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Teleologie

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Die Teleologie (griechisch τελεολογία im altgriechischen Sinn von τέλος, télos – Ziel, Sinn und λόγος, lógos – Lehre) ist die Lehre der ziel- und zweckbestimmten Ordnung von Gegenständen und Ereignissen.

Inhalt

Das Grundprinzip ist die Berufung auf das Ziel der Handlung, dessen Realisierung der Handelnde als Handlungsfolge zusammen mit den anderen Folgen zu verantworten hat. Es wird daraufhin geprüft, ob diese praktischen Folgen (etwa Annehmlichkeit, Nützlichkeit) zur Realisierung eines moralischen Werts beitragen. Das Begründungsverfahren lässt auch Zwischenstufen zwischen gut und schlecht zu.

Naturphänomenen wird in der Teleologie eine innere Zweckgerichtetheit unterstellt. Dabei wird nach Aristoteles zwischen der causa materialis und der causa finalis unterschieden. Damit wird eine Begründung dafür hergeleitet, Prozesse innerhalb der Natur nicht über Wirkursachen, sondern über Zielzustände zu erklären. Auch eine Kombination von Wirkursachen und einer Finalursache entspricht dem teleologischen Verständnis.

Die heutige Evolutionstheorie verneint eine Ziel- oder Zweckbestimmung der Natur im Sinne eines kosmischen, steuernden Universalprinzips und verweist auf die Naturgesetzlichkeit. Dennoch wird in neueren wissenschaftlichen Ansätzen eine Zielgerichtetheit für komplexe Prozesse angenommen, etwa die dynamische, umweltangepasste Selbstregulierung eines Systems (Homöostase). Um die Konnotation einer kosmologischen Steuerung zu vermeiden, spricht man heute daher auch von "teleonomen" Prozessen (Colin S. Pittendrigh).

Dagegen sind viele Theorien in der Philosophie auch im universalistischen Sinne teleologisch. So ist für den Eudämonismus das Glück, für einen Hedonist das Angenehme, für den Utilitarist die Befriedigung von Bedürfnissen und für den Perfektionist beste Ergebnisse in der Kultur das Ziel.

Weiter ist die Teleologie eine Auslegungsmethode der Rechtswissenschaften. Sie gilt als die vierte klassische Auslegungsmethode neben der grammatischen (der Wortlautanalyse), der systematischen (der Frage nach der Stellung im Gesetz) und der historischen (welche teils den gesetzgeberischen Willen mitenthält). Die Teleologie fragt nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes und versucht, diesen zunächst zu ermitteln und der Norm dann die entsprechende Bedeutung zu verleihen.

Beispiel

Durch teleologische Beweisführung wurde auch versucht, die Existenz Gottes zu beweisen: Nach dem teleologischen Gottesbeweis sei alles in der Welt zielgerichtet und auf Ordnung, Schönheit und Zweckmäßigkeit hin ausgelegt, das ließe demnach nur den Schluss zu, dass Gott existieren müsse und die Welt dergestalt eingerichtet hätte.

Siehe auch

Literatur