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Anlagenmechaniker

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Der Anlagenmechaniker ist in Deutschland ein staatlich anerkannter[1] Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz.

Ausbildungsdauer und Struktur

Die Ausbildungsdauer zum Anlagenmechaniker beträgt in der Regel dreieinhalb Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule[2]. Es handelt sich um einen Monoberuf, dessen Ausbildung in den folgenden Einsatzgebieten vertieft werden kann:

  • Anlagenbau,
  • Apparate- und Behälterbau,
  • Instandhaltung,
  • Rohrsystemtechnik,
  • Schweißtechnik.

Weitere Einsatzgebiete sind möglich, wenn die vorgegebenen Inhalte der Ausbildungsordnung vermittelt werden können.

Entstehungsgeschichte

Der Ausbildungsberuf ersetzt die Ausbildungsordnung aus dem Jahr 1987. Die bisher bestehenden Fachrichtungen Apparatetechnik, Schweißtechnik und Versorgungstechnik wurden in die oben aufgeführten Einsatzgebiete überführt. Die neue Ausbildungsordnung trägt der zunehmenden Geschäftsprozessorientierung Rechnung.[3] Zwischen 2004 und 2007 wurde darüber hinaus die gestreckte Abschlussprüfung erprobt.

Arbeitsgebiete

Anlagenmechaniker fertigen Bauteile an, fügen diese zu Baugruppen, Anlagen oder Apparaten zusammen. Sie führen Instandhaltungsarbeiten oder Änderungen an Anlagen aus, können aber auch Einstell-, Pflege- und Wartungsarbeiten durchführen. Sie finden ihren Arbeitsplatz in Unternehmen des Anlagen-, Apparate- und Behälterbaus. Sie können aber auch bei Unternehmen der Lüftungs- und Versorgungstechnik beschäftigt sein.

Einzelnachweise

  1. Ausbildungsordnung der industriellen Metallberufe auf juris (PDF; 477 kB). Abgerufen am 19. Oktober 2010.
  2. Rahmenlehrplan der KMK zum Anlagenmechaniker (PDF; 65 kB). Abgerufen am 19. Oktober 2010
  3. Präsentation von Gesamtmetall zur Neuordnung der industriellen Metallberufe. Abgerufen am 19. Oktober 2010

Literatur

  • BiBB (Hrsg.): Umsetzungshilfe zum Anlagenmechaniker 1. Auflage 2006. W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG, Bielefeld, 2006, ISBN 978-3763937042