Zum Inhalt springen

Schleswig-Holsteinischer Landtag

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. Mai 2004 um 01:17 Uhr durch Schmull (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Landtag Schleswig-Holstein ist das Landesparlament des Landes Schleswig-Holstein.

Es nimmt damit im politischen System Deutschlands die Rolle der Legislative auf Landesebene ein. Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt; er bestimmt den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein und ähnlich wie bei anderen Landesparlamenten liegen seine Hauptzuständigkeiten in den Bereichen Bildung, Kultur, Raumordnung und Innenpolitik.

Landtagspräsident ist der Norderdithmarscher SPD-Abgeordnete Heinz-Werner Arens. Der Landtag hat derzeit folgende parlamentarische Ausschüsse: Innen- und Recht, Finanzen, Bildung, Agrar, Umwelt, Wirtschaft, Soziales, Europa und Eingaben.

Im Landtag sitzen die Fraktionen von SPD (41 Sitze), CDU (33 Sitze), Bündnis 90/Die Grünen (5 Sitze), FDP (7 Sitze) und SSW (3 Sitze). SPD und Grüne bilden eine Koalitionsregierung und haben die absolute Mehrheit.

Seit dem Jahr 2000 wird der Landtag mit einem modifizierten Verhältniswahlrecht mit zwei Stimmen, ähnlich dem der Bundestagswahl gewählt. 45 Kandidaten ziehen über ein Direktmandat ein, weitere 44 werden über eine Landesliste gewählt. Der einzig größere Unterschied zum Bund liegt in der Stellung des SSW. Dieser ist als Vertretung der dänischen und friesischen Minderheit von der 5%-Hürde ausgenommen.

Sitz des Landtages ist seit 1950 das Landeshaus in Kiel. Es handelt sich dabei um das 1888 erbaute Gebäude der ehemaligen kaiserlichen Marineakademie. Es wurde mehrfach renoviert und umgebaut, seit April 2003 wurde ein neuer Plenarsaal fertig gestellt.

Infomaterial

Informationsmaterial ist - häufig kostenlos - bei Landtag erhältlich (s. auch unter Weblinks). Anschrift: Schleswig-Holsteinischer Landtag, - Pressestelle -,Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel