Zum Inhalt springen

Nanomaterial

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 12. Januar 2014 um 17:00 Uhr durch Furocumarine (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Ein Nanomaterial ist im Prinzip ein Material, dessen einzelne Einheiten in einer Größe zwischen 1 und 1000 Nanometer (10−9 Meter, Milliardstel Meter) liegen.

Natürliche Nanomaterialien

Einige Beispiele aus der belebten Natur: Die Feinstruktur von Foraminiferen und Viren (Kapsid), die Wachskristalle auf der Oberseite eines Lotos- oder Brunnenkresseblattes, Seide (wie Raupen-, Spinnen-, Spinnmilbenseide[1] und Byssus), das Exoskelett der Gliederfüßer (mit Füßen, Antennen und Mundwerkzeugen), die Hafthärchen an Geckofüßen, Schmetterlingsschuppen, Kollagenfibrillen, natürliche Kolloide (wie Milch, Blut), verhornte Gewebe (wie Haut, Krallen, Schnäbel, Federn, Hörner, Haare), Leitbündel, Xylem, Baumwolle, Perlmutt, Korallen und unsere Knochenmatrix sind natürliche organische Nanomaterialien.

Natürliche anorganische Nanomaterialien sind das Produkt natürlicher Erosion (Tonminerale) und/oder vulkanischer Aktivität (Opal), aber auch Waldbrände. Durch gezieltes Brennen entstehen mineralische Pigmente, Zement, pyrogene Kieselsäuren etc.

Synthetische Nanomaterialien

Materialien, die aus Fullerenen (Kohlenstoff-„Fußbällen“ oder Nanoröhrchen), Industrierußen oder Nanoteilchen (Nanopartikel, Metallen, Metall- und Halbmetalloxiden, Metallsulfiden, Halbleitern oder Polymeren) zusammengesetzt sind.

Marktgröße

Der Weltmarkt für (vorwigend synthetische) Nanomaterialien wird für 2011 auf 11 Millionen Tonnen mit einem Wert von 20 Milliarden Euro geschätzt.[2]

Versuch einer rechtlichen Definition

Als Nanomaterialien werden nach der Europäischen Kommission seit dem 18. Oktober 2011 Materialien bezeichnet, welche sich aus Nanoobjekten (1 nm bis 100 nm) im ungebundenem Zustand, d. h. aus Aggregaten oder Agglomeraten, zusammensetzen und mehr als 50 Prozent an Nanoobjekten in der anzahlgewichteten Partikelgrößenverteilung aufweisen. Erfasst werden damit alle natürlichen, bei Prozessen anfallenden und hergestellten Materialien.[3][4] Bis Dezember 2014 soll diese Definition im Lichte der gewonnenen Erfahrungen und der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen überprüft werden.

Frankreich möchte nach einem vorliegenden Gesetzesentwurf solcherart definierte Nanomaterialien vor dem Import registrieren.[5] Dagegen schlägt das Umweltbundesamt (Deutschland) eine einheitliche europaweite Regelung und Registrierung aller Produkte vor, die Nanomaterial enthalten.[6]

Kritik

Kritisiert wird an der Definition, dass sie zu breit gefasst sei und damit auch Jahrhunderte alte Materialien wie mineralische Pigmente oder Alltagsprodukte erfasst würden. So können Materialien, die aus groben Partikeln bestehen und ein wenig Abrieb enthalten, als Nanomaterial eingestuft werden, während eine feines Pulver mit einer schmalen Korngrößenverteilung und einem Mittelwert von 110 nm nicht unter die Definition fiele.[7]

Dazu kommt, dass keine zuverlässige Messmethode existiert, mit der alltägliche Pulver eindeutig als Nanomaterial oder nicht eingestuft werden können.

  • Fortschritte in der Partikelmesstechnik von Nanoobjekten: Toward Advancing Nano-Object Count Metrology([1])

Einzelnachweise

  1. Spinnmilbenseide
  2. European Commission: Nanotechnology. Introduction, gesichtet 10. Dezember 2013.
  3. Pressemitteilung der Europäischen Kommission: Was ist ein „Nanomaterial“? Europäische Kommission legt erstmals gemeinsame Definition vor. 2011.
  4. Europäische Kommission: Was ist Nanomaterial? Definition der EU-Kommission. 2011.
  5. Gesetzesentwurf Frankreich: Frankreich beschliesst europaweit erste Berichtspflicht für Nanomaterialien ab 2013.
  6. Umweltbundesamt: Konzept für ein europäisches Register für nanomaterialhaltige Produkte.
  7. Cefic: Praktische Definition wird gebraucht: Practical nanomaterials definition needed to push forward next great innovation breakthrough 2011.