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Bundeswappen Deutschlands

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Datei:Bundesadler.png
Wappen Deutschlands mit Bundesadler

Das Bundeswappen ist das offizielle Staatswappen der Bundesrepublik Deutschland. Es weist die Farben der Nationalflagge Schwarz-Rot-Gold auf. Die Darstellung zeigt einen rot bewehrten schwarzen Adler auf goldenem Grund, den sogenannten Bundesadler .

Geschichte

Das deutsche Wappen, ein rot bewehrter schwarzer Adler auf goldenem bzw. gelben Grund, ist eines der ältesten Staatssymbole der Welt und das älteste heute noch bestehende europäische Hoheitszeichen. Seine Ursprünge reichen weit über das Zeitalter der Nationalstaaten hinaus. Als Karl der Große im Jahre 800 das römische Kaisertum erneuerte und auf das Frankenreich übertrug, übernahm er auch das Symbol des römischen Weltreichs, den Adler. Auf seinem Palast zu Aachen ließ er einen metallenen, vermutlich goldenen, Adler anbringen, der noch zur Zeit Heinrichs IV. vorhanden war.

Der Adler symbolisierte damals keinen bestimmten Staat unter anderen, sondern die Idee der staatlichen Ordnung überhaupt, den Reichsgedanken, so wie das Römisch-deutsche Reich übernational war. Im Laufe der Jahrhunderte machte der Adler eine mehrfache Wandlung durch vom imperialen zu einem mit dem Begriff »Deutschland« verbundenen staatlichen Symbol, daneben auch zu einem Freiheits- und schließlich zum Nationalsymbol. Parallel zum Entstehen national orientierter Staatswesen wie Frankreich oder England begann das Adlersymbol eine engere Beziehung zu Deutschland zu knüpfen, da wegen der personellen Verbindung zwischen der römischen Kaiser- und der deutschen Königswürde auch die nicht zu Kaisern gekrönten deutschen Könige den Adler führten.

Im 12. Jahrhundert nahm der Adler mit dem Aufkommen des Wappenwesens heraldische Formen und zugleich Farben an: Er wurde schwarz in einen Schild mit der goldenen kaiserlichen Farbe gestellt; im 14. Jahrhundert bürgerte sich der Brauch ein, Fänge und Schnabel rot zu tingieren. Die erste heraldische Darstellung des deutschen Adlers findet sich auf einer Münze Friedrich Barbarossas aus den Jahren 1172 bis 1190, die erste farbige Wiedergabe (schwarz in goldenem Feld) unter Kaiser Otto IV. (1198-1218).

Unter Otto IV. kristallisierte sich deutlicher der staatliche Bezug - neben dem ursprünglich imperialen, an die Kaiserwürde gebundenen - des Adlersymbols heraus, denn dieser Kaiser führte als persönliches Wappen einen aus den englischen und deutschen Wappenbildern zusammengesetzten Schild; doch galt daneben der unveränderte Adlerschild als das eigentliche deutsche Reichswappen. Dieser Bezug wurde bald darauf noch deutlicher, weil das Adlersymbol sich in zwei Bedeutungslinien spaltete. Neben dem bisherigen, einköpfigen Adler, der sich zusehends enger mit der deutschen Königswürde und mithin mit dem deutschen Reichsteil verband, kam - zunächst (seit dem 13.Jahrhundert) in der öffentlichen Meinung und erst später (seit Sigismunds Reichsvikariatssiegel 1401/2, Kaisersiegel 1433) auch in der amtlichen Praxis - der Doppeladler als Abzeichen des Kaisertums und des - immer noch übernational gedachten - Reichs auf. Die römisch-deutschen Kaiser führten fortan den Doppeladler, die oft schon zu Lebzeiten ihrer Vorgänger gekrönten römisch-deutschen Könige den einfachen. Der einköpfige Adler wurde zugleich das Stadtwappen der Krönungsstätte Aachen.

