Mönch (Begriffsklärung)
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Der Begriff Mönch (v. kirchenlat.: monachus Einsiedler; aus griech.: monos allein) bezeichnet
1. das Mitglied eines männlichen Mönchsordens.
- in katholischen Orden ist Mitgliedschaft möglich
- als Bruder (lat.: Frater). Brüder sind keine Priester. Sie benötigen kein theologisches Studium und haben bei der Sakramenten-Spendung die gleichen Rechte, wie Laien.
- als Pater. Patres sind geweihte Priester.
2. im Bauwesen ein gewölbter Dachziegel, der mit der Wölbung nach oben in der Mitte auf zwei rinnenförmig nach unten gewölbte Ziegel - "Nonnen" - gelegt wird.
3. in der Technik eine Vorrichtung zum Ablassen, Regulieren des Wassers bei Teichen, Becken o.ä.
4. einen Berg im Berner Oberland. Höhe 4099 m. Der Mönch steht zwischen dem Eiger und der Jungfrau.
5. einen Falter "Brauner Mönch"; "Königskerzen-Mönch"