Tierrechte
Der Begriff der Tierrechte wurde als wörtliche Übersetzung des englischen Begriffs "Animal Rights" aus dem angelsächsischen Sprach- und Kulturraum übernommen. Er bezeichnet die Ansicht, dass zumindest einige Tierarten ebenso wie Menschen unveräußerliche Grundrechte haben und dass Menschen ethische Grundsätze beim Umgang mit diesen Tieren befolgen sollen.
Übersicht
Tierrechte werden für jene Tiere vorgeschlagen, die Bewusstsein besitzen und die ihrem eigenen Leben erkennbar einen Wert beimessen. Grundlage hierfür sind ethische Konzepte in der westlichen Philosophie, die davon ausgehen, dass Tiere über eine Schmerz- und Leidensfähigkeit verfügen und damit einen Eigenwert und eine eigene Würde besitzen. Man nennt diese Sicht der Dinge auch „pathozentrische Ethik“.
Solchen Tieren soll das Verfügungsrecht am eigenen Leib sowie die Möglichkeit begrenzter Selbstbestimmung gegeben werden. Die Praxis, dass solche Tiere Eigentum oder Handelsgut sein können, wird damit abgelehnt. Tierrecht unterscheidet sich vom Tierschutz, der (nur) das Leiden von Tieren zu verhindern sucht.
Die Vergabe von Rechten an bestimmte Tiere bedeutet nicht die rechtliche Gleichstellung von Menschen und (anderen) Tieren. Tierrechte sollen nach Ansicht ihrer Befürworter dem Vermögen der Tierart angeglichen sein. Unabhängig vom Nutzen, den ein Tier dem Menschen bietet, argumentieren Tierrechtler, soll dem Tier die Bestimmung über das eigene Schicksal soweit wie möglich gewährt werden; das Nutzprinzip soll also hinter dem Selbstbestimmungsrecht des Tieres zurücktreten.
Die meisten Tierrechtler sehen den Gebrauch von Tieren zum Gewinn von Nahrung oder Kleidung, zur Unterhaltung oder als Versuchstiere als unvereinbar mit den vorgeschlagenen Tierrechten an. Der Status des Tieres als „Besitz“ gilt als wesentliches Problem, da hierdurch die geforderten Rechte des Tieres eingeschränkt werden.
Tierrecht in der Philosophie
Der Engländer Henry Salt thematisierte Tierrechte erstmals 1892 in seinem Buch Animals' Rights: Considered in Relation to Social Progress; im Folgejahr gründete er die Humanitarian League, die ein Verbot der Jagd als Sport erreichen wollte.
Bekannte moderne Befürworter von Tierrechten sind die Philosophen Peter Singer und Tom Regan, deren Forderungen weitgehend übereinstimmen, die ihre Sichtweisen aber unterschiedlich begründen. Aktivisten wie Karen Davis vom United Poultry Concerns, Ingrid Newkirk von PETA (PETA bietet keine weiteren Hinweise oder Texte zur Tierrechtsphilosophie) und Gary Francione von der Rutgers Universty Animal-Law Clinic haben ebenfalls Philosophien des Tierrechts entworfen. (siehe Weblinks)
Grundlage: Leidensfähigkeit
Obwohl Peter Singer mit seinem Buch Animal Liberation oftmals als einer der Vordenker der Tierrechtsbewegung gilt, ist dies fachlich falsch. Klassifikatorisch exakter ist er der Vordenker der "Tierbefreiungsbewegung", ein Begriff, der im englischen zusätzlich zum Tierrechtsbegriff weiterhin seine Verwendung findet. Denn seine Argumentation basiert nicht auf einem Rechtekonzept, sondern auf der Berücksichtigung individueller Präferenzen, Interessen oder - sehr allgemein und unscharf formuliert - die Empfindungen des Tieres. Singer betont die Leidensfähigkeit als Voraussetzung für die Berücksichtigung, Rechte zu erwerben; dieses Prinzip leitet sich aus seiner dem Präferenz-Utilitarismus nahestehenden Ethik ab. Singer argumentiert, dass unser Rechtssystem Grundrechte nicht aufgrund von Intelligenz, moralischer "Selbstbestimmung/-orientierung" (fehlt beim Verbrecher oder manchen Geisteskranken) oder anderer nur beim Menschen zu findender Eigenschaften gewähre. Vielmehr sei die Leidensfähigkeit des Individuums ein ausschlaggebendes Kriterium, für ein Recht auf Leben bedarf es jedoch Personenstatus mit Zukunftgerichtetheit usw. Da Tiere jedenfalls leiden können, folgert Singer, seien konsequenterweise auch Tieren Grundrechte wie Schmerz/Leidensvermeidung oder einigen ein Recht auf Leben zu gewähren. Andernfalls würden Menschen Tiere diskriminieren (Speziesismus).
