Ultraleichtflugzeug

Definition
Ultraleicht-Flugzeuge (kurz ULs) sind kleine, sehr leichte Flugzeuge. Die Besatzung besteht maximal aus zwei Personen. Die maximale Abflugmasse (MTOW) darf bei Einsitzern 300 kg, bei Zweisitzern 450 kg (bzw. 472,5 kg mit Rettungsgerät) nicht überschreiten und das Fluggerät muss mit mindestens 65 km/h noch flugfähig sein. ULs sind in Deutschland rechtlich stets Luftsportgeräte, keine Flugzeuge. Alle motorgetriebenen Ultraleichtflugzeuge werden in Deutschland mit D-M... Kennzeichen zugelassen und müssen ein Gesamtrettungssystem haben - dies besteht aus einer Rakete, die im Bedarfsfall einen sehr grossen Fallschirm für das gesamte Flugzeug mit der Besatzung aus dem Flugzeug zieht.
Ultraleichtflugzeugarten und -typen
Bei Ultraleichtflugzeugen unterscheidet man zwischen gewichtskraftgesteuerten Trikes, ähnlich dem Hängegleiter und aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen (3-Achs-gesteuert) wie einer Cessna, gerade letztere haben in der letzten Zeit einen enormen Entwicklungsschub durchgemacht und sind inzwischen wesentlich leistungsfähiger als kleine Sportflugzeuge. Mit modernen dreiachsgesteuerten UL-Flugzeugen sind Reisegeschwindigkeiten von 250km/h keine Seltenheit, die Höchstgeschwindigkeit kann bei bis zu 330 km/h liegen. Ebenso verwendet man inzwischen die dreiachsgesteuerten ULs für den Flugzeugschleppstart von Segelflugzeugen.
Desweiteren gibt es noch Fußstartfähige UL's, dies sind Hängegleiter oder Gleitschirme mit Rucksackmotor. Deren Reisegeschwindigkeit liegt im allgemeinen nicht höher als 50km/h. Ebenso gibt es inzwischen ultraleichte Segelflugzeuge und auch UL-Motorsegler, die in ihren Leistungsdaten normalen Segelflugzeugen in nichts nachstehen.
Ultraleichtflugzeug-Lizenz
Um ULs fliegen zu dürfen benötigt man einen SPL-F (Sportpilotenlizenz mit Beiblatt F), wobei zwischen Motor-Gleitschirmen, gewichtskraftgesteuerten und aerodynamisch gesteuerten ULs auch in der Lizenz unterschieden wird. Zusätzlich zu diesen Lizenzen können folgende Berechtigungen erworben werden: (Streckenflugberechtigung), Passagierflugberechtigung, Flugzeugschleppberechtigung (ohne Fangschlepp), Lehrberechtigung. Kunstflug, Nachtflug und kontrollierter Sichtflug sind mit Luftsportgeräten in Deutschland allgemein verboten, daher können auch keiner Berechtigungen hierfür erworben werden.
Der SPL-F ist der 'höchste' Schein für Luftsportgeräte und darf auch kommerziell genutzt werden(!). Er entspricht quasi einem national gültigen CPL (Berufspilotenschein) bis 472,5 kg MTOW. kake kaka koke kako
Ultraleichte Links im deutschen WWW
- Verband für 'Dreiachser': http://www.daec.de/lsgb/index.php
- Verband für 'Dreiachser' und 'Triker': http://www.dulv.de
- Eine Community: http://www.pilots24.com/content/ul/ul.php4
- Eine schöne 3-achser Datenbank: http://delta-mike.pair.com/datenbank.htm