Mit dem Aufstieg des Städtewesens gewann der Adler einen weiteren, dem Herrschaftssymbol entgegengesetzten Bedeutungsgehalt: als Freiheits- und Unabhängigkeitssymbol. Viele Reichsstädte beziehungsweise solche Städte, die um ihre Unabhängigkeit von den umliegenden Fürstenstaaten kämpften, nahmen, um ihre tatsächliche oder angestrebte Reichsfreiheit öffentlich zu dokumentieren, für ihren Gebrauch in Wappen; Siegeln, Münzen, an Mauern und Stadttoren, den Adler an und stellten ihn den fürstlichen Wappen entgegen. Städtebünde führten ihn als gemeinsames Feldzeichen; das große Hauptbanner der Reichsstädte von 1462 zeigt neben dem Reichsadler nicht weniger als 18 städtische Adler. Noch heute führen aus dieser Zeit zahlreiche deutsche Städte den reichsstädtischen Adler, so Aachen, Dortmund, Duisburg, Essen, Goslar, Köln, Lübeck, Nürnberg und viele andere.

Doppeladler des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation (1792 - 1806)

Bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation 1806 war das Wappen Österreichs auch das Wappen des Reiches. Die Habsburger, die 1438 die Führung im Deutschen Reich übernahmen, nahmen mit der Machtübernahme auch das Wappen der vorhergegangenen deutschen Kaiser, einen schwarzen Adler auf goldenem Grund an.

Nach dem Ende des alten Reiches ging der Doppeladler auf die österreichische Monarchie über.

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Doppeladler Österreichs und des Deutschen Bundes (1815-1848)

Der 1815 errichtete Deutsche Bund, dessen Mitgliedstaaten eifersüchtig über ihre Souveränität wachten, vermied es, ein eigentliches Bundessymbol anzunehmen, behalf sich aber provisorisch mit dem österreichischen Doppeladler ohne die zuletzt üblich gewesenen Reichsinsignien, da Österreich die Führung im Deutschen Bund inne hatte. Um der deutschen Einigungsbewegung, für die der Adler als deutsches Symbol selbstverständlich war, Wind aus den Segeln zu nehmen, erklärte der Deutsche Bund am 9. März 1848 den Doppeladler schließlich zum Bundeswappen. Die Frankfurter Nationalversammlung setzte ihn am 12. November 1848 in das Obereck der schwarz-rotgoldenen Marineflagge. Nach dem Scheitern der deutschen Revolution verschwand auch der Bundes-Doppeladler wieder von der Bildfläche.

Datei:Wappen des Deutschen Kaiserreichs (1888-1918).jpeg
Wappen des Deutschen Kaiserreichs (1888-1918)

Bei der Bismarckschen Reichsgründung 1871 kam der Doppeladler, weil Österreich ihn führte, nicht mehr in Frage, doch war der Adler als deutsches Nationalsymbol unumstritten. Er kehrte in seiner ursprünglichen, einköpfigen Form als Reichsadler zurück, vermehrt um die preußisch-hohenzollernschen Insignien des wilhelminischen Kaisertums.

Datei:Wappen Deutschlands 1919-1935.jpeg
Staatswappen des Deutschen Reiches (1919 - 1935)

Diese fielen nach dem Sturz der Monarchie 1918 fort. Reichspräsident Ebert legte am 11. November 1919 die republikanische, auch im äußeren Erscheinungsbild nun nicht mehr imperiale, sondern schlichte Form des deutschen Wappens in der noch heute prinzipiell gültigen Form fest: in goldenem bzw. gelbem Feld der rot bewehrte schwarze Adler mit » geschlossenem Gefieder«.