Diese allgemeine Aussage zeigt allerdings nur sehr grob auf, welchen Tieren welche Grundrechte zu gewähren sind. Primär ist der Anspruch auf Schmerz- und Leidensfreiheit, welcher fachlich als Pathozentrismus bezeichnet wird.
Grundlage: Individualrechte
Tom Regan (The Case for Animal Rights) geht von einer formal-rechtlichen Sichtweise an die Tierrechtsfrage heran. Er postuliert, dass nicht-menschliche Tiere, sogenannte "Lebenssubjekte", Anspruch auf Grundrechte besitzen, eventuell geringeren Grades als Menschen. Solche Tiere haben Persönlichkeitsrechte, und dürfen demnach nicht als Mittel zum Zweck genutzt werden. Regan propagiert den Verzicht auf Tierzucht zur Nahrungsgewinnung, zur Sportjagd und für Versuchstiere. Dieser allgemein geforderte Verzicht auf eine Form der Tiernutzung postuliert allerdings noch keine Individualrechte. Problematisch ist auch die Klarlegung der individuellen Ansprüche und Rechte eines konkreten Tieres (Individuum) zu sehen.
Grundlage: "Einfache Ethik"
Helmut Kaplan plädiert für eine möglichst einfache Ethik [1] Einerseits sollten die vielen vorhandenen tierethischen Ansätze endlich einer breiteren Bevölkerungsschicht verständlich vermittelt werden. Andererseits sollten die Menschen „da abgeholt werden, wo sie sind“. Es müsse ihnen klar gemacht werden, dass ihre vorhandenen moralischen Überzeugungen, konsequent zu Ende gedacht und angewandt, den üblichen ausbeuterischen Umgang mit Tieren verbieten. Kaplan will die „dritte Etappe der Tierethik“ einläuten, die Erkenntnis, dass komplexe moralische Überlegungen in Bezug auf Tiere ebenso überflüssig sind wie komplexe moralische Überlegungen in bezug auf Menschen. („Wahre und wirksame Ethik ist einfach.“)
Grundlage: Praktische Autonomie
Steven Wise (Rattling the Cage, Drawing the Line) vertritt eine Verleihung von Tierrechten nach einem von ihm practical autonomy genannten Kriterium. Er sieht Tiere, die einen Sinn des "Ich" besitzen, die intentionell handeln und Wünsche besitzen als Kandidaten für bestimmte Grundrechte: Sie sollen nicht als Nahrung oder der medizinischen Forschung dienen dürfen. Auch im Hinblick auf die politische Durchsetzbarkeit schlägt er eine vorerst begrenzte Rechtsverleihung nur an wenige Tiere (Primaten, Delphine, Elefanten, Graupapageien) vor.
Grundlage: Bestehende Ungleichbehandlung
Gary Francione legt in seinem Buch Animals, Property, and the Law dar: der Haupthinderungsgrund zur Verleihung von Tierrechten sei der Status von Tieren als "Dinge". Der Tierschutz versuche zwar, die Bedingungen für Tiere, nicht aber ihren Status zu ändern. Er hält es für inkonsequent, Haustiere wie Hunde und Katzen wie Familienmitglieder zu behandeln, gleichzeitig aber Rinder, Schweine und Hühner für Nahrung zu schlachten.
