Großadmiral

Großadmiral war der höchste Dienstgrad in Kaiserlicher Marine, Reichsmarine und Kriegsmarine.
Als Äußeres Zeichen tragen diese einen Großadmiralstab.
Entstehung
Der Rang entstand auf Bitten der Kaiserlichen Marine die einem dem Generalfeldmarschall ähnlichen Rang haben wollte. Am 3. Mai 1900 nahm Wilhelm II. den Rang an und führte ihn somit ein.
Der erste Admiral, der in der deutschen Flotte zum Großadmiral ernannt wurde, war Hans von Koester. Die Ernennung erfolgte am 28. Juni 1905.
Der Rang wurde bis zum Ende des Kaiserreiches vier mal an Admirale und zweimal ehrenhalber vergeben.
In der Reichswehr wurde der Rang nicht vergeben.
Im Zweiten Weltkrieg wurde der Rang am 1. April 1939 für Erich Raeder wieder eingeführt. Nach dessen Entlassung wurde Karl Dönitz unter Übergehung des Generaladmiral Ranges am 30. Februar 1943 zum Großadmiral befördert.
Nachkriegszeit
Die Deutsche Marine der Bundeswehr kennt diesen Dienstgrad nicht, die Volksmarine der NVA der DDR kannte aber das sowjetische Pendant Flottenadmiral.
Kaiserliche Marine
- 3. Mai 1900 Wilhelm II. ehrenhalber
- 28. Juni 1905 Hans von Koester (1844-1928)
- 13. Juli 1900 Oskar II. König von Schweden und Norwegen (1829 - 1907) ehrenhalber
- 4. September 1909 Albert Wilhelm Heinrich, Prinz von Preußen (1862-1929)
- 27. November 1911 Alfred von Tirpitz (1849-1930) Rang und Titel aber kein Patent - war nicht zum tragen eines Großadmiralstabes berechtigt
- 31. Juli 1917 Henning von Holtzendorff (1853-1919)
Großadmirale der Kriegsmarine
- 1. April 1939 – Erich Raeder (1876–1960)
- 30. Januar 1943 – Karl Dönitz (1891–1980)