verbandsangehörige) Gemeinden bilden eine Verbandsgemeinde. Deren Oberhaupt ist der (hauptamtliche) Bürgermeister. Verbandsfreie aber kreisangehörige Gemeinden sind in der Regel Städte. Das Oberhaupt einer solchen Stadt heißt in Rheinland-Pfalz Stadtbürgermeister und ist (aufgrund der größeren Einwohnerzahl) in der Regel hauptamtlich tätig.

Aufgaben

Der (hauptamtliche) Bürgermeister hat entsprechend der jeweiligen Gemeindeordnung unterschiedliche Aufgaben:

  • Er ist der Vorsitzende des Stadtrats und der Stadtverwaltung (In Schleswig-Holstein nur der Stadtverwaltung)
  • Er bereitet die Beschlüsse der politischen Gremien vor
  • Er ist für die Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich
  • Er ist der gesetzliche Vertreter der Gemeinde
  • Er ist der Dienstvorgesetzte der Mitarbeiter der Gemeinde
  • Er ist für die sachgerechte Erledigung der Weisungsaufgaben verantwortlich

Österreich

Der Bürgermeister wird je nach Bundesland größtenteils direkt gewählt, in einigen Bundesländern (Niederösterreich, Steiermark und Wien) von den Mitgliedern des Gemeinderates. In Wien wird der Bürgermeister, der zugleich auch Landeshauptmann des Bundeslandes Wien ist, nicht direkt, sondern vom Gemeinderat (der gleichzeitig auch Landtag ist) gewählt.

Wenn der Bürgermeister nicht direkt gewählt wird, stellt meistens die Mehrheitspartei (nicht verpflichtend) den Bürgermeister. Dies ist aber von den jeweiligen Mehrheitsverhältnissen abhängig.

Der Bürgermeister ist das ausführende Organ der Gemeinderatsbeschlüsse. Außerdem führt er Bundes- und Landesweisungen aus. Die Gemeindebediensteten sind ihm unterstellt. Er vertritt eine Gemeinde auch nach außen. In Bauangelegenheiten ist er die erste Instanz. In Statutarstädten führt er ebenso die Agenden des Bezirkshauptmannes aus.

In jeder Gemeinde gibt es als Vertretung einen, zwei oder drei Vizebürgermeister, je nach Wahlergebnis und der Gemeindegröße.

Schweiz

In der Schweiz gibt es die Bezeichnung Bürgermeister nicht. Die analoge Bezeichnung ist je nach Ort Stadtpräsident, Stadtammann, Gemeindepräsident, Syndic, Ammann oder Gemeindeammann.

Südtirol

Der Bürgermeister wird in Südtirol direkt gewählt. Es gibt einen Unterschied zwischen den Gemeinden mit mehr und weniger als 15.000 Einwohnern: In den Zentren mit weniger als 15.000 Einwohnern wird der Bürgermeister zwischen allen Gemeinderatskandidaten gewählt, in den größeren Städten wird ein dafür bestimmter Bürgermeisterkandidat einer Liste oder Koalition gewählt.

In Südtirol ist der vorgesehene Stellvertreter des Bürgermeisters Vizebürgermeister genannt und er wird vom Bürgermeister gewählt. In Orten mit mehr als 13.000 Einwohnern und in Zentren, wo das von der Gemeindesatzung vorgesehen ist, soll der Vizebürgermeister dem anderen Sprachgruppe im Vergleich zum Bürgermeister gehören.

Der Bürgermeister ist der Chef der Stadtregierung, die als Stadtrat bezeichnet wird. In der Landeshauptstadt Bozen ist er in derselben Zeit auch Bezirksvorsitzender, der einem österreichischen Bezirkshauptmann entspricht.

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