Vergleich
Diese verschiedenen Sichtweisen zur Frage von Tierrechten zeigt, dass die Bewegung kein einheitlicher Block ist. Ein Minimalkonsens besteht darin, die Situation von Tieren generell zu verbessern, indem Tierversuche abgeschafft werden und Menschen eine vegetarische Lebensweise anstreben.
Positionen von Religionen
Im Jainismus vertreten die Digambaras ein uneingeschränktes Existenzrecht eines jeden Lebewesens. In ihrem Alltag treffen sie Vorkehrungen, um ein versehentliches Töten oder Verletzen anderer Lebewesen zu vermeiden. So tragen sie z. B. einen Mundschutz, um ein versehentliches Einatmen von Insekten zu verhindern.
Tierrecht in der Gesetzgebung
Der Gedanke, dass Tiere Rechte hätten, findet sich bereits bei Justinian im "Corpus iuris civilis", wo es heißt:
- "Das Naturrecht ist jenes Recht, welches die Natur allen Lebewesen gegeben hat und welches nicht nur dem Menschen eigen ist."
Allerdings hat dieser Satz das Rechtsdenken nicht beeinflusst, vielmehr wurde es bestimmt durch das Römische Recht, wonach Tiere als Sachen angesehen wurden, die nicht Träger von Rechten sein konnten. Dies hat etwa seinen Niederschlag im BGB gefunden, in dessen reformierten § 90a es auch heute noch heißt: "Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze beschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist."
Ausgesprochen findet sich der Gedanke der Tierrechte bei Jeremy Bentham und insbesondere bei Arthur Schopenhauer:
- "Die vermeintliche Rechtlosigkeit der Tiere, der Wahn, daß unser Handeln gegen sie ohne moralische Bedeutung sei, daß es gegen die Tiere keine Pflichten gäbe, ist geradezu eine empörende Rohheit und Barbarei. Erst wenn jene einfache und über alle Zweifel erhabene Wahrheit, daß die Tiere in der Hauptsache und im wesentlichen ganz dasselbe sind wie wir, ins Volk gedrungen sein wird, werden die Tiere nicht mehr als rechtlose Wesen dastehen. Es ist an der Zeit, daß das ewige Wesen, welches in uns, auch in allen Tieren lebt, als solches erkannt, geschont und geachtet wird." (Arthur Schopenhauer: Preisschrift über die Grundlage der Moral, § 8)
Kein Staat der Welt gewährt heute Tieren Individualrechte, wie sie etwa natürliche oder juristische Personen (Rechtssubjekt) besitzen. Allerdings ist das Verhalten von Menschen gegenüber Tieren in vielen Staaten reglementiert. Tierquälerei ist vielfach ein Verbrechen und Transport sowie die Haltung von Tieren muss bestimmten Regeln folgen. Diese Gesetze sollen Tiere vor vermeidbarem physischen Schaden schützen. In Großbritannien liegt seit dem 14. Juli 2004 dem Parlament ein Gesetzentwurf vor, der eine Sorgepflicht des Tierhalters vorsieht. Ein solches Gesetz wird als Schritt zur Erteilung von Tierrechten angesehen.
Grenzziehung
Eine Auseinandersetzung innerhalb der Tierrechtsbewegung ist die Frage, welchen Tieren Rechte zugesprochen werden sollen und ob alle Tiere die gleichen Rechte erhalten sollen, oder ob die Rechte je nach Tierart variieren. Extreme Positionen wollen allen Tieren gleiche Rechte zusprechen, eher moderate Sichtweisen (Steven Wise) sehen eine Rechtsverleihung nur nach Erfüllung bestimmter, vom Menschen festzulegender Kriterien.
Aus der Auffassung, die Grenze zwischen Mensch und Tier sei fließend, wird der Schluss gezogen, dass grundlegenden Menschenrechte auch manchen Tieren zuzugestehen seien. Daraus folgt, dass die Nutzung solcher Tierarten sich von vornherein verbietet.
Extrempositionen
Eine Minderheitsposition unter Tierrechtlern besteht darin, Haus- und Nutztiere, die ohne den Menschen nicht überleben können, nach und nach aussterben zu lassen. Damit werde der jetzige Abhängigkeitszustand beendet. Offen bleibt, ob dieses Aussterben den postulierten Rechten jener Tiere wirklich gerecht wird.