Wappen während der Zeit des Nationalsozialismus

Das Dritte Reich unterbrach noch einmal die jahrhundertelange Kontinuität des deutschen Adlers, als Hitler das von ihm entworfene, römischen Legionsadlern nachempfundene Emblem der NSDAP mit einem Hakenkreuz in den Adlerfängen zum Hoheitszeichen des NS-Staates erhob, um, so Hitler, »der Einheit von Partei und Staat auch in ihren Sinnbildern Ausdruck zu verleihen«. In der NS-Ära wurde der Adler oft in monumentaler, martialischer Gestaltung, in betontem Gegensatz zur schlichten republikanischen Form, dargestellt.

Bundesadler als Ärmelabzeichen der Bundeszollverwaltung
Bundesadler als Ärmelabzeichen des Bundesgrenzschutz, des Vorläufers der Bundespolizei

Nach dem Wiedererstehen deutscher Staatlichkeit auf demokratischer Grundlage nach dem zweiten Weltkrieg war es für die Bundesrepublik Deutschland selbstverständlich, den Adler der deutschen Republik als nun mehriges Bundeswappen wieder zu Ehren zu bringen. Bundespräsident Heuss setzte am 20.Januar 1950 das deutsche Wappen unverändert so fest, wie es schon in der Weimarer Republik geführt worden war und seit der Wiedervereinigung 1990 wieder als gesamtdeutsches Wappen gilt. Neben den amtlichen Darstellungen des Bundesadlers wie im Bundeswappen, in der Bundesdienstflagge oder in der Standarte des Bundespräsidenten ist seine stilistische Gestaltung zu anderen repräsentativen Zwecken, zum Beispiel auf Münzen oder an der Stirnwand des Bundestages, den Bundesbehörden freigestellt und spiegelt eine breite Skala modernen künstlerischen Empfindens.

Eine scherzhaft-ironische Bezeichnung des Adlers ist seit Jahrzehnten Pleitegeier.

Siehe auch: Adler (Wappentier)

Der Adler im Deutschen Bundestag

Datei:Bundesadler1992.jpg
Bundesadler 3 im neuen Plenarsaal, Bonn

In seiner wohl bekanntesten Form hing der Adler als großes Wandrelief im Plenarsaal des alten Bundestages in Bonn. Unter der von dem Künstler Ludwig Gies 1953 geschaffenen Figur lieferten sich die großen Politiker der alten Bundesrepublik ihre Redeschlachten. Der etwas füllig geratene Vogel, der bald den Spitznamen Fette Henne bekam, wurde tausendfach auf Fotos, in Zeichnungen und auf Karikaturen abgebildet und wurde im öffentlichen Bewusstsein das selbstverständliche Symbol der Bonner Republik in den 1950er bis 1980er-Jahren.


Für das Wasserwerk war der Gipsadler zu groß, weswegen eine verkleinerte Kopie aus Holz, der Bundesadler 2, aufgehängt wurde. Im neuen Plenarsaal sollte ursprünglich wieder der alte Bundestagsadler aufgehängt werden, jedoch setzte Architekt Günter Behnisch durch, dass aus gestalterischen Gründen eine Kopie aus Aluminium, der Bundesadler 3, angefertigt wurde.

Auch nach dem Umzug in das Reichstagsgebäude nach Berlin konnte sich Norman Foster mit seinem Vorschlag, den Adler neu zu gestalten, nicht durchsetzen – lediglich die im Reichstagsgebäude sichtbare Rückseite des Adlers, der Bundesadler 4, durfte neu entworfen werden. Die Vorderseite des Bundesadlers im Reichstagsgebäude, der Bundesadler 5, weist wiederum große Ähnlichkeit zu den Bundesadlern 1 bis 3 auf. Bemerkenswerter Unterschied ist, dass die ersten Bundesadler ein bewusst asymmetrisches, lückenhaftes Gefieder hatten, das die Abgeordneten an die eigene Unvollkommenheit erinnern und zur Bescheidenheit mahnen sollte. Beim Bundesadler 5 ist diese Symbolik deutlich weniger ausgeprägt.