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Primas Germaniae

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Als Primas Germaniae wird aus historischer Sicht jener Ehrentitel bezeichnet, der dem bedeutendsten deutschen Bischof zusteht. Um die Jahrtausendwende war dies der Erzbischof von Mainz, dem das Recht zustand, das Kurfürstenkollegium einzuberufen. Ab etwa 965 ist das Führen des Titels dokumentiert, der jedoch nicht verliehen, sondern quasi von Amts wegen dem Mainzer Oberhirten zustand.

Mainz, Magdeburg und Salzburg

Später ging der Titel auf den Erzbischof von Magdeburg über. Die durch die Reformation ausgelöste Zerrissenheit Deutschlands führte nach dem Dreißigjährigen Krieg dazu, dass der Ehrentitel des Primas Germaniae mit dem Westfälischen Frieden von 1648 und der Säkularisierung von Magdeburg an den Salzburger Erzbischof überging. Das Land Salzburg war damals noch ein eigenständiges Fürstentum und kam erst 1816 nach den napoleonischen Kriegen endgültig zu Österreich.

Insofern wirkt der Titel - der seit Jahrhunderten auch mit keinerlei Rechten verbunden ist - für viele Deutsche seltsam oder antiquiert. Seit die deutschsprachigen Länder Österreich-Ungarns nach dem von Preußen gewonnenen Krieg 1866 endgültig aus Deutschland ausgeschlossen wurden, wird der Ehrentitel nur mehr bei ganz wenigen, eher staatsübergreifenden Gelegenheiten verwendet. Doch wird er anlässlich jeder Salzburger Bischofswahl - zuletzt 1988 und 2002 - gerne als verbindendes Element der Religions- und Sprachgemeinschaft in Erinnerung gerufen.

Legat, Metropolit und Bischofswahl 2002

Im 12. Jahrhundert erhielt der Primas Germaniae die Funktion eines ständigen Legaten des Papstes (legatus natus); als solcher tritt er noch heute bei offiziellen Anlässen im traditionellen Purpur des Legaten auf (nicht das Kardinals-Purpur).

Die Primates bzw. Metropoliten von Germania, Hungaria, Polonia und einiger anderer Länder hatten auf allgemeinen Konzilien wegen der überregionalen Funktion ihren Sitz nicht unter den Erzbischöfen, sondern wurden im Rang etwas hervorgehoben. Zuletzt war dies bei den zwei Vatikanischen Konzilien 1870-1877 und 1963-1965 der Fall (Erzbischöfe Tarnóczy und Rohracher).

Das Salzburger Domkapitel hat wegen der o.a. Umstände das Recht - wie jedoch in den meisten Diözesen des deutschsprachigen Raumes aufgrund mehrerer Konkordate üblich, den Erzbischof aus einem römischen Dreiervorschlag (Terna) zu wählen. Weil die vorletzte Wahl (1988) einige Kritik zur Folge hatte, gingen der letzten Wahl - die im November 2002 auf Bischof Alois Kothgasser fiel - verschiedene Interventionen voraus. Letztlich fiel aber eine rasche und einhellige Entscheidung auf Kothgasser (siehe 3.Weblink).