Kritik
Manche Kritiker, die aus einer bestimmten rechtsphilosophischen Position (vorrangig verdeckt religiös/metaphysisch) argumentieren, lehnen diese Tierrechte ab. Weil nach dieser Konzeption ein Recht immer aus einer Selbsterkenntnis abgeleitet werden müsse, die bei Tieren nicht anzutreffen sei. Auch sei nach dieser Tradition ein Recht immer mit entsprechenden Pflichten verbunden.
In der säkularen rechtstheoretischen Tradition ist jedoch ein Recht ein dreistelliges Relationsprädikat mit variablen Komponenten:
1.) dem Subjekt oder Inhaber
2.) den Adressaten und
3.) dem Inhalt oder Gegenstand des Rechts.
Wie diese drei Komponenten ausgefüllt werden, ist nicht in einer vorpositiven apriorischen Natur- oder Vernunftordnung objektiv vorgegeben. Sondern in einer säkularen Konzeption kann dies nur semikognitiv in einer moderaten Intersubjektivierbarkeit durch Austausch von Argumenten erarbeitet werden.
Tierrechte bedeutet dezitiert nicht nur die starke Form des Rechtes auf Leben, sondern insbesondere ein gesicherter Anspruch auf relevante Berücksichtigung in Normenkonflikten, wie z. B. Schmerz-/Leidvermeidung bei Tierversuchen usw.
Der Rechtsphilosoph und Jesuit Norbert Brieskorn hat festgehalten, wer höher entwickelten Tieren subjektive Rechte zugestehen will, müsse darauf antworten,
1.) ob Rechte Wesen zuerkannt werden sollen, die im Gegensatz zum Menschenkind nie von ihnen selbst Gebrauch machen können;
2.) worin das Plus der Zuerkennung von Rechten an Tiere gegenüber jenen ethischen Verpflichtungen läge, welche den Menschen gegenüber den Tieren ohnehin schon durch ethische Reflexion auferlegt sind;
3.) ob es sich um die Ausdehnung von Menschenrechten auf Tiere oder um spezifische Tierrechte handeln soll;
4.) wie der jeweilige Vorrang zwischen Menschen- und Tierrechten zu ermitteln ist;
5.) worauf die Legitimität jener beruht, welche die Tierrechte im Namen der Tiere geltend machen.
Gemäßigte Kurzkritik zu obigen Punkten:
ad 1.) a.)Wer bestimmt, dass Rechte genau so konzipiert werden sollen, dass eine Reziprozität der "Selbsteinforderung" notwendig sein soll. b.) Der Sinn von Rechten könnte gerade darin bestehen, normative Ansprüche zu sichern, die man eben gerade nicht selbst einfordern kann. Geistig Behinderte werden dies auch nie können und sollen gerade deswegen unverfügbar sein und dem Abwägeprozess entzogen sein.
ad 2.) Die Rechtekonzepte machen gerade die unverzichtbaren Kernansprüche besser transparent. ad 3.)Welche konkrete Ausformung die Tierrechte in der materiellen Ausgestaltung haben, hängt von der Überzeugungskraft der vorgebrachten Argumente ab. Aber z.B. das Great Ape Projekt fordert relativ differenziert auch ein gesetzliches Lebensrecht für Menschenaffen. Individualethisch kann jede/r für sich das Lebensrecht der Tiere durch vegetarische Ernährung umsetzen. ad 4.) Hängt natürlich immer von der konkreten Ausformulierung der Tierrechte ab und vorerst ist es in vielerlei Hinsicht noch eine individualethische Option. ad 5.) Worauf beruht die Legitimität jener, welche die Tierrechte im Namen der Tiere nicht einmal rudimentär geltend machen?
