RoHS-Richtlinien
Der Begriff RoHS (von engl. Restriction of Hazardous Substances, deutsch Beschränkung gefährlicher Substanzen) bezeichnet zusammenfassend die EU-Richtlinie 2002/95/EG zum Verbot bestimmter Substanzen bei der Herstellung und Verarbeitung von elektronischen Geräten und Bauteilen, sowie die jeweilige Umsetzung in nationales Recht.
Ziel ist, unter anderem die bleifreie Verlötung elektronischer Bauteile durchzusetzen oder auch giftige Flammhemmer bei der Herstellung von Kabeln zu verbieten sowie die Einführung entsprechender Ersatzprodukte zu forcieren. Desweiteren müssen auch die verwendeten Bauteile und Komponenten selbst frei von entsprechenden Stoffen sein.
Dies hat direkte Auswirkung auf nachgelagerte Firmen, wie Importeure, Einzelunternehmen (wie kleine Hardwarefirmen) oder kleine Geschäfte und Handelsketten.
Substanzen
Hierzu zählen Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, Polybromierte Biphenyle(PBB) und Polybromierte Diphenyl-Ether(PBDE).
Es wird erwartet, dass die Liste der verbotenen Stoffe und Substanzen bereits in naher Zukunft erweitert werden - und auch einer steten Erweiterung unterliegen - wird. Unter anderem werden Phosphor und PVC als Stoffe genannt, die demnächst auf diese Liste kommen könnten.
Abhilfe
Zur Umstellung auf bleifreie Lötverbindungen wird von vielen Herstellern eine Ablösung der üblichen Sn60Pb40-Lote und die Einführung von höherschmelzenden SnAg- oder SnAgCu-Lote getestet. Hierbei zeigen sich außer den höheren Kosten für die bleifreien Lote und Problemen mit der qualitativen Beurteilung der „matteren“ Lötstellen noch viele Adaptionsprobleme bei den Prozessen.
Schwierig gestaltet sich die Umstellung der Fertigung bei älteren Produkten, wo die entsprechenden Komponenten nicht mehr hergestellt werden bzw. die Fertigungsprozesse noch nicht umgestellt wurden. Es sind dann entsprechende Ersatzbauteile zu suchen und in entsprechend adaptierte Designs (z.B. von Motherboards) zu integrieren.
Ausnahmen
Vorerst ausgenommen sind medizinische Geräte sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente und durch die Erfüllung der Altautoverordnung auch die Autoelektronik.
Fristen und Gültigkeit
Die EU-Norm wurde am 1. Januar 2003 verabschiedet. Bis Ende 2004 sollte die Umsetzung dieser EU-Richtlinie in nationales Recht bei den EU-Mitgliedsstaaten erfolgt sein. Die Situation in den einzelnen Ländern ist jedoch unterschiedlich.
In Deutschland trat am 16. März 2005 das Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft, welches neben der RoHS auch die EU-Direktive WEEE (Reduktion und Entsorgung von Elektronikschrott) in deutsches Recht umsetzte. Die Übergangsfrist für die betroffenen Hersteller und Branchen läuft bis zum 1. Juli 2006.
Die einzelnen Fristen für deutsche Unternehmen sind wie folgt:
- 01.06.2005: Ursprünglicher Termin für den Registrierungsbeginn beim EAR (Testregistrierungen schon früher).
- 24.11.2005: Jeder Hersteller muss registriert sein, da ansonsten das Inverkehrbringen von Geräten untersagt werden kann.
- 24.03.2006: Neugeräte müssen zu diesem Zeitpunkt spätestens den Kennzeichnungspflichten des Gesetzes entsprechen.
- 01.07.2006: Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe in Neugeräten gelten und sind einzuhalten.
- 31.12.2006: Hersteller (oder Importeur) sowie die Vertreiber müssen ihre Verwertungsquoten nachweisen und mitteilen.
Hersteller und Importeure von entsprechenden Geräten müssen sich bei der Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte-Register) registrieren lassen, wenn sie den deutschen Markt auch nach dem Stichtag 24.03.2006 noch bedienen möchten.
Laut EAR ist ausschließlich eine Registrierungsnummer im Format WEEE-Reg.-Nr. DE 123456 ab diesem Zeitpunkt (in Übereinstimmung mit der öffentlichen Bekanntmachung auf der EAR-Website) als Nachweis einer rechtsgültigen Registrierung im Rahmen der Kennzeichnungspflicht zulässig. Das bedeutet, dass nicht entsprechend gekennzeichnete Geräte - oder Geräte, die unter Verwendung einer zwischenzeitlich vergebenen "InterimsID" gekennzeichnet wurden - genau genommen nicht mehr verkauft werden dürfen.
Rechtslage
Betroffene Unternehmen bzw. Freiberufler sollten sich bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer eingehend beraten lassen bzw. die EAR-Website studieren.
Registrierung
Die Stiftung EAR verfügt über eine entsprechende eigene Website.
Kosten
Für die Unternehmen entstehen Kosten bei der Umstellung der Produkte, ggf. Mehrkosten bei der Produktion, sowie Kosten für die Registrierung/Mitgliedschaft bei der EAR.
Bei Geräten im unteren Preissegment sind Preissteigerungen zwischen 10 und 25 Prozent zu erwarten: z.B. 25 bis 30 Euro für einen Kühlschrank oder 40 Eurocent für eine Leuchtstoffröhre (Quelle: Heise.de)
Andere Länder
Auch die Schweiz zieht mit dem Erlass der ChemRRV (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung) nach. Auch in Ländern wie Japan, USA und China sind ähnliche Verordnungen im Gespräch, in der Umsetzung oder bereits in Kraft.
Weblinks
- Stiftung EAR
- RoHS Originaltext (pdf)
- RoHS in deutsch
- Umsetzung in die deutsche Gesetzgebung - Bundesdrucksache 664/04, die im September 2004 dem Bundesrat vorgelegt wurde
- Richtlinien und Stand der Umsetzung zur Elektronikschrott-Thematik in der EU
- Erläuterungen zum Thema: "Auf den Markt bringen"
- Informationen des IPC Elektronikfachverbandes der USA
- Informationen des Fachverbandes für bleifrei Elektronik, Berlin
- RoHS-Informationsseite des Distributors Farnell
- RoHS-Informationsseite des Distributors RS