Zoll
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Der Begriff Zoll bezeichnet
a) (v. spätlat.: telonium aus griech.: telonion Zollhaus)
- eine Abgabe, die beim körperlichen Verbringen einer Ware über eine Zollgrenze entsteht. Von praktischer Bedeutung ist in der EU heute nur noch der Einfuhrzoll aus Nicht EU-Ländern. Frühere Formen: Brückenzoll, Straßenzoll (Maut), etc. Siehe auch Zoll (Abgabe).
- die Behörde, die die Zölle und Verbrauchsteuern erhebt, z.B. die deutsche Bundeszollverwaltung oder eine andere Zollverwaltung
b) (v. mittelhochdeutsch: zol abgeschnittenes Stück Holz)
- eine teilweise veraltete Längeneinheit (2,2 - 3 cm Zeichen: '')
- das englische Zoll mit einer Länge von 25,4 mm = 1 Inch
- das französische Zoll mit einer Länge von 27,07 mm = 1 pouce
- das preußische Zoll mit einer Länge von 37,662 mm
- das amerikanische Zoll mit einer Länge von 25,40005 mm
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