Die Position eines Teils der Tierrechtsbewegung, generell jede Art der Tiernutzung abzulehnen, ist auch innerhalb der Tierrechtsbewegung umstritten. Während Einigkeit besteht, Tierversuche und Tierquälerei sowie die Jagd zum Vergnügen (im Gegensatz zum Nahrungserwerb) abzuschaffen, werden die Zurschaustellung von (Wild)Tieren (Zoo, Zirkus) unterschiedlich bewertet. Auch in der Frage der Haustierhaltung ist die Position nicht einheitlich: Während die Haltung erkenntnis- und leidensfähiger Tiere als Nahrung umstritten ist, sehen manche Tierrechtler keine Probleme in einer Nutzung von Tieren als Blindenhunde, Zug- und Reittiere oder zu therapeutischen Zwecken.
Teilweise entspringt die Kritik an Forderungen nach einer Einschränkung der Tiernutzung wirtschaftlichen Motiven. Die Kritik, eine weitgehende Forderung nach einem vollständigen Verzicht auf die Tiernutzung mit der Folge einer rein veganen Lebensweise könne die menschliche Gesundheit unter Umständen gefährden, ist so jedoch nicht haltbar. Die Existenz lebender, gesunder Veganer zeigt, dass eine vegane Ernährung für Menschen durchaus möglich sein ist. Die größte Vereinigung von Ernährungsexperten in den USA, die American Dietetic Association schreibt zu diesem Thema einem gemeinsam mit den Dieticians of Canada herausgegebenen Positionspapier (übersetzt): "Eine gut geplante vegane oder anderweitig vegetarische Ernährung ist für alle Stationen des Lebenszyklus geeignet, einschließlich Schwangerschaft, Stillzeit, Kindheit und Jugend. Vegetarische Ernährungstypen bringen eine Reihe ernährungstechnischer Vorteile mit sich, einschließlich eines geringeren Levels an gesättigten Fetten, Cholesterin sowie tierischen Eiweißen, genauso wie einem höheren Level an Kohlenhydraten, Fasern, Magnesium, Kalium, Folaten sowie Antioxidantien wie Vitamin C und E und sekundären Pflanzenstoffen. Es ist bekannt, dass Vegetarier einen geringeren Body Mass Index als Nichtvegetarier haben, weiterhin weiß man von niedrigeren Toderaten hinsichtlich ischämischer Herzerkrankungen; Vegetarier haben außerdem eine geringere Blut-Cholesterin-Konzentration, niedrigeren Blutdruck, sowie niedrigere Quoten von Hypertonie, Diabetes Typ 2 sowie Prostata- und Dickdarmkrebs." Quelle
Es ist unklar, ob mit Tierrechten auch Pflichten einhergehen sollen: an der deutschen Gesetzgebung, die sich an den Menschenrechten orientiert, wird deutlich, dass Rechte (z.B. Recht auf Leben) immer auch von Pflichten (dem Verbot andere Menschen zu töten) begleitet werden. Es ist offensichtlich, dass fleischfressende Tiere nicht fähig sind, solcherlei Pflichten zu erfüllen und damit auch kein Recht haben, nicht selber getötet zu werden.
Tierrecht und Tierschutz
Tierschutz und Tierrechte unterscheiden sich in ihren philosophischen Grundsätzen fundamental voneinander, stellen gleichzeitig aber in einigen Bereichen gleiche Forderungen, wie etwa die Abschaffung der Massentierhaltung.
Tierrechte gehen weit über den Tierschutz hinaus; nach Ansicht von Tierrechtlern sind Tierrechte eine konsequente Fortsetzung des Tierschutzes. Tierschützer dagegen lehnen die sozialrevolutionären Forderungen von Tierrechtlern ab. Sie halten diese Forderungen aufgrund ihrer gesellschaftlichen Ablehnung für den Tierschutz abträglich. Weiter halten sie Tierrechte als in letzter Konsequenz für unmöglich, da etwa ein gesetzlich vorgeschriebener Veganismus dem Menschen schade.
Aktivismus
Während die Mehrzahl der Tierrechtsadvokaten politische Lobbyarbeit und Aufklärung durch Veröffentlichungen betreibt, gibt es auch Gruppen, die (nach derzeitigem Stand) illegale Aktivitäten durchführen. Diese umfassen die Entfernung von Tieren aus Einrichtungen, Sachbeschädigung sowie Gewalt oder Gewaltandrohung gegenüber Nutzern von Tieren. In der öffentlichen Berichterstattung wird oft nicht zwischen Tierrechts- und Tierschutzaktivisten unterschieden, so dass beider Ruf durch derartige Aktivitäten geschädigt wird.
Trittbrettfahrer
Im deutschsprachigen Raum versucht Universelles Leben, eine als christliche "Sekte" eingestufte Religionsgemeinschaft mit weltweit ca. 50.000 Mitgliedern, ihre Auffassungen als Tierschutz oder Tierrecht darzustellen, und so Mitglieder zu werben; die Organisation selbst ist in erster Linie weder Tierschutz- noch Tierrechtsorganisation.
Kritik
Politische Diskussion
PeTA, eine der mit über 800.000 Mitgliedern weltgrößten Tierrechtsorganisationen, sieht eine Analogie zwischen Massentierhaltung und dem Holocaust. In der umstrittenen Ausstellung »Holocaust On Your Plate«, die nach den USA auch 2004 in Deutschland gezeigt wurde, wird diese Gegenüberstellung gezielt eingesetzt, um Betroffenheit auszulösen. Kritiker verurteilen die vergleichende Darstellung, da das im Holocaust geschehene Leid gleichgesetzt wird (siehe Verwendung des Begriffs Holocaust).
Der Tierrechtler Helmut Kaplan zog einen Vergleich zum Anschlag auf das World Trade Center: "Dieser tägliche Terror gegenüber Tieren übersteigt den tödlichen Schrecken von New York um ein Maß, das in Zahlen nicht ausdrückbar ist [2]".
Weblinks zur Kontroverse um den Holocaustvergleich
- PeTa verteidigt die Analogieziehung
- »...und die Moral der Geschichte?« die Annäherung moralischer Perspektiven
- – Verteidigung des Vergleichs bei ArbeitsKreis Tierrechte & Ethik (A.K.T.E.) Für eine bessere Welt für Menschen und Tiere
- Ablehnung des Vergleichs bei klick-nach-rechts.de
- Diskussion zum Thema
Literatur
- Gary Francione: Animals, Property and the Law. Temple University Press, Philadelphia 1995
- Tom Regan: The Case for Animal Rights. Routledge, New York 1984
- Peter Singer: Henry Spira und die Tierrechtsbewegung. Harald Fischer, Erlangen 2001
- Peter Singer: Animal Liberation. second edition. Avon Books, New York 1990
- Steven Wise: Drawing the Line: Science and the Case for Animal Rights. Perseus, 2002, ISBN 0738208108
- Steven Wise: Rattling the Cage: Toward Legal Rights for Animals. Perseus, 2000
- Helmut Kaplan: Tiere haben Rechte – Argumente und Zitate von A bis Z. 2. Auflage. Harald Fischer, Erlangen 2002
- Jean-Claude Wolf: Tierethik. Neue Perspektiven für Menschen und Tiere. 2. Auflage. Harald Fischer, Erlangen 2005
Weblinks
Organisationen
Im deutschen Sprachraum
- Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Aachen e.V.
- Schließt die Nerzfarm Aachen-Orsbach
- Menschen für Tierrechte (de)
- vegan-central - freedom for animals
- animal peace Hannover unter tierrecht.de
- animal-rights.de – ein Projekt von vegan.de
- VGT Österreich – Verein gegen Tierfabriken
- People for the Ethical Treatment of Animals (PETA) (deutsche Homepage), (englische Homepage)
- Die Tierbefreier e.V.
- Grundrecht Leben
- Animal Peace e.V.
- tierrecht-aktuell.de
- Arbeitskreis Tierrechte & Ethik - A.K.T.E.
International
- Compassion Over Killing (COK)
- The Fund for Animals
- United Poultry Concerns (UPC)
- Rights for Animals
- Animal Rights International (ARI)
- Animal Aid
- Hunt Saboteurs Association
- RSPCA
- Animal Liberation, Victoria, Australia
- A.P.E. Animal Earth Protectors
- Animal Peace Schweiz